Gleiss Lutz / Clifford Chance: Ritter Sport auch in zweiter Instanz gegen Stiftung Warentest erfolgreich

11.09.2014

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat mit Unterstützung von Gleiss Lutz den Streit mit der Stiftung Warentest um die schlechte Bewertung seiner Nuss-Schokolade gewonnen. Grund der Auseinandersetzung war ein Vanille-Aroma des Herstellers Symrise. Dieser ließ sich im Zusammenhang mit dem Verfahren von Clifford Chance beraten.

Andreas Wehlau

Die Stiftung Warentest darf weiterhin nicht behaupten, man habe nachgewiesen, dass Ritter Sport in der Schokoladensorte Voll-Nuss einen chemisch hergestellten Aromastoff verwende. Untersagt wurde auch, die Zutatendeklaration mit dem Testurteil "mangelhaft" zu bewerten. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München im Berufungsverfahren der Stiftung Warentest gegen eine einstweilige Verfügung des Landgericht (LG) München I. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.

In einem Ende November 2013 veröffentlichten Testbericht hatte die Stiftung Warentest die Note "mangelhaft" für das Produkt Ritter Sport "Voll-Nuss" vergeben. Grund für das Urteil war die angeblich irreführende Angabe "natürliches Aroma" im Zutatenverzeichnis. Dabei ging es um den laut Stiftung Warentest angeblich falsch deklarierten Aromastoff Piperonal. Dieser sei im Zutatenverzeichnis der Schokolade als natürliches Aroma beschrieben, obwohl es sich nach Angaben der Stiftung Warentest um einen chemisch hergestellten Aromastoff handle. Ritter Sport hatte diese Behauptung zurückgewiesen, da ausschließlich natürlich gewonnenes Piperonal verwendet werde.

Der Aromenhersteller Symrise, ein regelmäßiger Mandant von Clifford Chance, sprang Ritter Sport bei und legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Unter anderem komme es in Pfeffer oder Dill vor.

Die von Ritter Sport mandatierte Kanzlei Gleiss Lutz beantragte beim LG München I eine einstweilige Verfügung, die am 28. November 2013 erlassen und mit Urteil vom 13. Januar 2014 bestätigt wurde. Im Berufungsverfahren vor dem OLG kritisierte das Gericht insbesondere, dass die Stiftung Warentest ihre Behauptung, den chemisch hergestellten Stoff Piperonal nachgewiesen zu haben, bisher nicht belegt hat. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist damit abgeschlossen.

Ritter Sport will nun prüfen, ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt werden soll, in dem auch Schadensersatz geltend gemacht werden könnte.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für Ritter Sport

Dr. Andreas Wehlau, IP, Partner, München

Dr. Björn Kalbfus, IP, München

 

Clifford Chance für Symrise

Dr. Christof-Ulrich Goldschmidt, Corporate, Partner, Frankfurt

Dr. Peter Burckhardt, Litigation, Counsel, Frankfurt

Dr. Gunnar Sachs, Corporate, Counsel, Düsseldorf

Uwe Hornung, Litigation, Partner, Frankfurt

Quelle: LTO-Redaktion mit Material von Gleiss Lutz und Clifford Chance

Zitiervorschlag

Gleiss Lutz / Clifford Chance: Ritter Sport auch in zweiter Instanz gegen Stiftung Warentest erfolgreich . In: Legal Tribune Online, 11.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13137/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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