Frauenquote in Unternehmen: Von Vor­stän­dinnen und Auf­sichts­rä­tinnen

von Tanja Podolski

02.10.2015

Vor fast einem Jahr hat das Kabinett die Frauenquote beschlossen. Nun haben zwei Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer ein Handbuch zur Thematik veröffentlicht. Damit wollen sie auch ein politisches Statement setzen.

Sie sind alles andere als die Vorreiter in Sachen Frauenquote: Freshfields Bruckhaus Deringer hat in den eigenen Partnerreihen in Deutschland und Österreich einen Anteil von sieben Prozent Frauen. Vor drei Jahren haben sie sich weltweit eine Zielquote gesetzt für neue Partnerernennungen: Im Drei-Jahres-Durchschnitt sollen 30 Prozent der neuen Partner Frauen sein. Weltweit sei das gelungen, sagt Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt, seit fünf Jahren Managing Partner von Freshfields für Deutschland und Österreich. In Deutschland nicht ganz – im Schnitt werden in dieser Region drei bis fünf neue Partner jährlich ernannt – darunter war in den letzten Jahren meistens eine Frau.

"Wir laufen allerdings auch nicht mit Stolz geschwellter Brust umher und sagen, wir hätten es geschafft", sagt Hohenstatt. "Aber wir sind auf einem guten Weg". Hohenstatt kennt sich mit den Zahlen in seiner Kanzlei aus, aber auch mit denen in Unternehmen. Wenn er nicht gerade die Kanzlei führt, ist er einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler Deutschlands. Gemeinsam mit seinem Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht, Professor Dr. Christoph H. Seibt, hat er nun ein Buch veröffentlicht mit dem Titel Geschlechter- und Frauenquoten in der Privatwirtschaft.

Das Ziel ist richtig und vordringlich

Hohenstatt ist ein Großkanzleianwalt wie jeder andere – fast. Er war in seinem Sabbatical ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig. Und er ist einer, der sich stark gemacht hat für die Entstehung und Akzeptanz einer kanzleiinternen LGBT-Gruppe (lesbian, gay, bisexual, transgender).

"Mein Antrieb, das Buch herauszugeben, war in erster Linie, dass uns der Gesetzgeber mit der Geschlechterquote eine Reihe von Umsetzungsproblemen beschert hat, über die sich die Rechts- und Personalabteilungen Sorgen machen. Unser Buch, das ganz kurzfristig und  rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes erschienen ist, leistet ganz praktische Anwendungshilfe. Berührungsängste zu dem Thema gab es jedenfalls keine: Das mit dem Gesetz verfolgte gesellschaftliche Ziel finde ich richtig", sagt Hohenstatt. Dass der Gesetzgeber für seine Ziele einen technisch fragwürdigen Weg gewählt hat und das Gesetz noch viele Lücken und Ungereimtheiten enthält, ändert daran nichts.

Das Praxisbuch, an dem insgesamt sechs Freshfields-Autoren aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht mitgewirkt haben, kommentiert nicht nur das neue Gesetz. In einem ersten Teil werden vielmehr auch die Vorläufer des Gesetzes dargestellt, die Bedeutung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und der Selbstverpflichtungen der Unternehmen für die Verbesserung des Frauenanteils in den Führungsetagen. Und es wird aufgearbeitet, dass diese Ansätze nicht funktioniert haben. "Es lässt sich auch nachlesen, wie die Sache im internationalen Vergleich aussieht und dass Deutschland  dabei noch keine so gute Figur macht."

Kritik erinnert an AGG-Hysterie

Im zweiten Teil geht es ans "juristische Hochreck", wie Wirtschaftsanwälte ihre Arbeit gerne beschreiben. Etwa all die Aspekte, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat. "Im Hinblick auf die sogenannte harte Geschlechterquote wurde auch die Frage aufgeworfen, ob sie verfassungs- und europarechtlich haltbar ist", berichtet Hohenstatt. Doch erst mal müssten die Mandanten mit den bestehenden Regelungen umgehen. Die Anleitung dazu will das Buch geben.

"Mich erinnert einiges an der Diskussion an den Hype vor neun Jahren, als das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verabschiedet wurde", sagt der Arbeitsrechtler. Viele seien seinerzeit geradezu Amok gelaufen gegen das Gesetz. Tatsächlich gebe es heute auch die sogenannten AGG-Hopper, also Menschen, die sich bewusst auf fehlerhaft formulierte Stellenangebote bewerben, um mit dem erzielten Schadensersatz ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. "Aber diese Fälle fallen statistisch kaum ins Gewicht. Im Übrigen: Dass ein Recht missbraucht werden kann, ist kein einzigartiges Phänomen – dagegen gibt es durchaus Mittel!" Für den Schutz von Minderheiten jedenfalls habe das AGG viel gebracht.

"Das Recht beeinflusst das Bewusstsein"

Das AGG sei jedenfalls keine reine Symbolpolitik gewesen. Es habe vielmehr konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Personalabteilungen. "Und ich bin überzeugt, dass auf diesen Feldern das Recht auch die Einstellung der Menschen beeinflusst. Ich bin mir sicher, das wird beim Thema Gender auch so sein: Das Gesetz wird viel mehr Frauen eine Karriere ermöglichen." Die Unternehmen müssten in den nächsten Jahren Aufsichtsrätinnen und weibliche Vorstände hervor zaubern. "Und das wird auch gelingen in einem Land, in dem wir eine Bundeskanzlerin haben, der alle zu Füßen liegen." Die Chefin der Weltbank sei eine Frau und in den USA konkurrieren gerade zwei Frauen um das Präsidentenamt – und das durchaus mit Chancen.

"Vielen Juristen behagt es nicht, wenn Symbolpolitik gemacht wird", so Hohenstatt. Wenn also Gesetze verabschiedet würden, bei denen die Politiker sagen können: Seht her, was wir Tolles auf den Weg gebracht haben! – das Gesetz aber tatsächlich keine Effekte hat. "So ein Placebo möchte man bei der Geschlechterquote nicht."

Der Jurist ist davon überzeugt, dass das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" mehr sein wird als eine leere Hülle. "Die Unternehmen werden sich dafür rechtfertigen müssen, wenn sie die veröffentlichte Frauenzielquote nicht erfüllen", sagt Hohenstatt. Nach dem Gesetz müssen  sich die Unternehmen nämlich eine Zielquote für den Vorstand und die Ebenen darunter vornehmen und diese in den Jahresbericht schreiben. "Wenn da eine Null steht, ist das ebenso eine Blamage wie eine höhere Zahl, die nicht erfüllt wird", meint der Anwalt. Und das wüssten auch seine Mandanten.

Hohenstatt/Seibt
Geschlechter- und Frauenquoten in der Privatwirtschaft
Regelung, Gestaltung, Umsetzung
ZIP-Praxisbuch im RWS Verlag 2015. 278 Seiten
Broschur € 48,00
ISBN 978-3-8145-8237-5

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Frauenquote in Unternehmen: Von Vorständinnen und Aufsichtstinnen . In: Legal Tribune Online, 02.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17076/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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