Neuregelung zum Gesellschaftsrecht: EU erleich­tert grenz­über­sch­rei­tende Ver­la­ge­rungen

14.03.2019

Unternehmen sollen in der Europäischen Union künftig einfacher ihren Sitz verlagern oder sich aufspalten können. Auf entsprechende neue Regelungen verständigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten.

Mit den Neuregelungen solle es Unternehmen im Binnenmarkt leichter gemacht werden, sich zusammen zu schließen, aufzuspalten oder umzuziehen, teilt die EU-Kommission mit. Gleichzeitig seien jedoch Schutzmechanismen für Beschäftigte, Minderheitsaktionäre und Gläubiger vorgesehen, um zu verhindern, dass Verlagerungen ausgenutzt werden, etwa um Stellen zu streichen. Dies würde den Schutz der Beteiligten erheblich verbessern, da die Vorschriften derzeit uneinheitlich seien.

Zudem sollen nationale Behörden die Möglichkeit bekommen, grenzüberschreitende Geschäfte zu stoppen, wenn diese missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken, die zur Vermeidung oder Umgehung von nationalem oder EU-Recht führen, oder kriminellen Zwecken dienen, so die Kommission weiter.

Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden.

Die Änderung der Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist Teil des Pakets zum Gesellschaftsrecht, das die EU- Kommission im April 2018 vorgeschlagen hat.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Neuregelung zum Gesellschaftsrecht: EU erleichtert grenzüberschreitende Verlagerungen . In: Legal Tribune Online, 14.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34379/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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