Deadlock-Klauseln im Gesellschaftsvertrag: Zocken oder schießen?

von Dirk Kramer

06.12.2017

Russian Roulette oder Texas Shoot-out – Begriffe, die martialisch klingen, die aber jeder M&A-Anwalt kennen sollte. Denn mit ihnen lassen sich Gesellschafterkonflikte lösen. Dirk Kramer erklärt, was es damit auf sich hat.

1/5 Konflikt lösen, Stillstand vermeiden

Im Rahmen eines Joint Ventures sind Parteien häufig zu gleichen Teilen an einer Gesellschaft beteiligt. Dabei kann es zu einem Deadlock – englisch für "Stillstand" – kommen. Der Deadlock beschreibt eine Situation, in der sich zwei Parteien, Gesellschafter oder auch Geschäftsführer, blockieren und eine Entscheidungsfindung durch Mehrheitsbildung nicht möglich ist.

In einem solchen Fall sind sogenannte Deadlock Provisions zweckmäßig. Diese Klauseln sollen den Fortbestand des Unternehmens trotz eines vermeintlich unlösbaren Konflikts zwischen zwei Parteien sicherstellen. Pattsituationen aufzulösen ist eine gestalterische Herausforderung für jeden Joint-Venture oder Gesellschaftsvertrag (bzw. Gesellschaftervereinbarung). Charakteristischerweise definiert man dabei bestimmte, besonders bedeutsame Themen, sogenannte Deadlock Events. Wenn die Gesellschafter uneinig sind, steht es ihnen frei, ein vorab festgelegtes Verfahren zu initiieren.

Zitiervorschlag

Dirk Kramer, Deadlock-Klauseln im Gesellschaftsvertrag: Zocken oder schießen? . In: Legal Tribune Online, 06.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25871/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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