Clifford Chance kommentiert Durchsuchung in Frankfurt: "Vor­würfe der Staats­an­walt­schaft Köln völlig unbe­rech­tigt"

02.03.2020

Clifford Chance hat sich zu den Durchsuchungen ihres Frankfurter Büros geäußert. Den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung weist die Sozietät zurück. Auch habe die Kanzlei Cum-/ex-Modelle nie befürwortet.*

Clifford Chance hat sich zu der Durchsuchung in der Kanzlei am vergangenen Donnerstag geäußert: Die Kanzlei teilte mit, aktuell einigen Mandanten bei der Aufarbeitung möglicher Cum/ex-Sachverhalte zu helfen. Clifford Chance selbst habe keine Gutachten erstellt, in denen sie die Steuermodelle befürwortet hätten.* Die Staatsanwaltschaft habe auch zu keiner Zeit deshalb gegen die Sozietät ermittelt.  

Bereits am vergangenen Donnerstag war das Frankfurter Büro der Kanzlei an der Mainzer Landstraße durchsucht worden. Tatsächlich ging es dabei nicht um Clifford Chance selbst, sondern um einen ihrer Mandanten. Die Großkanzlei ist Beraterin der niederländischen ABN Amro im Kontext der Ermittlungen wegen möglicher Cum/ex-Geschäfte der Bank.

Die Kanzlei teilte dazu am Montag mit, wo sie Mandaten in einem Strafverfahren vertrete, nehme sie deren Verteidigungsrecht entschieden wahr. Der Vorwurf einer angeblich versuchten Strafvereitelung durch Clifford Chance-Anwälte, wie er nun von der Staatsanwaltschaft Köln erhoben werde, sei dabei noch nie erhoben worden, die Sozietät halte ihn für "völlig unberechtigt". 

Vorwurf: Durchsuchungen bei Mandantin massiv erschwert

Gegen die ABN Amro ermittelt federführend die Staatsanwaltschaft Köln als Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Steuerstrafsachen. Vor der deutschen Niederlassung der Bank war am Donnerstag ein Großaufgebot der Polizei aufgefahren. Die Staatsanwaltschaft teilte lediglich nicht, dass "im Rahmen des Cum-Ex-Komplexes Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Köln bei der ABN Amro Bank in Frankfurt durchgeführt werden". Weitere Details nannte der Sprecher der Ermittlungsbehörde nicht.

Die ABN Amro war als Rechtsnachfolgerin der Fortis Bank bereits im vergangenen November Zielscheibe einer umfangreichen Cum-Ex-Razzia in Hessen, Bayern und den Niederlanden. Die damalige Aktion richtete sich nach früheren Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gegen sechs Beschuldigte im Alter von 50 bis 57 Jahren. Ihnen wurde vorgeworfen, mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag in den Jahren 2008 und 2009 als Mittäter den Staat um etwa 53,3 Millionen Euro geprellt zu haben. Die Summe wurde bereits zurückgefordert und an die Staatskasse zurückgezahlt.

Seit dieser Durchsuchung im November ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln nach Berichten der Süddeutschen Zeitung auch gegen mehrere Anwälte von Clifford Chance wegen Strafvereitelung. Grund dafür soll das Auftreten der Clifford-Vertreter während der Durchsuchungen bei der Bank gewesen sein. Nach dem Bericht der SZ sollen die Anwälte die Durchsuchung derart erschwert haben, dass sie in Teilen ergebnislos abgebrochen werden musste. Die Staatsanwaltschaft Köln wollte die Ermittlungen gegenüber LTO nicht kommentieren.

Die Durchsuchung am vergangenen Donnerstag gegen die Sozietät erfolgte damit im sogenannten Zeugenstatus. "Eine Durchsuchungsanordnung gegen die Kanzlei quasi im 'Zeugenstatus' bedeutet nicht automatisch, dass die Staatsanwaltschaft gegen eine konkrete Person dieser Sozietät ermittelt", erklärt Dr. Matthias Brockhaus, Partner bei VBB Rechtsanwälte. Diese Durchsuchung richtet sich nach § 103 Strafprozessordnung und die praktischen Ergebnisse seien durchaus vergleichbar, erklärt er weiter: "Die Staatsanwaltschaft hat etwa das Recht, Unterlagen zu beschlagnahmen, soweit dies nicht durch die besondere Stellung einer Anwaltskanzlei etwa aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist." Die Süddeutsche Zeitung hat berichtet, die Kanzlei habe einige Archivakten mit Bezug zur Bank herausgegeben.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

tap/LTO-Redaktion mit Material von dpa

*geändert am 03.03.2020

Zitiervorschlag

Clifford Chance kommentiert Durchsuchung in Frankfurt: "Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln völlig unberechtigt" . In: Legal Tribune Online, 02.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40577/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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