Redeker / Weißleder Ewer / Prof. Versteyl: BVerwG weist Klagen gegen Elb­ver­tie­fung ab

29.11.2017

Das BVerwG hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Elbvertiefung abgewiesen. Redeker und Weißleder Ewer vertreten die Vorhabenträger.

Olaf Reidt

Die Städte Cuxhaven und Ottendorf sowie zahlreiche Elb- und Küstenfischer hatten gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klagen am Dienstag vollständig abgewiesen (Urt. v. 28.11.2017; Az. 7 A 1.17, 7 A 3.17 und 7 A 17.12).

Die Städte Cuxhaven und Otterndorf hatten ins Feld geführt, dass die Elbvertiefung gravierende Auswirkungen auf den Tourismus und den Hochwasserschutz haben werde. Zum Beispiel drohten eine weitere Verschlickung des Watts oder gefährlich hohe Wellen in zwei Flussbädern. Diesen Einwänden folgte das Gericht jedoch nicht.

Die Fischer fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertiefung etwa traditionelle Fangplätze wegfielen. Dazu erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher, dass sie Ausbaumaßnahmen grundsätzlich hinnehmen müssten: "Fangchancen sind nicht geschützt." Für den Fall einer Existenzgefährdung seien zudem Entschädigungen vorgesehen.

Jetzt stehen noch die Nacharbeiten aus, die das BVerwG den Vorhabenträgern Bundesrepublik Deutschland und Freie und Hansestadt Hamburg in Bezug auf naturschutzrechtliche Maßnahmen in den Klageverfahren der Umweltverbände aufgegeben hat (Urt. v. 09.02.2017, Az. 7 A 2.15). Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden.

Anhängig sind auch noch mehrere weitere Verfahren eines Wasser- und Bodenverbandes sowie mehrerer Privatkläger, die u.a. Fragen des Obstanbaus im Alten Land sowie Aspekte der Hangsicherheit und des Erschütterungs- sowie Lärmschutzes betreffen. Diese Klagen richten sich ausschließlich gegen die Freie und Hansestadt Hamburg; sie werden am 13. und 14. Dezember verhandelt.

Redeker Sellner Dahs führt die Verfahren für die Freie und Hansestadt Hamburg. Weißleder Ewer vertritt die Bundesrepublik Deutschland. Prof. Versteyl Rechtsanwälte ist Rechtsvertreter der Städte Cuxhaven und Otterndorf.

Die Elbe soll zum neunten Mal vertieft werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Metern auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Redeker Sellner Dahs für Freie und Hansestadt Hamburg:

Prof. Dr. Olaf Reidt

Dr. Gernot Schiller

 

Weißleder Ewer für die Bundesrepublik Deutschland

 

Prof. Versteyl Rechtsanwälte für die Städte Cuxhaven und Otterndorf

 

Dr. Wolfgang Schrödter, Wedemark, für die Stadt Otterndorf

Zitiervorschlag

Redeker / Weißleder Ewer / Prof. Versteyl: BVerwG weist Klagen gegen Elbvertiefung ab . In: Legal Tribune Online, 29.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25749/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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