Bird & Bird / Redeker / Deloitte Legal: Zuschläge für Canna­bis­anbau in Deut­sch­land

18.04.2019

Die Zuschläge um Anbau, Verarbeitung und Übergabe von Cannabis für medizinische Zwecke sind erteilt: Aphria, beraten von Bird & Bird, hat mehrere Lose bekommen. Weitere gingen an Aurora und Demecan.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat der Aphria Deutschland GmbH, der Firma Aurora und der Berliner Demecan GmbH Zuschläge erteilt, um Cannabis für medizinische Zwecke anzubauen, zu verarbeiten und zu übergeben. Bird & Bird hat Aphria in dem Vergabeverfahren beraten, Deloitte Legal war Rechtsberater von Aurora. Die Berater von Demecan sind noch nicht bekannt. Damit haben drei von den zunächst 79 in diesem Verfahren teilnehmenden Firmen nun einen Zuschlag bekommen.

Die erste Ernte in Deutschland unter staatlicher Aufsicht war zunächst bereits für 2019 geplant. Dazu wird es aber nicht mehr kommen: Die Behörde hatte kurz vor Ende einer früheren Ausschreibungsfrist eine neue Frist gesetzt, um den Nachweis der Bewerber über langjährig Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion zu erhalten. Diese Frist war zu kurz bemessen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, nachdem ein Bewerber dies geltend gemacht hatte (Urt. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 40/17). Das BfArM hatte daraufhin das gesamte Vergabeverfahren Ende 2018 neu gestartet.

Jeder Zuschlagsempfänger darf maximal fünf Lose erhalten, jedes Los ist auf 200 Kilogramm Cannabis limitiert. Bevor der Vertrag zwischen Behörde und den Firmen abgeschlossen werden darf, musste die Behörde allen Teilnehmern mitteilen, wer den Zuschlag bekommen soll. Dann können die erfolglosen Bewerber gegen die erfolgreichen oder das Verfahren an sich vorgehen. Mindestens ein nicht zum Zuge gekommener Bewerber hat bereits ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Aphria, Tochter eines kanadischen Unternehmens, hat jedoch bereits für vier Lose den Vertrag sicher abschließen können.

"Vor allem im Ausland genießt dieses Verfahren große Aufmerksamkeit, da es als eine Art Blaupause für die Liberalisierung des Marktes für Cannabismedizin gesehen wird", teilte Bird & Bird mit. Konzepte für Anbau und Verarbeitung von medizinischem Cannabis hätten, in Übereinstimmung mit deutschem Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, neu entworfen, vergaberechtlich "wasserdicht" und auf die Punktverteilung optimiert gestaltet werden müssen. In Kanada unterliege Cannabis nicht den strengen pharmazeutischen Maßstäben, sondern genieße eine Art Zwischenstatus zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Insoweit sei hier Neuland betreten worden, so Bird & Bird.

Die Aphria Deutschland GmbH wurde von einem Team um den Vergaberechtler Dr. Alexander Csaki und den Arzneimittelrechtler Dr. Niels Lutzhöft beraten. Für das BfArM war Dr. Heike Glahs von Redeker Sellner Dahs tätig.

tap/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bird & Bird für Aphria Deutschland GmbH

Dr. Alexander Csaki, Federführung, Partner, Vergaberecht, München

Dr. Niels Lutzhöft, LL.M., Federführung, Partner, Arzneimittelrecht, Frankfurt

Dr. Kai Kerger, Partner, Corporate, Frankfurt

Dr. Dirk Barcaba, Partner, Real Estate, Frankfurt

Dr. Matthias Lang, Partner, Umweltrecht, Düsseldorf

Dr. Barbara Geck, Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt

Dr. Matthias Winter, Partner, Finanzierung, Frankfurt

Felix Rödiger, Partner, IP/Sortenschutzrecht, Düsseldorf

Martin Conrads, Counsel, Vergaberecht, Hamburg

Elie Kaufman, LL.M., Counsel, Real Estate, Frankfurt

Associates: Sandra Krüger (Vergaberecht, München), Dr. Christoph Hendel (Arzneimittelrecht, Düsseldorf), Dr. Ferdinand Weis (Arzneimittelrecht, Frankfurt), Stanislav Schmidt (Finanzierung, Frankfurt), Dr. Sebastian Fuchs (IP, Düsseldorf) und Stefanie Kremer (Umweltrecht, Düsseldorf)

 

Redeker Sellner Dahs für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Dr. Heike Glahs, Partnerin, Vergaberecht, Bonn

Dr. Thomas Stickler, Partner

Dr. Matthias Ganske, Partner

 

Deloitte Legal für Aurora

Sebastian Schnitzler, Federführung Vergaberecht, Hamburg

Felix Skala, Kartellrecht, Hamburg

Stephanie Otto, Vergaberecht, Hamburg

Michael von Rüden, Federführung Corporate/M&A, Düsseldorf

Thilo Hoffmann, Corporate/M&A, Düsseldorf

Zitiervorschlag

Bird & Bird / Redeker / Deloitte Legal: Zuschläge für Cannabisanbau in Deutschland . In: Legal Tribune Online, 18.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34981/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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