Prozess wegen Wirtschaftsspionage in Zürich: Ange­klagter Anwalt muss noch auf sein Urteil warten

29.03.2019

Im Schweizer Prozess um Wirtschaftsspionage gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith fällt am 11. April das Urteil. Seith wird in Deutschland als Whistleblower in Sachen Cum-Ex-Deals gefeiert.

Eigentlich sollte das Urteil gegen Eckarth Seith und seine beiden Mitangeklagten, zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin, am Donnerstag fallen. Doch das Bezirksgericht Zürich teilte nach dem Ende der Plädoyers von Anklage und Verteidigung mit, dass das Urteil erst in zwei Wochen, am 11. April, verkündet werden soll.

Seith ist angeklagt, sich brisante Dokumente von den beiden Mitangeklagten für einen Aufsehen erregenden Prozess gegen die Bank Sarasin besorgt zu haben. Er prozessierte für den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller, der bei riskanten Anlagegeschäften über die Bank Millionenbeträge verloren hatte. Dabei ging es um Investitionen in einen Fonds, der Cum-Ex-Geschäfte tätigte. Der Fonds erzielte Gewinne durch die Erstattung von Steuern, die er nie gezahlt hatte und prellte Staatskassen damit um riesige Millionenbeträge.

In dem Ulmer Prozess wies Seith mit den Dokumenten nach, dass die Bank Müller nicht richtig aufgeklärt hatte. 2017 verurteilte das Gericht die Schweizer Bank zu 45 Millionen Euro Schadensersatz für Müller. Sarasin ging zwar in Berufung, verlor den Prozess vor dem OLG Stuttgart aber.

Seith wird in Deutschland als Wistleblower gefeiert, weil er mitgeholfen habe, kriminelle Machenschaften mit dubiosen und inzwischen illegalen Cum-Ex-Geschäften aufzudecken.

Hat Seith sich Bankgeheimnisse beschafft?

Für die Züricher Staatsanwaltschaft geht es aber in diesem Prozess nicht um die Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte, sondern darum, ob Seith sich mit Hilfe der Mitangeklagten illegal Bankgeheimnisse angeeignet hat, wie Staatsanwalt Maric Demont ausführte. In dieser Frage sind Deutschland und die Schweiz schon mehrfach aneinandergeraten. So haben deutsche Ermittler CDs aus der Schweiz mit internen Bankdaten möglicher deutscher Steuerbetrüger gekauft - gegen den Protest der Schweiz.

Die Staatsanwaltschaft hat dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für Seith gefordert. Der Anwalt weist jegliche strafbare Handlung zurück. Er wehrte sich mit seinen Verteidigern am Donnerstag nach eigener Aussage gegen den Vorwurf, er habe die Bank erpressen und sich bereichern wollen. Seith hat nach eigenen Angaben die Zusage für freies Geleit, bis ein mögliches Urteil alle Instanzen durchlaufen hat. Er werde zur Urteilsverkündung nach Zürich reisen, sagte er.

Zum Prozessauftakt sagte der Stuttgarter Anwalt, er sei stolz auf seinen Beitrag zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals: «Es gehört zum Besten, was mir in meiner jetzt 33-jährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt gelungen ist.» Wegen der Cum-Ex-Geschäfte wird in Deutschland ermittelt.

dpa/ah/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Prozess wegen Wirtschaftsspionage in Zürich: Angeklagter Anwalt muss noch auf sein Urteil warten . In: Legal Tribune Online, 29.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34657/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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