Anwaltspostfach für Unternehmensjuristen ab Ende November: Was Syn­di­kus­rechts­an­wälte und ihre Arbeit­geber jetzt tun müssen

von Martin W. Huff

06.11.2017

Anwälte müssen ab Januar 2018 das beA nutzen. Für die Syndizi gab es bisher aber noch gar kein Postfach. Das ändert sich jetzt. In vielen Unternehmen gehen die Probleme aber damit erst los. Von IT bis Betriebsrat, zeigt Martin W. Huff.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) schreibt in § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung ab dem 1. Januar  2018 die Pflicht jedes zugelassenen Rechtsanwalts vor, das für ihn eingerichtete besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zumindest passiv zu nutzen. Tut er dies nicht, richtet also nicht seinen Zugang zu seinem elektronischen Postfach ein, drohen ihm insbesondere haftungsrechtliche, aber unter Umständen auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Um das beA hat es erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, der Starttermin hatte sich dadurch um insgesamt zwei Jahre vom 1. Januar 2016 auf den 1. Januar  2018 verschoben.

Bei der Planung des Anwaltspostfachs war noch nicht absehbar, dass es zum 1. Januar 2016 die neue Möglichkeit gibt, sich als Syndikusrechtsanwalt - alleine oder neben der Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt - zuzulassen. Daher musste für die rund 15.000 zugelassenen Syndikusrechtsanwälte nachträglich ein eigenes Postfach eingerichtet werden. Das erforderte einen erheblichen technischen Aufwand, zumal es ein Postfach für die jeweilige konkrete Tätigkeit geben muss. Dieses wird also zum Beispiel abgeschaltet, wenn der Syndikusrechtsanwalt den Arbeitgeber wechselt.

In den Kanzleien schwierig, in den Unternehmen noch viel mehr

Konnten sich die niedergelassenen Rechtsanwälte schon seit November 2016 ihren eigenen Zugang zu ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach einrichten, war dies bis heute für die Syndikusrechtsanwälte nicht möglich. Das setzt die Syndikusrechtsanwälte in den Unternehmen unter erheblichen Zeitdruck, gerade weil die Einrichtung des Postfachs in Unternehmen offensichtlich erheblich schwieriger ist als etwa in einer Anwaltskanzlei.

Allerdings hat es auch in den Kanzleien Auseinandersetzungen zwischen den großen Anbietern von  Anwaltssoftware und der für Einrichtung und Betrieb des beA verantwortlichen Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gegeben. So kritisierte LTO-Mutterkonzern Wolters Kluwer Deutschland, der auch Anbieter der Software "AnNoText" ist, zuletzt in einem Schreiben an alle Anwender von Mitte Oktober, dass ihm erst sehr spät die Schnittstelle für die Einbindung des beA in die Software zur Verfügung gestellt wurde. AnNoText hofft, dass im Dezember die Einbindung pünktlich zum 1. Januar 2018 funktioniert.

Bisher war offen, wann die BRAK den Syndikusrechtsanwälten die entsprechenden Daten zur Verfügung stellt, damit sie sich ihr eigenes Postfach einrichten können. So hatte der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln in einem "Brandbrief" an die Bundesrechtsanwaltskammer dringend um die Mitteilung von Daten und der vorgesehenen Abläufe gebeten, damit sie ihre ca. 1.500 Syndikusrechtsanwälte entsprechend informieren kann. Auch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hatte sich diesem Aufruf angeschlossen.

Ab 27. November: das beA kennt die Syndizi

Nun hat die Bundesrechtsanwaltskammer, wie deren zuständige Geschäftsführerin Julia von Seltmann auf dem ersten "Berufsrechtstag" in Köln am vergangenen Freitag  berichtete, den regionalen Rechtsanwaltskammern die entsprechenden Abläufe mitgeteilt.

Auf der gemeinsamen Veranstaltung des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen, der Rechtsanwaltskammer Köln, des Kölner Anwaltvereins und der Industrie- und Handelskammer zu Köln erläuterte die Rechtsanwältin, dass die BRAK am 27. November 2017 eine neue Version des bundeseinheitlichen Rechtsanwaltsverzeichnisses (www.rechtsanwaltsregister.org) online stellen wird, in der sich die Daten der Unternehmensjuristen finden werden. Erstmals wird es für jeden zugelassenen Syndikusrechtsanwalt ein Feld mit seiner sogenannten Safe-ID geben, mit der er dann bei der Bundesnotarkammer (BNotK) seine sog. beA-Karte beantragen kann. Nach Zusendung der Karte und eines separaten Briefes mit den Zugangsdaten kann er sein Postfach einrichten.

Ob wirklich alle Syndikusrechtsanwälte bereits am 27. November ihre Daten sehen können, ist allerdings wiederum fraglich. Die DATEV, der Softwareanbieter, mit dem die meisten Rechtsanwaltskammern die Personaldaten der bei ihnen zugelassenen Rechtsanwälte verwalten, teilte mit, dass es voraussichtlich nach Freischaltung des neuen Registers ein bis zwei Tage dauern könnte, bis alle Daten zutreffend erscheinen. Und für die Unternehmen gehen die Schwierigkeiten dann erst los.

Zitiervorschlag

Martin W. Huff, Anwaltspostfach für Unternehmensjuristen ab Ende November: Was Syndikusrechtsanwälte und ihre Arbeitgeber jetzt tun müssen . In: Legal Tribune Online, 06.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25391/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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