Europäische Kommission genehmigt Millionen-Kredit: Air Berlin darf trotz Insol­venz weiter fliegen

04.09.2017

Vor gut drei Wochen hat Air Berlin mitten in der Ferienzeit Insolvenz beantragt. Mit staatlicher Unterstützung soll die Airline trotzdem in der Luft bleiben. Wegen der geordneten Abwicklung sieht auch die Kommission keine Bedenken.

Die insolvente Air Berlin kann ihren Betrieb vorerst aufrechterhalten. Die Europäische Kommission ebnete am Montag den Weg für einen umstrittenen staatlichen Kredit, mit dem die Flugzeuge der Gesellschaft bis zu einem endgültigen Verkauf in der Luft bleiben können.

Das verlustreiche Unternehmen hatte in den Sommerferien Insolvenz beantragt, fliegt aber weiter - ausgenommen einige Langstreckenverbindungen, die von Mitte September an gestrichen werden.

Der Bund will Air Berlin über die staatliche KfW 150 Millionen Euro leihen. Die Zahlung stehe im Einklang mit EU-Recht, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun mit. Sie gewährleiste die geordnete Abwicklung der Air Berlin, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Kredit gewährleistet geordnete Abwicklung der Airline

Ohne die Kreditzusage hätten die Maschinen unmittelbar nach dem Insolvenzantrag am Boden bleiben müssen, betonte Air Berlin am Montag. "Dank der tatkräftigen Hilfe der Bundesregierung können wir die Investorensuche mit voller Kraft fortsetzen", sagte Vorstandschef Thomas Winkelmann. Die zweitgrößte deutsche Airline verhandelt derzeit mit dem Marktführer Lufthansa und weiteren Interessenten über den Verkauf von Unternehmensteilen.

Der Staatskredit der Bundesregierung ist hoch umstritten. Der Chef des irischen Billigfliegers Ryanair, Michael O'Leary, hatte den Kredit als indirekte illegale Hilfe für die Lufthansa kritisiert, er warnt zudem vor einem Monopol der größten deutschen Airline. Auch die Fluggesellschaft Germania geht gegen die Millionenhilfe vor.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung der Wettbewerbshüter hingegen. "Brüssel hat einmal mehr bewiesen, dass Entscheidungen schnell fallen können, wenn es wirklich nötig ist", teilte sie mit.

Air Berlin muss Finanzbedarf wöchentlich nachweisen

Entscheidend für das Votum aus Brüssel war, dass der Kredit in Tranchen ausgezahlt wird und die Fluggesellschaft ihren Finanzbedarf jede Woche nachweisen müsse. Deutschland müsse zudem sicherstellen, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt werde oder einen Abwicklungsplan für Air Berlin vorlegen.

Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen drängen mögliche Käufer, möglichst viele der mehr als 8.000 Arbeitsplätze zu erhalten. "Unser Ziel ist es, dass wir nicht nur über Flugzeuge und Slots reden, sondern auch über das Personal", sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach einem Treffen mit Arbeitnehmervertretern in Berlin. Es gehe um gute Arbeitsplätze. Düsseldorf und Berlin, die beiden größten Air-Berlin-Flughäfen, müssten wichtige Luftverkehrsstandorte bleiben.

Verdi-Vorstandsmitglied Christine Behle begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. Zugleich kritisierte sie, die bislang bekannten Bieter-Unternehmen hätten kein oder nur ein geringes Interesse an den Beschäftigten. Air-Berlin-Chef Winkelmann unterstrich jedoch: "Wir haben von Anfang an bei den Verhandlungen großen Wert darauf gelegt, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Das gilt weiterhin."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Europäische Kommission genehmigt Millionen-Kredit: Air Berlin darf trotz Insolvenz weiter fliegen . In: Legal Tribune Online, 04.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24305/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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