Wirtschaftsstrafrechtler

Großes Geld statt Mord und Totschlag

von Patrick BuseLesedauer: 5 Minuten
Wenn Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht tätig werden, ist das Medieninteresse oft so groß wie bei Kapitalverbrechen. Allerdings sind ihre Fälle nicht blutig: Sie beraten und vertreten ihre Mandanten in millionenschweren Streitigkeiten. LTO sprach mit Anwälten über den Glamour-Faktor, den Umgang mit Top-Managern und den Weg in ein komplexes wie ebenso spannendes Berufsfeld.

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Prof. Dr. Jürgen Taschke ist Partner der internationalen Großkanzlei DLA Piper. Er hat die wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung zunächst als Referendar, dann als Anwalt von der Pike auf gelernt. Sein Doktorvater und Mentor Prof. Klaus Lüderssen hatte 1982 den Kontakt zu einem der damals wenigen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte hergestellt. Als renommierter Experte der wirtschaftsstrafrechtlichen Beratung begleitet Taschke heute nationale und internationale Mandanten – zumeist Unternehmen – in allen Facetten des Wirtschaftsstrafrechts. Dabei geht es etwa um die interne Aufklärung von Sachverhalten, Bewertung von Risiken, Beurteilung der Geschäftspolitik oder die Verteidigung seiner Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe. Auf einem anderen Weg ist Dr. Rolf Schwedhelm zur steuerstrafrechtlichen Beratung gekommen. Schon im Studium übte das Steuerrecht große Anziehungskraft auf ihn aus, das Strafrecht kam in der Praxis zwangsläufig dazu. Schwedhelm ist seit 1989 Partner der auf Steuerrecht spezialisierten Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. Ein besonders großes Interesse um seine Person entwickelte sich im Rahmen des Steuerstrafverfahrens gegen den ehemaligen Deutsche Post-Chef Klaus Zumwinkel, dessen Mandat Schwedhelm übernommen hatte. Öffentliches Aufsehen erregte dabei der Umstand, dass er selbst mit dem Porsche vorfuhr. Der Fachanwalt für Steuerrecht berät unter anderem in steuerstrafrechtlichen Verfahren und bei Steuerfahndungen.

Von hoher Komplexität geprägte Tätigkeit

Das Wirtschaftsstrafrecht ist akzessorisch, erklärt Jürgen Taschke. Das heißt, es greift nur ein, wenn gegen Regeln zum Schutz von Rechtsgütern wie Eigentum, der Steuergerechtigkeit und der Umwelt verstoßen wird. Für die Bewertung wirtschaftsstrafrechtlicher Vermögensdelikte muss der Experte daher beispielsweise die zivilrechtlichen und aktienrechtlichen Vorgaben heranziehen – so wie Umweltstrafverfahren stark von verwaltungsrechtlichen Fragestellungen dominiert werden, und steuerstrafrechtliche Verfahren naturgemäß von steuerrechtlichen Vorfragen abhängen. Die juristische Komplexität eines korruptionsstrafrechtlichen Sachverhaltes illustriert Taschke anhand eines Beispiels. Die strafrechtliche Frage lautet kurz und bündig: "Lag Korruption vor?". Klingt einfach – tatsächlich aber verbirgt sich dahinter ein wahrer Parforce-Ritt durch die verschiedensten Rechtsgebiete. Aus steuerrechtlicher Sicht etwa muss man nach Verstößen gegen Abzugsverbote fragen. Arbeitsrechtlich ist relevant, ob disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter denkbar sind. Welche Unterlagen und Informationen bei der rechtlichen Bewertung verwendet werden können, wird durch das Datenschutzrecht bestimmt. Schließlich muss noch zivilrechtlich geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche vorliegen. Auch Rolf Schwedhelm hält möglichst breite juristische Kenntnisse für eine fundierte Beratung für unerlässlich. Der Steuerstrafrechtler kommt praktisch mit allen Rechtsgebieten in Kontakt, da sich hier häufig Vorfragen für die steuerliche Beurteilung stellen. Den Reiz seiner Tätigkeit machten aber auch die Menschen aus, mit denen man zu tun hat, fügt Schwedhelm hinzu. Der Umgang mit den Mandanten, den Beamten und den Kollegen sei spannend und herausfordernd.

Durch kanzlei-interne Kooperation flexibel auf die Bedürfnisse des Mandanten reagieren

Zur Bewältigung der verschiedenen Fragestellungen ist laut Jürgen Taschke die Unterstützung und das Know-How von Kollegen aus anderen Rechtsgebieten für den Wirtschaftsstrafrechtler in der Großkanzlei unerlässlich. "Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts erfordert vom wirtschaftsstrafrechtlich beratenden Anwalt, dass er Generalist ist und sich in vielen Rechtsgebieten auskennen muss. Dennoch ist er schnell auf die Mitwirkung von anderen Spezialisten angewiesen.  In Großkanzleien können rasch eingespielte Teams zusammengestellt werden, um flexibel auf die Bedürfnisse des Mandanten zu reagieren." Aus diesem Grund arbeitete der Anwalt ab 1992 zunächst bei Clifford Chance bzw. deren Vorgängerkanzlei. Dort gelang es ihm innerhalb kurzer Zeit ,die wirtschaftsstrafrechtliche Unternehmensberatung als Verteidigungstypus zu etablieren. Bei seiner heutigen Kanzlei DLA Piper, einer industrieorientierten Großkanzlei mit Full-Service Ansatz, lasse sich die umfassende Beratung in allen rechtlichen Aspekten gewährleisten. Teamarbeit spiele hier eine große Rolle – auch international, da die Zahl länderübergreifender Sachverhalte zunehme. Die erhobenen Vorwürfe in solchen internationalen Verfahren müssten in verschiedenen Ländern ermittelt und bewertet werden. Rolf Schwedhelm unterstreicht den Team-Aspekt auch für seine Kanzlei:  Die Sozietät sei mit ihren zwölf Partnern nicht groß, aber auch hier werde durch die Zusammenarbeit in kleinen Teams eine hohe Effektivität garantiert.

Auch der Psychologe im Anwalt ist gefragt

Über seine Mandanten in herausragenden Positionen sagt Jürgen Taschke, diese hätten im Regelfall einen schnellen Zugang zu Sachverhalten und deren Bewertungen. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit sei hohe Professionalität und Erfahrung absolut notwendig, ebenso Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge aber auch Einfühlungsvermögen in die jeweilige Mandantensituation. Auch Rolf Schwedhelm sieht Kreativität, Know-how und Verständnis für die Psyche der Beteiligten als Schlüsselqualifikationen für sein Beratungsfeld an. Schließlich sind Strafverfahren immer mit starken Emotionen verbunden, so dass psychologisches Verständnis besonders wichtig ist. Für den Steuerstrafrechtler ist Diskretion im Umgang mit Personen des öffentlichen Lebens besonders wichtig. Seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nehme er sehr ernst: "Nicht nur, aber gerade auch bei prominenten Mandanten." Auch Jürgen Taschke unterstreicht, dass der Standard der Diskretion ohnehin immer und uneingeschränkt bei hundert Prozent liege und daher auch nicht durch das große mediale Interesse beeinflusst wird.

Mandanten auf mögliches Medieninteresse gründlich vorbereiten

Dennoch ist die mediale Aufmerksamkeit hoch. Jürgen Taschke sieht aber bei der Beratung im Wirtschaftsstrafrecht keinen höheren Glamour-Faktor. Im Gegenteil sei es vielmehr Aufgabe des Anwalts, die mediale Resonanz im Interesse des Mandanten so gering wie möglich zu halten. Seine Beratung konzentriere sich überwiegend auf Unternehmen, so dass er als Anwalt ohnehin nicht unmittelbar im Medienfokus stehe. Regelmäßig erarbeite er aber mit den Kommunikationsabteilungen der Unternehmen ein Konzept, um die involvierten Personen des Unternehmens auf die Berichterstattung um das Verfahren vorzubereiten. Auch für Rolf Schwedhelm sind Medien für die Lösung seiner Fälle nie hilfreich. Deshalb versucht er, das Medieninteresse soweit wie möglich zu vermeiden. Wenn dies unvermeidbar ist, bereitet aber auch er seine Mandanten eingehend darauf vor. Mit der Berichterstattung um seine Person kann Schwedhelm hingegen gut leben. Zu dem plakativen Image als Zumwinkels Porsche fahrender Anwalt sagt er nur, dass er gerne Porsche fährt. Bedeutung für seine Mandate habe dies allerdings nicht. Unterm Strich sind sich die Experten einig: Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein spannendes Beratungsfeld und von großer Vielseitigkeit und umfangreichen Mandaten geprägt. Abseits der klassischen juristischer Fähigkeiten ist beispielsweise im Umgang mit den Medien ein besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, und gegenüber den Mandanten gutes psychologisches Verständnis sehr wertvoll. Was sollte also der interessierte Student oder Referendar mitbringen, der über eine Karriere im Wirtschaftsstrafrecht nachdenkt? Jürgen Taschke rät zum Erwerb eines breiten juristischen Wissens, insbesondere in allen Rechtsgebieten. Außerdem empfiehlt er aufmerksam die Berichterstattung über Wirtschaftsstrafsachen zu verfolgen und sich mit den jeweiligen Fällen auseinanderzusetzen. Mehr auf LTO.de: BGH-Urteil gegen Karlheinz Schreiber: Wie man einen Amtsträger besticht, der keiner ist Harter Kurs gegen Steuerhinterziehung: BGH-Urteil empört Experten BVerfG-Beschluss zu § 266 StGB: Untreue bleibt "Mädchen für alles" in Wirtschaftsstrafsachen

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