Sabbatical

Auszeit auf Zeit

von Dr. Thurid KochVistenkarte

22.06.2010

Mann atmet durch

"Einmal verrückt sein und aus allen Zwängen fliehen", beschrieb einst Udo Jürgens das Bedürfnis nach Veränderung. Wer die Sicherheit einer festen Arbeitsstelle dafür nicht aufgeben, aber dennoch eine Auszeit nehmen möchte, sollte seinen Arbeitgeber von einem Sabbatical überzeugen. Dazu sind gute Argumente notwendig – und eine vorausschauende Planung.

Gründe für eine Auszeit auf Zeit gibt es viele: reisen, studieren, ein Haus bauen oder einfach gar nichts tun. Mittlerweile stehen viele Unternehmen und Anwaltskanzleien dem Thema Sabbatical offen gegenüber, so zum Beispiel die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Möglichkeit für ein Sabbatical bestehe dort für Partner ab einer Zugehörigkeit von 10 Jahren, erklärt Freshfields-Partner Prof. Dr. Christoph Seibt im LTO-Interview. Sie wahrzunehmen sei ausdrücklich erwünscht. "Ansonsten bieten wir ein Flexible-Working-Modell mit der Möglichkeit von Auszeiten jedweder Art, etwa zur Gründung einer Familie, und einer anschließenden schrittweisen Rückkehr in die Vollzeittätigkeit", beschreibt ein Sprecher der Sozietät die darüber hinaus vorhandenen Möglichkeiten.

In der arbeitsrechtlichen Praxis gibt es eine Vielzahl verschiedener Arbeitszeitformen, die ein Sabbatical ermöglichen. Ein unbezahlter Urlaub empfiehlt sich nur eingeschränkt, denn zum einen erhält der Arbeitnehmer während dieser Zeit kein Geld, muss sich also anderweitig finanzieren, und zum anderen zahlt bei diesem Modell der Arbeitgeber im Wesentlichen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Besser eignet sich das Modell der Arbeitszeitkonten, das eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten ermöglicht. So können Überstunden und Urlaub angesammelt und dann im Block genommen werden oder es wird über einen vereinbarten Zeitraum mehr gearbeitet, als vergütet wird, so dass sich daran eine vergütete, arbeitsfreie Zeit anschließen kann.

Die Details sind in jedem Fall individuell mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Die Dauer ist unterschiedlich und beträgt allgemein zwischen drei Monaten und einem Jahr. Für einen Anwalt dürfte es allerdings schwierig sein, seine laufenden Mandate über mehr als drei Monate auf Kollegen zu verteilen. "In der Regel drei bis vier Monate", so wird auch bei Freshfields Bruckhaus Deringer die übliche Länge von Sabbaticals bei Partnern der Kanzlei angegeben.

Den Vorgesetzten vom Sabbatical überzeugen

Im Gespräch mit dem Vorgesetzten sollte der Arbeitnehmer die Vorteile darlegen, die das Sabbatical für das Unternehmen oder die Kanzlei hat. Das können bei einer geplanten Reise zum Beispiel die verbesserten Sprachkenntnisse sein. Bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen profitiert das Unternehmen ohnehin von der höheren Qualifikation des Mitarbeiters. Aber auch eine für die Familie genutzte Auszeit kann sich positiv auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters auswirken, wenn er sich danach wieder mit mehr Elan und Energie der Arbeit widmen kann.

Ganz wichtig ist eine längere Vorlaufzeit, die mindestens ein Jahr betragen sollte, denn die Arbeit muss während der Abwesenheit des Mitarbeiters verteilt werden. Noch vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten sollte der Mitarbeiter daher bereits Lösungsvorschläge erarbeiten, wie man die Arbeit während seiner Abwesenheit verteilen oder anderweitig auffangen könnte. Eine gute Planung macht es dem Arbeitgeber leichter, ein Sabbatical zu genehmigen.

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Zitiervorschlag

Dr. Thurid Koch, Sabbatical: Auszeit auf Zeit. In: Legal Tribune ONLINE, 22.06.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/788/ (abgerufen am 24.05.2012)

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