Nettoverdienst jüngerer Anwälte

Leistung ist Arbeit durch Zeit

von Tobias SommerVistenkarte

03.05.2010

Mann steckt Geldschein in Tasche

Die Wirtschaftskrise hat auch im juristischen Bereich Entlassungen nach sich gezogen. Dennoch werben Großkanzleien weiterhin mit hohen Gehältern für High-Potentials. Für die fürstliche Entlohnung verbringen diese aber auch mehr Zeit im Büro. Wie groß sind die Unterschiede zu anderen Anwälten, wenn man die Arbeitszeit in Relation zum Einkommen setzt?

Die eine oder andere Großkanzlei verkündete noch kurz vor der Wirtschaftskrise sechsstellige Einstiegsgehälter. Kurz danach kamen die Nachrichten über Entlassungen, vor allem, weil der M&A-Bereich eingebrochen war. Doch das Anzeigengeschäft in den einschlägigen Fachblättern scheint unverändert, der Kampf um Spezialisten und Prädikatsjuristen tobt nach wie vor. Häufig wird er über das Gehalt ausgetragen. Eine gute Grundlage für den Vergleich mit dem Verdienst anderer Anwälte ist das Nettoeinkommen pro Arbeitsstunde.

Laut einer Studie des Instituts für freie Berufe, veröffentlicht in den BRAK-Mitteilungen 1/2010, kamen angestellte Anwälte im Jahr 2006 auf einen Stundenverdienst von 15 bis 20 Euro, freie Mitarbeiter auf 14 bis 18 Euro und selbständige Anwälte auf 20 bis 28 Euro.

Typische Variablen sind dabei die Wochenarbeitszeit und der Jahresurlaub. Während freie Mitarbeiter 43 Stunden pro Woche im Büro verbringen, sind zum Beispiel Selbständige in den neuen Bundesländern im Schnitt 50 Stunden in der Kanzlei. Der Jahresurlaub pendelt zwischen 17 und 22 Tagen.

Arbeitsplatz Großkanzlei: Eine 40-Stunden-Woche hat hier kaum jemand. 10, 12 oder auch mal 15 Stunden am Tag sind keine Seltenheit; wenn es sein muss, wird auch am Wochenende gearbeitet. Auf gefühlte 50 bis 70 Stunden Anwesenheit am Arbeitsplatz kommt ein Großkanzlei-Associate im Schnitt. Für mindestens 1.700 Stunden (billable hours) pro Jahr müssen Rechnungen geschrieben werden.

Wer so viel arbeitet, verdient auch viel. Mit einem Nettoeinkommen von 80.000 Euro entfallen bei 220 Arbeitstagen im Jahr und einem Zwölf-Stunden-Tag auf jede Stunde netto 30,30 Euro; liegt das Nettoeinkommen "nur" bei 50.000 Euro, sind es 18,94 Euro.

Eigene Boutique: Bis 35 Euro pro Stunde abzüglich Steuern und Versicherungen

Wer in der eigenen Boutique nach ein paar Jahren gut organisiert und mit einer 50-Stunden-Woche irgendetwas zwischen 100.000 und 140.000 Euro pro Jahr bei einer geringen Kostenquote umsetzt, kommt auf einen ähnlichen Stundenlohn wie Großkanzlei-Associates. Anders gerechnet: Zwischen 500 und 700 Euro können täglich auf den Rechnungen stehen, wenn der eigene Laden gut läuft.

Meist arbeiten die Anwälte hier hoch spezialisiert und die Brötchen, die gebacken werden, sind oft auch ein bisschen kleiner. Der Stundenverdienst bei 200 Arbeitstagen im Jahr und einer Kostenquote von durchschnittlich 50 Prozent liegt dann zwischen 25 und 35 Euro abzüglich Steuern und sozialer Absicherung. Der Netto-Stundenverdienst des Boutique-Spezialisten in einer mittelprächtigen eigenen Kanzlei mit ein paar vernünftigen Dauermandaten dürfte damit in etwa dem eines Großkanzlei-Associate entsprechen.

Die Anwalts-Boutiquen gab es immer und wird es immer geben. Die Stundensätze sind oft günstiger, das ist für Mandanten attraktiv. Nicht umsonst gibt es daher immer wieder Spin-Offs von Großkanzleien oder Boutiquen.

Warum soll das ganze schöne Geld im Rachen der Partner verschwinden, die den Trichter auf dem Weg zur Partnerschaft immer enger machen?

Häufig werden die Boutiquen von Unternehmensjuristen mit guten Kontakten in die Wirtschaft oder ehemaligen Großkanzleianwälten gegründet, die unzufrieden waren mit dem System oder auf der sehr schmalen Karriereleiter ins Stocken geraten sind. Doch offen zugeben würde das kaum jemand.

Der Autor Tobias Sommer ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in einer überörtlichen Sozietät in Berlin. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss des FORUM junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein und Chefredakteur des Anwaltsmagazins Advoice.

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Tobias Sommer, Nettoverdienst jüngerer Anwälte: Leistung ist Arbeit durch Zeit. In: Legal Tribune ONLINE, 03.05.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/347/ (abgerufen am 19.05.2013)

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