Neues Gesetz zur Beschäftigung an Hochschulen

Ab 2016 soll es dem Uni-Nachwuchs besser gehen

Lesedauer: 3 Minuten
Die große Koalition bastelt an einem Gesetz, das ab 2016 den Trend zu prekären Arbeitsverhältnissen mit kurzen Beschäftigungszeiten an den Hochschulen bricht. Vor allem die SPD drängt - und fühlt sich durch neue bayerische Regelungen zugunsten des Uni-Nachwuchses bestätigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht gute Chancen, per Gesetzesreform Zehntausenden wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen schon bald sicherere Karrierewege zu bieten. Die stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Forschungsausschusses, Simone Raatz, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Wir werden schon im April einen Vorschlag in die Koalitionsfraktionen tragen. Das Gesetz wird spätestens zum 1. Januar 2016 auf den Weg gebracht." Das Problem: Mehr als 83 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an deutschen Hochschulen sind befristet beschäftigt, sehr viele kürzer als ein Jahr. "Das ist kein Zustand. Wenn wir gute Köpfe in Deutschland halten wollen, müssen wir auch an unseren Universitäten und Hochschulen gute Arbeitsbedingungen bieten", sagte Raatz. Gerade jüngere Forscher und Dozenten suchten Sicherheit und Perspektiven. Die SPD spüre Rückendeckung aus dem Forschungsministerium von Johanna Wanka (CDU) für eine Änderung des seit 2007 gültigen, zum Missbrauch einladenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.  Raatz: "Wir sind mit Frau Wanka auf einem guten Weg. Jetzt erwarte ich aber auch, dass sie Druck macht bei der Unionsfraktion, die sich noch etwas versteckt."

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Vorreiter Bayern

Die Änderung des Gesetzes sei "ein wichtiger Baustein" gegen prekäre Verhältnisse an den Unis, betonte die SPD-Wissenschaftsexpertin. Sie beobachte allerdings weiterhin, dass die Hochschulen am bisherigen Zustand mit Blick auf ihre "Flexibilität" festhalten wollten. "Sie sind aber auch Arbeitgeber, und sie sollten gute Arbeitgeber sein." Das CSU-regierte Bayern hatte soeben mit neuen Grundsätzen für Nachwuchs-Wissenschaftler überrascht. Dort sollen befristete Verträge künftig mindestens ein Jahr Laufzeit haben, Doktoranden sollen üblicherweise für zwei bis vier Jahre beschäftigt werden, angehende Professoren für vier bis sechs Jahre, vereinbarten Bayerns Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU) und Hochschulvertreter. Davon profitiert nach einer groben Schätzung des Ministeriums mehr als jeder dritte wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen und sogar gut jeder zweite befristet Beschäftigte im sogenannten akademischen Mittelbau, also der Ebene unter den Professoren. Raatz geht der CSU-Vorstoß nicht weit genug, sie sagt aber auch: "Das muss ich neidlos anerkennen: Gerade Bayern ist in diesem Beritt Vorreiter." Das Land gebe nun ein Modell vor, an dem sich andere orientieren könnten. Die SPD wolle darüber hinaus einen weiteren Hochschulpakt, der Anreize für verlässlichere Karrierechancen und eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen zum Ziel habe. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die seit Jahren gegen die Tendenz zum "Uni-Prekariat" kämpft, zeigte sich erfreut. "Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der stellvertretende GEW-Chef Andreas Keller der dpa. "Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Hochschulen müssen ihre Verantwortung für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft wahrnehmen." Im Jahr 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zu befristeten Verträgen für wissenschaftliche Mitarbeite für verfassungsgemäß erklärt. Begründet werden die jeweils nur kurzfristigen Verträge damit, dass die Befristungen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschulen erhalten sollten. Eine ständige Fluktuation sei erforderlich, um einen laufenden Zustrom junger Wissenschaftler zu gewährleisten, ohne den die Forschung erstarren würde. dpa/acr/LTO-Redaktion

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