Kanzleimarketing mal anders

Der Erbrechtler im Leichenwagen

von Constantin Baron van LijndenVistenkarte

26.10.2011

Kanzleiwerbung

In einem überlaufenen Anwaltsmarkt sind die Mandate heiß umkämpft. Wer sich hier behaupten will, muss es schaffen, die Aufmerksamkeit der künftigen Kunden früh auf die eigene Kanzlei zu lenken. Wir haben mit Anwälten gesprochen, die zu diesem Zweck auf eine ganz eigene Idee gekommen sind: Als Kanzleifahrzeuge nutzen sie Polizeibusse, Feuerwehrwagen und Leichenwagen.

Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt. Das liegt nicht daran, dass Hoenig Anwalt ist, sondern an seinem Fahrzeug, welches auf den ersten Blick genau wie ein in die Jahre gekommener Polizeibus aussieht. Erst beim zweiten Hinsehen fällt auf, dass der Schriftzug "POLIZEI" durch "KANZLEI" ersetzt wurde und auch die Blaulichtanlage nicht mehr ganz dem Original entspricht.

"Die Verwechslungsmöglichkeit ist definitiv vorhanden und auch gewollt. Im ersten Augenblick denken die Leute, dass sie es mit einem echten Polizeifahrzeug zu tun hätten, dann fällt ihnen auf, dass sie gefoppt wurden, und sie müssen lachen. Schön zu beobachten war dies zum Beispiel, als ich eines freitagabends mit der Wanne im Kreuzberger Wrangelkiez unterwegs war und mir eine Gruppe Punks entgegenkam. Die machten grimmige Gesichter und die ersten bückten sich schon, um ein paar Steine aufzulesen – als sie dann erkannten, um was für ein Gefährt es sich handelt und wer da hinter dem Steuer sitzt, gab es eine fröhliche Begrüßung und ein paar freundliche Klapse auf's Blech", erzählt Rechtsanwalt (RA) Hoenig.

Hoher Wiedererkennungswert durch Überraschungseffekt

Doch solche Verwechslungen sind nicht nur für den gelegentlichen Lacher gut: Sie erzeugen vor allem einen Aha-Effekt, der sich ins Gedächtnis brennt und dort wesentlich besser haften bleibt als normale Werbemaßnahmen. "Einen gewöhnlichen Werbeaufdruck haben mittlerweile doch so viele Fahrzeuge, dass er kaum jemandem mehr auffällt", stimmt RA Felbecker von Nierenz & Felbecker zu, der für seine Kanzlei nach dem Vorbild des Kollegen Hoenig im Jahre 2009 ebenfalls einen Polizeibus ersteigert hat. Beide Anwälte bestätigen übereinstimmend, dass das ungewöhnliche Gefährt viel Aufmerksamkeit auf sich zieht und ihnen eine Reihe neuer Mandanten eingebracht hat.

"Aber das alleine reicht nicht", meint RA Felbecker, der ebenfalls auf Strafrecht spezialisiert ist. "Man muss das Fahrzeug in ein Gesamtkonzept einbinden, zu welchem auch Aufkleber, ein Blog [Blog von RA Felbecker unter www.kanzleibus.de, von RA Hoenig unter www.kanzlei-wanne.de, Anm. d. Red.] und natürlich mediale Berichterstattung gehören“. Über letztere können sich beide nicht beklagen: Die "Wanne" von RA Hoenig hat es in diverse lokale Medien ebenso geschafft wie in ein Musikvideo zum Song "Tanz deine Revolution", und sogar in einem Buch spielt sie eine tragende Rolle. Der Bus von RA Felbecker hatte seinen bisher wohl prominentesten Auftritt im Zuge eines Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, nachdem der Kreis Siegen-Wittgenstein eine Unterlassungsverfügung wegen angeblicher Verwechslungsgefahr erlassen hatte.

"Das können wir denen niemals danken", meint Felbecker heute amüsiert. "Die Sache endete letztlich mit einem Vergleich, aber durch den Prozess wurden die Medien auf uns aufmerksam, was zu mehreren Berichten und einer breiten öffentlichen Wahrnehmung geführt hat." Dass diese Wahrnehmung nicht immer positiv ist, musste indes RA Geilke von Geilke, Schütze & Kutsche feststellen. Als Spezialist im Erbrecht fand der ebenfalls aus Berlin stammende Anwalt es nur passend, sich für seine Berufsfahrten einen Leichenwagen – oder, wie es vornehmer heißt, ein Bestattungsfahrzeug – anzuschaffen. Die öffentliche Empörung ließ nicht lange auf sich warten: Schon bald war ein kritischer Artikel im Tagesspiegel zu lesen und ein Mitbürger legte sogar Beschwerde bei der Anwaltskammer ein.

Ärger mit der Obrigkeit

"Dass das Fahrzeug nicht jedermanns Sache sein würde, war uns von Anfang an klar", räumt Geilke ein. "Aber der Vorwurf der Pietätlosigkeit geht meiner Meinung nach oftmals auf ein Missverständnis zurück. Es geht ja nicht darum, das Thema Sterblichkeit im Interesse unseres Umsatzes auszuschlachten, sondern darum, die Leute für Fragen zu sensibilisieren, die erfahrungsgemäß meist erst viel zu spät bedacht werden." Immerhin geht diese hehre Absicht nicht an allen Beobachtern vorbei: Die Informationsbroschüren zum Thema Erbrecht, die RA Geilke an seinem Fahrzeug angebracht hat, sind regelmäßig vergriffen, und auch von Mandanten erhält er immer wieder positive Rückmeldung. "Wenn wir auf ein stark tabuisiertes Thema aufmerksam machen und die Leute frühzeitig beraten können, haben wir unser Ziel erreicht. Der Profitgedanke ist dabei zweitrangig, aber natürlich beklagen wir uns auch nicht über die wachsende Mandantschaft."

Weniger kontrovers, indes noch schwerer zu übersehen sind die beiden leuchtend roten Löschfahrzeuge, die im Namen der Kanzlei Terner & Imhoff ihre Bahnen durch Hannovers Straßen ziehen. Vier Tonnen bringt jedes davon auf die Waage, und mit einem Alter von bald 40 Jahren verströmen sie einen klapprig-urigen Charme. "Wir waren ohnehin beide Oldtimer Fans; mit dem Kauf der Fahrzeuge haben wir also das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden", erläutert RA Imhoff. Das hohe Alter hat indes nicht nur Vorzüge: "Wir mussten erstmal einiges für Reparaturen ausgeben, um die Fahrzeuge auf Vordermann zu bringen, und auch das Einparken ohne Servolenkung und mit sehr eigenwilligen Rückspiegeln will gelernt sein. Trotzdem hätten wir für das gleiche Geld unmöglich eine wirkungsvollere Form der Werbung erhalten können, die obendrein noch Spaß macht."

Vier Kanzleien, eine Meinung

Der Vorteil der motorisierten Werbung: Sie kommt selbst dann zum Tragen, wenn der Fahrer eigentlich aus rein privaten Gründen unterwegs ist. "Wir haben die Löschfahrzeuge früher als Partygag bei den Geburtstagen unserer Kinder genutzt, und neulich kam uns der große Stauraum bei einem Umzug sehr gelegen", kann etwa RA Terner berichten. Und auch Kollege Felbecker stimmt zu: "Ich erlaube mir gerne mal einen Spaß, indem ich zum Beispiel Freunde mit dem Polizeibus abhole. Die Nachbarn sind dann erstmal verwundert und fragen sich, ob gerade jemand aus der Straße verhaftet wird."

Angesichts des rundum positiven Feedbacks müssen sich die benannten Kanzleien auch mit dem Risiko der Nachahmung auseinandersetzen. Die RAe Hoenig und Felbecker haben bereits vorgesorgt und sich den Kanzlei-Polizeibus gemeinsam als Marke eintragen lassen. "Allerdings nur um sicherzugehen, dass niemand anderes das vorher tut und mir am Ende die Nutzung meiner eigenen Idee streitig macht", so Hoenig. Ohnehin sind sich alle einig: Eine originelle Werbemaßnahme funktioniert eben nur, so lange sie originell ist – dem zwanzigsten Polizeibus, Bestattungs- oder Löschfahrzeug mit Kanzleinamen an der Seite wird nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil werden wie dem ersten. "Trotzdem würde ich Anwälte ermutigen, die mit dem Gedanken liebäugeln", meint RA Hoenig abschließend, "sie sollten sich nur etwas Neues ausdenken oder eine eigene Note finden. Dann ist das gelungenes Guerilla-Marketing, das sich auch finanziell lohnt."

 

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Constantin Baron van Lijnden, Kanzleimarketing mal anders: Der Erbrechtler im Leichenwagen. In: Legal Tribune ONLINE, 26.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4651/ (abgerufen am 23.05.2012)

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