Familienkanzleien

Zwei Generationen - ein Büro

von Jens KahrmannLesedauer: 5 Minuten
In zahlreichen Kanzleien arbeiten Eltern und Nachwuchs vertrauensvoll zusammen. Doch was für die einen nach Familienharmonie klingt, weckt in anderen Ängste vor tiefgreifenden Konflikten. Ob familiär betriebene Kanzleien nun Fluch oder Segen sind, lässt sich schwer pauschal beurteilen. Diejenigen, die das Modell gewählt haben, zeigen sich jedenfalls sehr zufrieden.

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Wer versucht, an Zahlen oder Studien zum Thema familiär geführter Rechtsanwaltskanzleien zu kommen, wird keinen Erfolg haben. Egal ob Deutscher Anwaltverein, Bundesrechtsanwaltskammer oder das Soldan Institut für Anwaltsmanagement – keine der Organisationen weiß wirklich, wie häufig oder selten familiär geführte Kanzleien sind und welche Chancen und Probleme sie bieten. Eine Google-Suche nach entsprechenden Begriffen liefert einem allerdings recht schnell einschlägige Beispiele. Neben Eltern und Kindern findet man häufig auch Eheleute, die unter einem gemeinsamen Kanzleidach tätig sind. Auch Geschwisterkonstellationen sind keine Seltenheit; die Zwillingsschwestern der Rechtsanwaltskanzlei Glaub und Glaub aus St. Wendel prägen mit ihrem Verwandtschaftsverhältnis sogar ihren Online-Auftritt.

"Man kann hier individueller arbeiten"

Ein durch die Zeit erprobtes Beispiel funktionierender Familienkanzleien sind die Rechtsanwälte Pforr. Senior Hans-Jürgen Pforr eröffnete am 1. November 1990 die gleichnamige Kanzlei im thüringischen Bad Salzungen. Der Junior Dr. Thomas Pforr war zu dieser Zeit noch Teenager, trat aber beruflich schon bald in die Fußstapfen seines Vaters. Er stieg jedoch nicht unmittelbar in die väterliche Kanzlei ein, sondern war zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Jena tätig und lernte auch zwei Großkanzleien von innen kennen. Letztlich entschied er sich trotzdem für einen Wechsel in die Kanzlei des Seniors: "Auch wenn die Mandate nicht mit denen in Großkanzleien vergleichbar sind – man kann hier individueller arbeiten, seinen eigenen Stil entwickeln und kreativer sein", erläutert er den Reiz des familiären Umfelds. Doch wer hat in der Kanzlei das Heft in der Hand? "In den ersten Jahren hatte ich das Sagen", erinnert sich Hans-Jürgen Pforr und ergänzt: "Inzwischen sind wir ja seit 8 Jahren gemeinsam tätig, sodass wir inzwischen Entscheidungen gemeinsam treffen und vorbereiten." Beide stellen fest, dass das Berufliche zumindest teilweise in die Familie hineingetragen wird und Fälle auch mal in der gemeinsam verbrachten Freizeit diskutiert werden. "Für die anwaltliche Tätigkeit ist das natürlich gut, für den Erholungseffekt dagegen weniger", kommentiert Dr. Thomas Pforr diesen Umstand. Auf die Frage, ob er nicht fürchte, durch die Arbeit in der Kanzlei des Vaters keine eigenen Akzente setzen zu können, winkt er ab: "Das Anwaltsdasein ist ja breit gefächert, sodass es durchaus vielfältige Möglichkeiten gibt, sich selbst zu verwirklichen. Wir arbeiten beispielsweise in unterschiedlichen Rechtsgebieten." Vater und Sohn ziehen insgesamt ein sehr positives Fazit ihrer langjährigen Zusammenarbeit. Hans-Jürgen Pforr gefällt vor allem das große Vertrauensverhältnis. Er rechnet auch damit, sich so irgendwann leichter aus dem Berufsleben verabschieden zu können: "In einer Vater-Sohn-Beziehung lässt sich der berufliche Rückzug flexibler gestalten, als wenn man festen Regularien unterliegt." Einen kleineren Nachteil macht Dr. Thomas Pforr aber doch aus: "Aufgrund der wechselseitigen persönlichen Verantwortung arbeitet man noch ehrgeiziger. Woanders würde man sich wohl gewisse Freiräume schaffen und hätte auch mal unproduktive Zeit."

"Ich stand am Anfang im Schatten meines Vaters"

Eine eher ungewöhnliche Familienkonstellation gibt es in der Soester Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Walter Felling zu bestaunen. Dieser gründete die Kanzlei im Jahr 1991 und arbeitet dort seit 2011 mit seinen beiden Zwillingstöchtern zusammen, die mittlerweile ebenfalls die Rechtsanwaltszulassung haben und bei ihm angestellt sind. Anders als bei der Rechtsanwaltskanzlei Pforr gibt hier der Vater noch den Ton an und behält sich vor, bei unterschiedlichen Auffassungen die Entscheidung zu treffen. Bisher sei es aber nicht zu gravierenden Meinungsverschiedenheiten gekommen. Auch Dr. Felling schätzt besonders das Vertrauensverhältnis, lobt aber auch den frischen Wind, den seine Töchter in die Kanzlei gebracht haben: "Die beiden haben für eine neue Homepage gesorgt und die elektronische Akte eingeführt." Auch mache es ihm Spaß, sein Wissen und seine Erfahrungen an den Nachwuchs weiterzugeben. Tochter Nicole Stan kann nachvollziehen, dass bei nicht wenigen Nachwuchsjuristen Skepsis hinsichtlich des Eintritts in die elterliche Kanzlei besteht: "Sicherlich stand ich am Anfang im Schatten meines Vaters und wurde von Mandanten und Kollegen oft mit ihm verglichen. Mit der Zeit legte sich dieses Verhalten jedoch und mittlerweile akzeptieren mich die meisten Mandanten als eigenständige Person. Natürlich gibt es auch Leute, die mich wohl ewig nur als Tochter des Dr. Felling ansehen, aber damit kann ich umgehen." Davor, dass sie keine eigenen Fußstapfen wird hinterlassen können, fürchtet sie sich aber nicht: "Schon jetzt entscheide ich selbst, ob ich Mandate annehme oder ablehne und in welche Rechtsgebiete ich mich einarbeite. Weitere Akzente kann ich nach dem Ausscheiden meines Vaters aus dem Berufsleben immer noch setzen. Bis dahin genieße ich aber die Zusammenarbeit mit ihm – immerhin habe ich viel von ihm gelernt."

"Ich würde mich nicht ins gemachte Nest setzen wollen"

Ganz anders sieht die Lage bei Christoph Zinger aus. Er ist Rechtsreferendar in Hamburg, sein Vater führt eine zivilrechtlich geprägte Sozietät. Doch Christoph Zinger weiß genau, dass er nicht im Büro seines Vaters einsteigen wird: "Ich habe eine ausgeprägte Affinität zum öffentlichen Recht und sehe darin auch mein zukünftiges Berufsfeld." Seine ablehnende Haltung hält er auch für den Fall aufrecht, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt für ihn schwierig sein sollte: "Mir ist Freude an der Arbeit sehr wichtig. Würde ich meinem  Vater nachfolgen und beispielsweise sein Erbrechtsdezernat übernehmen, hätte ich daran vermutlich wenig Freude." Im hypothetischen Fall, dass sein Vater im Öffentlichen Recht tätig wäre, könnte er sich einen Einstieg bei ihm grundsätzlich aber schon vorstellen. "Ich würde mich aber nicht komplett ins gemachte Nest setzen wollen und zuvor einige Jahre andere Berufserfahrungen sammeln. Schon damit die Angestellten einen mehr respektieren, die einen ja womöglich noch als kleines Kind kennen." Festhalten lässt sich, dass das Vertrauensverhältnis der größte Pluspunkt familiär betriebener Kanzleien ist. Wie vorteilhaft dieses Modell insgesamt ist, lässt sich indes kaum ermitteln, da Mitglieder gescheiterter Familienkanzleien im Zweifel das Licht der Öffentlichkeit scheuen. Auch eine dem Autor bekannte Skeptikerin möchte lieber unerkannt bleiben: "Ich selbst würde mit diesem Thema nicht gerne in den Medien stehen - da hätte ich dem Herrn Vater gegenüber ein blödes Gefühl."

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