Großsozietäten von Notaren

Dienstleistungsunternehmen in Chrom und Glas

von Herbert GrziwotzLesedauer: 6 Minuten
Eine Notarsozietät darf maximal drei Mitglieder haben. Das meinten der Hamburger Gesetzgeber, aber auch das BVerfG und der BGH seit 2005. Bis jetzt. Denn nun ist in der Hansestadt wieder die SPD am Ruder und dreht die Uhren zurück: Die Legitimität des notariellen Amts zwischen Geld und Politik - ein kritischer Kommentar von Herbert Grziwotz.

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Mit der am 1. August 2005 in Kraft getretenen Notarverordnung wurde in Hamburg die Sozietätsgröße auf drei Notare beschränkt. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 26.11.2007, Az. NotZ 6/07) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 22.4.2009, Az. 1 BvR 121/08) haben Rechtsbehelfe gegen diese Rechtsnorm zurück gewiesen. Einer der Gründe für die Zurückweisung war die Gefahr einer Kommerzialisierung des öffentlichen Notaramts. Sofort nachdem die SPD in der Bürgerschaftswahl die absolute Mehrheit erhalten hatte, versuchten die früheren Großsozietäten eine Änderung der Verordnung zu erreichen. Jedenfalls mit einem gewissen Erfolg, denn die Hamburger Justizsenatorin vermeldet nun eine Anhebung der Beschränkung: Künftig können sich fast wie früher wieder fünf und vorübergehend auch sechs Notarinnen und Notare in einer Sozietät zusammenschließen. Unter Notarinnen und Notaren gibt es nicht zuletzt im Hinblick auf europäische Entwicklungen eine Diskussion über das Verhältnis ihrer beruflichen Stellung als Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) zu ihrer Amtsausübung. Hierzu gehört auch die Besetzung der Notarstellen.

Vom Amtsinhaber zum Dienstleister

Notariate in den Großstädten haben sich von den früheren behördlichen Amtsräumen mit Ärmelschonerambiente zu von Innenarchitekten gestalteten Büros mit Empfangs- und Konferenzräumen entwickelt, in denen Chrom, Leder und Glas dominieren. Sie verstehen sich als dienstleistungsorientierte Unternehmen, die auf ihrer Homepage auch Informationen für besondere Kunden wie Makler anbieten Es ist schließlich wichtig, dass die Kommunikation zwischen dem Makler, dem Notar und dem Angestellten des Notars gut funktioniert. Und während ein Verbraucher bei einem Zeitschriftenabonnement durch eine 14-tägige Widerrufsfrist vor unüberlegten Entscheidungen geschützt wird, definieren die Hamburger Großsozietäten  den Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der Hamburger Geschäftswerte: Bei einem geringwertigen Vertragsobjekt wie zum Beispiel dem Kauf einer Garage – in Hamburg doch nur 16.000 EUR für einen Tiefgaragenplatz -  kann auf den Schutz (nicht jedoch den Notar!) gerne verzichtet werden. Vor allem die Hamburger Großsozietäten von Notaren, von denen es derzeit noch je zwei mit sieben und fünf Notaren (jeweils übrigens ohne Notarinnen) gibt, sind Beispiele dienstleistungsorientierter Rechtsberater, die nach eigenen Angaben für Gestaltungen kurzfristig maßgeschneiderte Entwürfe liefern und die – zumindest auf ihrer Homepage – sogar über eine eigene Philosophie verfügen. Sie lautet: "Notariat ist Dienstleistung." Diese Aussage dürfte nach der letzten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) existenzphilosophisch gemeint sein.

Drei sind genug

Die Europarichter  (Urt. v. 24.5.2011, Az. C 47/08, C 50/08, C 51/08, C 53/08, C 54/08, C 61/08 und C 52/08) haben die Tätigkeit der deutschen Notare – entgegen der Auffassung von deren Standesorganisationen – nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt (Art 51 AEUV) angesehen, sondern die Tätigkeit der Notare wie diejenige von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und privaten Wachdiensten eingestuft. Grund der Entscheidung aus Luxemburg ist, dass Notare in einer Wettbewerbssituation stehen. Das Auftreten als Anbieter von Dienstleistungen wirkt sich auch auf die Besetzung der Notarstellen aus. Der BGH und das BVerfG haben ebenso wie der Hamburger Gesetzgeber eine Kommerzialisierung des öffentlichen Notaramts befürchtet. Diese Befürchtung entsteht vor allem aus der Praxis, frühzeitig Sozietätsvereinbarungen mit Notarassessoren zu treffen. Damit wird de facto die Nachfolge eines sozietätsangehörigen Notars von den Sozien selbst und nicht von der Landesjustizverwaltung geregelt. Die Presse berichtete zudem von Fällen, in denen ein Altsozius eine Million Euro verdient und seine Amtsausübung auf Repräsentationsfunktionen beschränkt. Die Bundesnotarordnung verlangt von jedem Notar, auch wenn er auf dem Briefkopf ganz oben steht, eine persönliche Amtausübung - und das nicht nur auf dem  Golfplatz. Es ist auch kein Zufall, dass der Beschwerdeführer im verfassungsgerichtlichen Verfahren, in dem sich eine Großsozietät gegen eine Beschränkung auf drei Mitglieder erfolglos wehrte, vorgetragen hat, dass die Aspekte der Chancengleichheit und der Grundsatz der Bestenauslese in der Bundesnotarordnung bei der Ämtervergabe keine Stütze fänden. Der BGH hat dagegen das Prinzip der Bestenauslese unter dem Aspekt der Chancengleichheit betont. Jeder Bewerber soll nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zum öffentlichen Amt des Notars haben. Die Besetzung der Notarstellen soll nicht nach sachfremden Motiven wie persönlichen Beziehungen zu den bisherigen Sozien oder gar finanziellen Zuwendungen in Form einer höheren Gewinnverteilung zugunsten des kaum noch beruflich tätigen Altsozius  erfolgen. Die Bundesrichter haben auf diesbezügliche Probleme, die vor allem die Gr0ßsozietäten betreffen, mehrfach hingewiesen: Scheidet ein Notarsozius aus seinem Amt aus, kann seine Stelle faktisch nur mit einem Bewerber besetzt werden, den die verbliebenen Partner akzeptieren. Ein Interessent, der sich mit ihnen nicht einigen kann, wird sich gar nicht um die Stelle bewerben. Damit wird die Personalhoheit der Justiz zu einem bloßen Abwinken. Im öffentlichen Dienst bezeichnet man die diesbezügliche Praxis als Ämterkauf.

Filz, nein danke

Die Hamburger Notare haben das Thema der Großsozietäten auf ihrer Versammlung am 24. Juni 2011 kontrovers diskutiert. Hintergrund ist ein Vorstoß eben jener Großsozietät, die in Karlsruhe mit ihrer Ablehnung der "chancengleichen Bestenauslese" unterlegen war. Ihr gehört zufällig auch der frühere Erste Bürgermeister von Hamburg Henning Voscherau an, der nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik wieder als "Chef" der größten Hamburger Notarsozietät tätig ist. Schon im Prozess kündigte Genosse Voscherau an, seinen Einfluss bei einer künftigen SPD-Mehrheit zu nutzen, um die Uhren wieder zurückzudrehen. Darüber, ob dies einem Sozialdemokraten und Notar, der als Träger eines öffentlichen Amtes besondere Zurückhaltung üben soll, gut ansteht, kann man geteilter Meinung sein. Es bleibt auch der eigenen Einschätzung überlassen, ob er nicht besser die aus Insiderkreisen der Presse zugespielten Vorwürfe über sein durch eine Berufstätigkeit nicht mehr gerechtfertigtes gegenwärtiges Notareinkommen und die Besetzungspraxis in den Großsozietäten zunächst durch eine neutrale Person hätte prüfen lassen und sich jeder parteipolitischen Einflussnahme hätte enthalten sollen. Die eigene Partei als Garant eines Millioneneinkommens macht sich jedenfalls in der Öffentlichkeit und wohl auch bei den Wählern der SPD nicht gut.

Frauenanteil und Berufsethos

Die Hamburger Senatorin Jana Schiedek leitet die Behörde für Justiz und Gleichstellung. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ihr Vorschlag zur Wiedereinführung der Notar-Großsozietäten auf der Homepage der Behörde neben der Forderung nach Maßnahmen für eine umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern steht. Ziel ist eine Quote von 40 Prozent Frauen in der Führung von Unternehmen. Alle vier Hamburger Großsozietäten mit sieben und fünf Notaren sind nur mit Männern besetzt. Und auch das ist kein Zufall. Frauen haben es als Freiberufler bei einer gleichberechtigten Zusammenarbeit mit Kollegen bekanntlich weiterhin schwer. Die Hamburger Notarverordnung hat die Chance, bei einem öffentlichen Amt mit gutem Beispiel voran zu gehen, leider nicht genutzt. Aber möglicherweise passen Dienstleistungsnotariat und Mutterschutz auch nicht zusammen. Wenn es nicht ums Geld geht, ist es kaum verständlich, wieso die Hamburger Notarinnen und Notare so lange Zeit und mit solchem Aufwand über die Frage drei, fünf oder sieben (nämlich Sozien) streiten. Es gäbe nämlich auch in Hamburg wichtigere Themen im Notariat. Die Legitimität des öffentlichen Amts der Notare und ihre Privilegien hängen, wie dies der frühere Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem ausgeführt hat, von mehr ab als nur der gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten. Die Notarinnen und Notare haben nicht nur ökonomische, sondern auch gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Dass es bei der unter Zuhilfenahme der SPD forcierten Wiedereinführung der Notar-Großsozietäten nicht nur um die Sicherung von Pfründen geht, könnte beispielsweise ein Vorstoß in Sachen Frauenanteil zeigen. Die in anderen Berufsständen wie der Anwalt- und Richterschaft geführte Ethikdiskussion ist auch im Notarstand längst überfällig. Gerade die hochqualifizierten Hamburger Notarinnen und Notare könnten hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Der Autor Prof. Dr. phil Dr. jur. Herbert Grziwotz ist Notar in Regen/Zwiesel und Honorarprofessor an der Universität Regensburg.

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