Erklärung der BRAK zum elektronischen Anwaltspostfach

Auf unbe­stimmte Zeit ver­schoben

Lesedauer: 2 Minuten
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 zu starten. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit.

Anzeige

Die mit der Errichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) beauftragte Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird den hierfür gesetzten Starttermin zum Beginn des neuen Jahres nicht halten können. Auf dem derzeitigen Entwicklungsstand entspräche die Nutzerfreundlichkeit des beA "nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat", heißt es in einer Erklärung. "Uns war von vornherein bewusst, dass der Zeitplan sehr ambitioniert war", sagt BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. "Das gilt insbesondere auch deshalb, weil wir uns das Ziel gesetzt haben, dass dieses System nicht nur besonders sicher sein muss, sondern sich auch bestmöglich in die anwaltlichen Arbeitsabläufe integrieren soll." Die Verschiebung des vor zwei Jahren angelaufenen Projekts sei der BRAK nicht leicht gefallen, doch man habe "eine besondere Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, das beA erst dann zur Verfügung zu stellen," wenn man sicher sei, "dass alle Funktionalitäten verlässlich den Nutzern zur Verfügung stehen." Ein neuer Termin zur Einführung ist noch nicht bekannt; darüber würden derzeit Gespräche mit dem Unternehmen Atos geführt, das die technische Umsetzung gewährleisten soll. Bislang hat erst ein Viertel der in Deutschland zugelassenen Anwälte die technische Grundausstattung für das beA bestellt. Diverse Fragen sind in praktischer wie auch in rechtlicher Hinsicht bislang ungeklärt. Über die Schwierigkeiten, diese rechtzeitig zum avisierten Start zu klären, hatte LTO in der vergangenen Woche berichtet. cvl/LTO-Redaktion

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

beA

Verwandte Themen:
  • beA
  • BRAK
  • elektronischer Rechtsverkehr
  • Anwaltsberuf

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter