Vier Schritte zur richtigen Bewerbung
Juristen sind konservativ. Egal, ob Sie gerade Ihren Lebenslauf erstellen, Ihr Anschreiben anfertigen oder das Bewerbungsgespräch ansteht, Sie dürfen eines nie vergessen: Sie sind Jurist. Und als Jurist sind Sie konservativ. Oder zumindest wird es von Ihnen erwartet. Die gelbe Bewerbungsmappe mag daher zwar Ihren Geschmack am besten treffen, greifen sollten Sie trotzdem zu traditionellen Farben wie dunkelblau, grau oder schwarz. Zeigen Sie auch bei Ihrer Bewerbung, dass Sie als Jurist immer darauf achten Formvorschriften einzuhalten. Auch bei Ihrer Kleidung im Vorstellungsgespräch oder dem Bewerbungsfoto sollten Sie sich auf keine Experimente einlassen. Sie wollen für die Kanzlei oder das Unternehmen einen seriösen Beruf ausüben, also treten Sie auch genau so auf. Seriös muss jedoch nicht gleichzeitig langweilig bedeuten. Gerade der Jurist, der vertrauensvoll auftritt, aber mit seinen Fähigkeiten von der Masse heraussticht, wird in der Personalabteilung einen guten Eindruck hinterlassen.
Die Bewerbungsmappe
Zunächst sollten die wichtigsten Informationen zur Person genannt werden (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Falls Sie sich bereits aus einer Anstellung heraus bewerben, ist es sinnvoll, diese bereits am Anfang bei den Daten zu erwähnen. Wer sich auf seinen Traumjob bewirbt, sollte beim Bewerbungsfoto nicht sparsam sein und zum nächsten Fotoautomaten rennen, sondern das Bild von einem professionellen Fotografen anfertigen lassen. Auch wenn es eher banal klingt, checken Sie die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angeben. Jugendsünden wie Metallica-Fan@XY.de oder ähnliches sollten Sie unbedingt vermeiden. Gegebenenfalls sollten Sie sich für die Bewerbung eine neue, seriös wirkende E-Mail-Adresse zulegen.Überprüfen Sie Ihre persönlichen Angaben nochmals. Nichts wäre ärgerlicher, als die Anstellung nicht zu bekommen, weil Sie durch einen Zahlendreher nicht zu erreichen sind. Das mag banal klingen, doch Sie wären nicht der Erste, dem es so ergeht. Die darauf folgenden Angaben, die Sie am besten in der Reihenfolge
- Berufliche Erfahrung
- Referendariat
- Studium
- Schule
Das Anschreiben
Das Anschreiben ist so etwas wie das Kernstück einer Bewerbung. Sind Lebenslauf und Zeugnisse bei den Bewerbern noch mehr oder weniger identisch und standardisiert, können Sie hier deutlich machen, warum gerade Sie der perfekte Mann bzw. die perfekte Frau für den Job sind. Doch hüten Sie sich davor, unabhängig von der Stellenausschreibung ein Loblied auf sich selbst zu singen. Das Anschreiben sollte immer individuell auf die in der Stellenausschreibung geforderten Eigenschaften hin verfasst werden. Ist beispielsweise Teamfähigkeit gesucht, dann sollten Projekte genannt werden, die man im Team bewältigt hat. Werden besondere wirtschaftliche Kenntnisse gewünscht, dann sollte das Wahlpflichtfach Wirtschaft oder die Arbeit in einem Unternehmen angesprochen werden. Machen Sie sich interessant, aber immer bezogen auf die ausgeschriebene Stelle.Für Berufserfahrene
Viele Unternehmen und Kanzleien möchten Absolventen mit Berufserfahrung. Warum? Weil Sie möglichst ab dem ersten Tag zum Umsatz beitragen sollen. Sollten Sie daher über Berufserfahrung verfügen, nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil. Nennen Sie im Anschreiben konkrete Projekte und Erfolge mit denen Sie die geforderten Voraussetzungen unter Beweis stellen und zeigen können, dass Sie die Materie beherrschen. Der Arbeitgeber soll sofort sehen, welchen Nutzen Sie für seine Kanzlei oder sein Unternehmen haben können. Auch die Tatsache, dass sie seit Jahren einen festen Arbeitsrhythmus gewöhnt sind, wird von Arbeitgebern gerne gesehen. Machen Sie sich ein Bild von der Marktsituation, vor allem, wenn Sie sich seit längerer Zeit nicht mehr beworben haben. Wenn Sie auf die ausgeschriebene Stelle sehr gut passen, sollten Sie sich nicht scheuen, bei der Gehaltsforderung auf Ihr aktuelles Salär ein wenig draufzupacken. Der Wechsel soll sich natürlich auch finanziell für Sie lohnen. Machen Sie dem potenziellen neuen Arbeitgeber klar, warum Sie gerne Ihren Job aufgeben und in Zukunft für ihn arbeiten möchten. Auch wenn Sie unglücklich mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber sind, sollten Sie sehr vorsichtig sein, den Wechsel damit zu begründen. Zu negative Aussagen können dazu führen, dass Sie als potenzieller Nestbeschmutzer gelten und die Anstellung dadurch doch nicht erhalten. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber in Richtung einer neuen Herausforderung verlassen, versuchen Sie trotzdem in guter Erinnerung zu bleiben. Die juristische Welt ist oft kleiner als man denkt und schnell trifft man sich wieder.Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2014 M05 7
Bewerbung
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