Bayerisches Kabinett beschließt Regelanfrage

Neue Richter werden künftig vom Ver­fas­sungs­schutz über­prüft

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Bayern will künftig alle neuen Richter auf ihre Verfassungstreue überprüfen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag. Zwar soll nichts ohne die Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Doch wer nicht zustimmt, wird nicht eingestellt.

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Die bayerische Landesregierung hat sich auf die Einführung einer sogenannten Regelanfrage für neu einzustellende Richter im Freistaat verständigt. Künftig sollen alle neuen Richter vor ihrer Einstellung vom Verfassungsschutz überprüft werden. Der Münchner Merkur hatte von den Plänen bereits letzte Woche berichtet. Nach Angaben der Staatskanzlei soll diese Überprüfung nur mit Zustimmung des Betroffenen und erst im Anschluss an ein positiv verlaufenes Vorstellungsgespräch erfolgen. Eine wirkliche Wahl dürften Bewerber aber nicht haben. Wer seine Zustimmung verweigert, wird auch nicht eingestellt. "Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt", betonte Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach der Sitzung. Deshalb müsse man "schon vor der Einstellung sicherstellen, dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen". Damit schütze man das Richteramt und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, so der Minister. Mit der Regelanfrage will Bayern Vorfälle wie die Ernennung von Maik B. in den Richterdienst verhindern. 2014 wurde bekannt, dass der Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels jahrelang aktiver Rechtsextremist und Mitglied der antisemitischen Band "Hassgesang" war. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte damals eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle neuen Beamten ins Spiel gebracht. Doch damit müsste der Verfassungsschutz jährlich viele Tausend Bewerber überprüfen. Nun soll es bei den Richtern bleiben. dpa/una/LTO-Redaktion

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