Auslandsaufenthalte

Stolpersteine für Expats

Almut TresbachLesedauer: 3 Minuten
Wer für den eigenen Arbeitgeber mehrere Jahre ins Ausland geht, erhofft sich davon natürlich einen Kick für die Karriere. Doch blauäugig sollte sich keiner in das Abenteuer stürzen, sonst droht nach der Rückkehr statt dem Kick ein Knick. Almut Tresbach kennt die Stolpersteine.

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Im Zuge der wachsenden Globalisierung agieren immer mehr Unternehmen auf ausländischen Märkten. Daher erwarten sie von ihren Angestellten zunehmend grenzüberschreitende Mobilität und schicken sie als Expatriates, kurz: Expats, ins Ausland.

"Expat" bezeichnet eine Fachkraft, die von ihrem international tätigen Arbeitgeber vorübergehend an eine ausländische Gesellschaft entsandt wird. Der Auslandsaufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Jahre.

Es sind längst nicht mehr nur die großen Konzerne, bei denen Expats eine immer wichtigere Rolle spielen. Auch der Mittelstand mischt mit im weltweiten Geschäft.

Chance auf Karrieresprung

Die Interessen des jeweiligen Unternehmens an einer Entsendung sind weit gefächert: Sie reichen von der Eroberung des Marktes im Gastland über vereinfachte Kommunikationswege bis hin zu Know-how-Transfer zwischen Stammunternehmen und Gesellschaft im Ausland.

Auch dem Mitarbeiter selbst ist zumeist sehr an einem Auslandsaufenthalt gelegen. Er erweitert den Horizont, geht in der Regel mit einer höheren Verantwortung am Arbeitsplatz sowie mit Einkommenssteigerungen einher und scheint zunächst Karrierechancen zu versprechen.

"Als mir mein Arbeitgeber das Angebot unterbreitete, mich vorübergehend bei unserer Tochtergesellschaft im Ausland einzusetzen, war die Freude groß", berichtet Lea Friedrichs (Name von der Redaktion geändert). Die Juristin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem mittelständischen Unternehmen, für zwei Jahre ins europäische Ausland entsandt. "Neben der persönlichen Weiterentwicklung und den spannenden Erfahrungen erhoffte ich mir auch einen Sprung auf der Karriereleiter nach meiner Rückkehr" beschreibt die Juristin ihre Motivation.

Nicht vergessen: Steuern und Sozialversicherung

Grenzüberschreitende Personalentsendungen bringen jedoch auch eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Wer von seinem Arbeitgeber für eine Zeit lang ins Ausland entsandt wird, ist gut beraten, sich frühzeitig mit den entsprechenden Fragestellungen auseinander zu setzen. So gilt es, im Vorfeld der Entsendung insbesondere steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte zu klären sowie sich bereits zum Zeitpunkt des Weggangs mit der persönlichen Entwicklung und Wiedereingliederung nach der Rückkehr zu befassen.

"Das Leben und Arbeiten in zwei verschiedenen Staaten birgt das Risiko der Doppelbesteuerung" warnt Tanja Kausch. Die Steuerberaterin ist spezialisiert im Bereich der Personalentsendungen ins Ausland. Die meisten Beteiligten seien für diese Thematik bereits sensibilisiert. Oftmals mangele es jedoch am Problembewusstsein bezüglich der sozialen Absicherung. "Die entsprechenden Kontrollmechanismen sind zwar nicht mit jenen des Bereichs Steuern zu vergleichen, die Gefahren aber insbesondere für Arbeitgeber nicht zu unterschätzen" weiß Tanja Kausch. Im schlimmsten Fall müsse der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Versicherungsfall Leistungen anstelle des Versicherungsträgers erbringen.

Der holprige Weg zurück

Die Rückkehr, insbesondere Wiedereingliederung eines Expats in sein Stammunternehmen, erweist sich häufig als schwierig. Expats berichten von Frustration über das mangelnde Interesse des Arbeitgebers an den gesammelten Erfahrungen.

"Mit keinem Wort wurde ich gefragt, welche Aufgaben meine Tätigkeit im Ausland umfassten" berichtet Lea Friedrichs nach ihrem Aufenthalt. "Bemerkenswert ist hierbei nicht nur die mangelnde Wertschätzung bezüglich der persönlichen Leistung. Vielmehr ist für mich völlig unverständlich, warum man den gesammelten Wissenszuwachs einfach verpuffen lässt", wundert sich Friedrichs. "Ich fühlte mich nach meiner Rückkehr wie eine Fremde, an der sämtliche firmeninterne Entwicklungen vorbei gegangen sind."

Lea Friedrichs ist kein Einzelfall. Nicht selten verlässt ein ehemaliger Expat sein Unternehmen im ersten Jahr nach der Rückkehr. Dies muss nicht so sein.

Erleichtert wird die Wiedereingliederung durch den regelmäβigen Kontakt während des Aufenthaltes sowie eine gute Planung im Vorfeld. Insbesondere sind eindeutige Absprachen zwischen dem abgebenden Unternehmen und dem Mitarbeiter, sowohl vertraglicher als auch informeller Art vor dem Auslandsaufenthalt empfehlenswert. So sollten sowohl das Unternehmen als auch der Mitarbeiter, wenn möglich, bereits vor der Entsendung eine übereinstimmende, klare Vorstellung vom Aufgabengebiet und der Einsatzmöglichkeit des Expats nach der Rückkehr haben.

Ein klares Konzept und eine systematische Planung für die Reintegration können somit den erhofften Karriere-Kick bringen - und machen einen Knick im Lebenslauf unwahrscheinlich.

Die Autorin arbeitet seit 2001 als Vertragsjuristin beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Diese Tätigkeit umfasst seit Juli 2008 einen Auslandseinsatz bei der European Space Agency (ESA) in Noordwijk, Niederlande.

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