Besser schreiben für Juristen

Das Ende des Nomi­nal­s­tils

von Eva EngelkenLesedauer: 5 Minuten
Eine Sprache, die nicht viele Verschachtelungen, eine nur geringe Anzahl von Substantiven und möglichst klare Formulierungen enthält, ist schöner zu lesen. Wie sogar Juristen einen derartigen Stil erreichen können, erklärt Eva Engelken.

Kinder kommen glänzend ohne Schachtelsätze klar. Das gilt sogar für meine eigenen, obwohl sie von einer Juristenmutter abstammen. Sollten sie später Jura studieren, gelangen sie allerdings irgendwann an eine Abzweigung, an der steht: "Bitte ab hier juristentypischen Nominalstil und Schachtelsätze verwenden". Viele folgen dieser Aufforderung. Ein Grund dafür ist die Angst. Das wurde mir klar, als ich kürzlich besagten Kindern das Märchen von Schneewittchen vorlas. Dort steht bekanntlich die böse Königin vor dem Spiegel und fragt voll neidgrüner Vorahnung: "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Schönste im ganzen Land"? Der allwissende Spiegel antwortet: Frau Königin, ihr seid die Schönste hier, aber Schneewittchen hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen ist noch tausendmal schöner als ihr!" Daraufhin gerät die Königin außer sich und verlangt, der Jäger solle Schneewittchen töten und ihr Herz als Beweis- und Bratenstück vorlegen. Das misslingt, genauso wie ihre anderen teuflischen Tötungspläne und am Ende stirbt die Königin selber – auf glühenden Pantoffeln tanzend.

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Sprache der Diplomatie

Hätte das Drama verhindert werden können, wenn die Königin nicht ihren Spiegel, sondern ihren Anwalt gefragt hätte? Ich wage die Antwort, ja. Denn ein geübter Anwalt respektive eine Anwältin hätte die schlechte Nachricht unter Garantie diplomatischer kommuniziert und viel böses Blut vermieden. Vielleicht sogar so, dass es der Königin gar nicht aufgefallen wäre, dass Schneewittchen sie längst vom Schönheitsthron gestoßen hat. Unter Zuhilfenahme sämtlicher anwaltlicher Sprach- und Vernebelungswerkzeuge hätte die Antwort des Anwalts vielleicht so geklungen: In jüngerer Zeit entstand eine, bislang unzureichend substantiierte und daher nach gegenwärtiger richtiger Betrachtungsweise zu vernachlässigende Mindermeinung, wonach sich bei einer flüchtigen Inaugenscheinnahme des phänotypischen Erscheinungsbildes der höchsten Repräsentantin der vordersiebenbergischen Nation eine, relativ gesehen, negative Abweichungstendenz im Verhältnis zu einer aufgrund ebenso oberflächlicher Betrachtung erzielten Beurteilung der Insassin einer mit sieben zwergwüchsigen Individuen etablierten Wohngemeinschaft hintersiebenbergischer Provenienz ergibt. Die Königin hätte nichts davon verstanden, deshalb hätte sie gesagt, "danke, mit dem Thema beschäftige ich mich später", und die Sache wäre in Vergessenheit geraten. Sätze wie dieser sind kein Einzelfall. Die hier eingesetzten sprachlichen Nebelwerfer sind anwaltliche Standardgeschütze. Sie werden auf alle juristischen oder praktischen Probleme abgefeuert, die beim Anwalt auf dem Schreibtisch landen. Leider sind die sprachtaktischen Hebel nicht nur die Lösung des Problems, sondern selber das Problem. Juristen, die überzeugend sprechen und schreiben wollen, sollten sie kennen und wohldosiert anzuwenden wissen. Mit einem Satz wie dem obengenannten hätte der Anwalt mindestens vier juristentypische Macht- und Verschleierungstaktiken angewendet:
  • Unpersönlicher Stil
Nicht mehr der Spiegel hat eine Meinung, sondern ein unpersönliches "Es" tut kund, dass sich eine Mindermeinung gebildet habe – bei welchem Personenkreis auch immer. Der unpersönliche Stil ist beliebt bei Juristen aller Art und ihn nicht zu verwenden, hieße, auf viele Vorteile zu verzichten. Zum einen auf die hier angewandte Möglichkeit, sich mit der eigenen Meinung hinter dem unpersönlichen Es zu verstecken. Zum anderen auf die seit jeher gern genutzte Möglichkeit, mit ihm Macht- oder Besitzansprüche kundzutun: "Hunde sind an der Leine zu führen" oder: "Beschwerden sind in zweifacher Ausführung einzureichen" oder: "Es ergeht folgendes Urteil". Der Stil legitimiert Ansprüche von Behörden, privaten Grünflächenbesitzern oder anderen Obrigkeiten.
  • Hohe Detaildichte bis hin zu Redundanzen oder albernen Tautologien
Die Gehirne von Autisten oder Menschen mit sogenannten Inselbegabungen sind wohl die einzigen, die sich nicht von zu vielen Details überfordert fühlen. Egal, ob Telefonnummern oder die Straßennamen einer Großstadt – ihr Gedächtnis speichert sie einfach alle ab. Normalbegabte hingegen schalten ab. Diesen Effekt machen sich Anwälte gerne zunutze, indem sie essenzielle Informationen unter einer Fülle mittel- oder unwichtiger Einzelinformationen begraben. Ein beliebtes Anwendungsbeispiel sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzerklärungen. Die entscheidende Klausel steht auf Seite 15 unter Nummer 37 Absatz 3. Haben Sie nicht gelesen, obwohl Sie beim Onlinekauf auf "Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" geklickt haben? Selber schuld! Fordert man Anwälte auf, sich selber kurzzufassen - zum Beispiel in Pressetexten -, zeigt sich, wie sehr sie die Detailverliebtheit verinnerlicht haben: sie können es oft einfach nicht.
  • Verschachtelung
Das Ineinanderschachteln möglichst vieler Informationen in möglichst wenig Sätzen ist eine Eigenart, derer sich die meisten Juristen bewusst sind. Kürzlich sagte mir ein angehender Jurist im Seminar, er spreche von Natur aus in Schachtelsätzen, aber er würde es sich gerne abgewöhnen. Ein Grund für das Verschachteln von Sätzen sind die aus dem Lateinischen stammenden Partizipien. Diese könnten in der englischen Sprache direkt übersetzt werden, müssen im Deutschen aber meist durch Nebensätze aufgelöst werden. Wörtlich übersetzt würde der englische Satz "Having enjoyed a delicious meal we went to see the movie." heißen: "Ein leckeres Essen gegessen habend, gingen wir den Film angucken." Klingt komisch, deshalb löst man die Partizipialkonstruktion "having enjoyed" mit einem vorangestellten Temporalsatz auf: "Nachdem wir ein leckeres Essen gegessen hatten, guckten wir den Film an." Ein anderer Grund für die oft überfrachteten Sätze ist der eingangs genannte Wunsch, Informationen so korrekt und so kompakt wie möglich wiederzugeben. Vorzugsweise packen Juristen daher nicht nur eine, sondern ganz viele Informationen in einen einzigen Satz, siehe des Anwalts Antwort an die Königin. Wer Sätze entschachteln möchte, kommt daher nicht umhin, die Sätze aufzudröseln und die Einzelinformationen in separate Sätze auszulagern. Der Grundsatz lautet: Pro Satz nur eine bis zwei Informationen.
  • In jüngerer Zeit entstand eine Mindermeinung.
  • Sie ist bislang unzureichend substantiiert und daher nach gegenwärtig richtiger Betrachtungsweise zu vernachlässigen.
  • Sie besagt folgendes… .
Und so weiter.

Substantivitis und andere Krankheitsbilder

Verben wurden in der Grundschule als "Tu-Wörter" bezeichnet. Nomen als "Hauptwörter". Darin liegt der ganze Fehler. Juristen, die wichtige Dinge tun, verwenden bevorzugt Hauptwörter. Und wenn sie nicht genug haben, verwandeln sie einfach noch ein paar Verben in Nomen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Substantivierung. Aus genehmigen wird Genehmigung erteilen, aus planen wird die Planung aufstellen und so weiter. Juristen, die sich einfach und verständlich ausdrücken wollen, brauchen also nichts weiter zu tun, als die in Substantivierungen versteinerten Verben wieder aufzulösen. Darüber hinaus sollten sie noch ein paar andere stilistische, rhetorische und psychologische Mittel anzuwenden wissen, wenn sie ihren Job gut machen wollen. Doch das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden. Eva Engelken ist Volljuristin und Wirtschaftsjournalistin und hält Schreibseminare für Kanzleien, www.klartext-seminar.de.

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