10 Wahlversprechen und wie umsetzbar sie wirklich sind: Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

21.01.2017

Mauer zu Mexiko, Steuerfreiheit, Strafzölle für Unternehmen: US-Präsident Donald Trump hat viele Wahlversprechen gemacht. Aber wie realistisch sind diese? Anwälte der US-Kanzlei Baker McKenzie haben sich die Wunschliste genauer angeschaut.

Von einigen der Aussagen während seines Wahlkampfes ist Donald Trump selbst zurück gerudert. Viele hält er aber aufrecht, nachzulesen auf der Trump-eigenen Homepage und bei seinem Lieblingsmedium Twitter.

Strafzölle für Unternehmen

Zuletzt in einem gemeinsamen Interview mit Bild und Times sagte Trump, Autobauer sollten Strafzölle von 35 Prozent bezahlen, falls sie statt in den USA im benachbarten Mexiko produzieren. Darauf haben bislang immerhin Ford, Fiat Chrysler und auch Toyota zumindest reagiert.

Baker McKenzie: Teresa Gleason und Nicole Looks, beide Partner, Tax:

Nach amerikanischem Recht kann der Präsident auf Basis von unterschiedlichen Gesetzen Strafzölle für nicht-amerikanische Produkte einführen. Die Voraussetzungen hierfür sowie der jeweilige Zeitrahmen sind je nach Gesetz unterschiedlich.

Trump hat angekündigt, die Autoproduktion aus Mexiko zurück nach Amerika verlagern zu wollen. Strafzölle sind typischerweise davon abhängig, wo Waren produziert werden. Sofern deutsche Automobilmarken in Mexiko produziert und von dort aus in die USA importiert werden, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass auch deutsche Automobilmarken von den Strafzöllen betroffen sind.

Zitiervorschlag

10 Wahlversprechen und wie umsetzbar sie wirklich sind: Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten . In: Legal Tribune Online, 21.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21849/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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