Wie das Staatsverständnis das Waffenrecht beeinflusst: Im Namen der Frei­heit

Gastkommentar von Friedemann Groth

31.08.2018

Der jüngste Amoklauf in Florida gibt Anlass, über die unterschiedlichen Waffengesetze in Deutschland und den USA zu diskutieren. Diese sind vor allem Ausdruck verschiedener Staatsverständnisse, erklärt Friedemann Groth.

In Jacksonville im US-Bundesstaat Florida wurden am vergangenen Wochenende bei einem E-Sports-Turnier zwei Menschen erschossen und elf weitere verletzt. Täter scheint nach dem bisherigen Kenntnisstand ein 24-Jähriger zu sein, der nach der Tat die Waffe gegen sich selbst richtete.

In den Vereinigten Staaten kommt es vergleichsweise häufig zu derartigen mass shootings, bei denen jemand mit einer Schusswaffe an öffentlichen Orten auf wehrlose Menschen feuert. Diese Vorfälle erregen regelmäßig die Aufmerksamkeit der US-amerikanischen wie auch der internationalen Presse.

Gerade die öffentliche Meinung in Deutschland (aber freilich auch in vielen amerikanischen Medien) verweist dabei regelmäßig auf die amerikanischen Waffengesetze. Vorwurfsvoll und geradezu verzweifelt reproduzieren Journalisten Statistiken von Toten durch Schusswaffen in den USA. Sie zeigen Bilder von Waffen als Waren in amerikanischen Supermärkten. Nie fehlt der bedauernde Hinweis auf den aussichtlosen Kampf der Waffengegner gegen die scheinbar übermächtige Lobbyorganisation NRA (National Rifle Association). Dabei ist festzuhalten, dass die Reaktion deutscher Medien auf das Phänomen der Massentötungen Ausdruck eines spezifisch deutschen Staatsverständnisses ist.

Unterschiedliches Recht als Ausdruck unterschiedlicher Kultur

Richtig an der öffentlichen Kritik ist, dass das amerikanische Waffenrecht – trotz aller in einzelnen Staaten bestehenden rechtlichen Besonderheiten – eine grundsätzliche Erlaubnis enthält, Feuerwaffen zu erwerben, zu besitzen und zu führen. Davon gibt es einige (nicht unbedeutende) Ausnahmen. Es gilt also eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Und jedenfalls die jetzige Lesart der Supreme-Court-Rechtsprechung verortet diese Erlaubnis seit der Entscheidung "D.C. v. Heller" von 2008 auch im Zweiten Verfassungszusatz, dem berühmten Second Amendment der amerikanischen Verfassung. Das deutsche Waffenrecht hingegen stellt ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf, was freilich nichts daran ändert, dass auch in Deutschland nicht unbeträchtliche Mengen an Waffen im Umlauf sind.

Den scheinbar eindeutigen kausalen Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Waffen und sog. mass shootings konnte die kriminologische Forschung bisher in seiner Drastik nicht bestätigen. Dennoch nimmt die deutsche Öffentlichkeit die US-amerikanischen Waffengesetze als offensichtlich defizitär wahr. Die Analysen bleiben hierbei jedoch häufig oberflächlich und setzen nicht selten auf Vorurteile, anstatt die tieferen kulturellen Eigenheiten der amerikanischen Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Diese Abwehrhaltung ist eine typische Reaktion und der kulturbewussten (oftmals als interkulturell bezeichneten) Forschung als Diskriminierung des Anderen zur Bestärkung des eigenen Weltbildes bekannt.

Insofern sind die Vorwürfe gen Amerika nicht nur in der Sache interessant, sondern vor allem als Anlass zur Reflexion der eigenen Position. Denn Recht lässt sich immer auch als kulturelles Phänomen begreifen. Seine Ursprünge reichen nicht nur auf formelle Prozeduren wie die der Gesetzgebung zurück, sondern knüpfen an gemeinsame kulturelle Vorstellungen an. Diese auch als sog. "soziale Imaginationen" bezeichneten Vorstellungen können auf spezifische Erfahrungen genealogisch zurückverfolgt werden.

Amerikanisches Staatsverständnis aus der Zeit des englischen Absolutismus

Verfolgt man das amerikanische Waffenrecht auf seine Wurzeln zurück, führt es einen in die tiefen Schichten eines Staatsverständnisses, das sich schon durch die Erfahrungen in England ab dem 17. Jahrhundert formte. Zu dieser Zeit erfuhren Feuerwaffen erstmals eine größere Verbreitung. Gleichzeitig wurden tiefschürfende Erfahrungen mit der relativ neuen Form des Nationalstaats gemacht. Untertanen wurden entwaffnet und in ihren Jagdrechten diskriminiert. Hiermit verquickte sich religiöse Unterdrückung und die Umformung von Milizen zu stehenden Heeren eines immer absolutistischer regierenden Königs.

Diese Erfahrungen wurden als Bürgerkrieg und Tyrannei erinnert und formten ein Bild von Waffen, Bürgern und dem Staat, welches gerade die in die amerikanischen Kolonien ausgewanderten Menschen vorprägte. Die "neue Welt" sollte zur "shining city upon a hill" werden, in der die Freiheit der Individuen möglich sein sollte. Es kamen jedoch neue Unrechtserfahrungen mit der Krone hinzu, die als Tyrannei Eingang in die Unabhängigkeitserklärung und das kollektive Gedächtnis fanden.

Im Kampf um Unabhängigkeit wurden vor allem die Theorien von John Locke und William Blackstone stark gemacht. Diese fokussierten sich auf um das Konzepts des Privateigentums herum organisierte, natürliche Abwehrrechte der Individuen. Das Waffenrecht wie auch das Selbstverteidigungsrecht ist in dieser Vorstellung ein Hilfsrecht, dass immer als Bollwerk gegen Tyrannei bereitgehalten werden muss. Widerstand gegen die Repräsentanten des Staates (im Amerikanischen: government) und aber auch die Selbstverteidigung gegen andere Mitmenschen muss für den Extremfall möglich bleiben. Im Dilemma zwischen kollektiver Ordnung und individueller Freiheit prägt die Tyrannei als wesentliche kulturelle "Allergie" noch immer die amerikanische Vorstellung vom Verhältnis der Bürger zum Staat. Ein verantwortlicher Bürger kann dann auch sein, wer sich bewaffnet, um seine Verbundenheit mit den Freiheitswerten der Verfassung auszudrücken und sie notfalls zu verteidigen.

Deutsches Staatsverständnis setzt auf Ordnung

Die deutsche Vorstellung vom Staat ist gewissermaßen gegensätzlich geprägt. Unter anderem in der Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant prägt der Vorzug der staatlichen Ordnung die Vorstellung. In dieser zeichnet sich der Staat als Garant der Rechte durch Kontinuität und ein wirksames Monopol legitimer Gewalt aus. Dies drückt sich besonders deutlich in dem vermeintlich sonderbaren und in Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz niedergelegten Widerstandsrecht aus. Dieses wendet sich gerade nicht gegen den Staat, sondern gegen andere Akteure, die es unternehmen, die staatliche Ordnung zu beseitigen, wenn der Staat diesen Schutz tatsächlich einmal nicht mehr gewährleisten kann.  Im Gegensatz zur US-amerikanischen Vorstellung ist dies also weniger ein Bollwerk gegen die Tyrannei "von oben" als ein Schutz der Ordnung gegen Bedrohungen "von unten". Verantwortliche Staatsbürger haben diese Bedrohungen von unten im Blick. Die Reaktion auf die Ereignisse in Chemnitz dieser Tage zeigt dies einmal mehr.

Um das Funktionieren der staatlichen Ordnung zu gewährleisten, bedarf es einer gewissen Mitwirkung der Staatsbürger. Ihre eigenen Freiheiten zum Funktionieren der Staatsorgane zu beschränken, ist als Ausdruck universeller Vernunft selbstverständlich. Ein liberales Waffenrecht würde hierzu im Widerspruch stehen. Amokläufe stehen für ein Versagen der staatlichen Ordnung, das an einen Rückfall in den Hobbesschen Naturzustand erinnert. Zunächst muss die staatliche Ordnung Frieden gewähren. Erst dann können Bürger ihre Rechte und Freiheiten sicher verwirklichen.

Es geht also um kulturelle Präferenzen, die auch als solche wahrgenommen werden müssen. Werden sie plausibel beschrieben, kann anhand des Blicks auf "das Andere" die Reflektion auf "das Eigene" gelingen. Zurzeit steuert unsere "Allergie" gegen Bedrohungen von unten unseren Blick auf die USA. Wir nehmen verstärkt Phänomene wie Massentötungen wahr, die uns lediglich als Beispiel für Defizite im US amerikanischen Waffenrecht erscheinen.

Das muss nicht falsch sein. Es ist jedoch interessant, wie wir in Unverständnis und Abgrenzung verharren, wo man die Vorfälle doch zum Anlass nehmen könnte, das Fremde verstehen zu wollen. Wer sich aber dem fremden Staatsverständnis zuwendet, dem könnten sich auch wertvolle Erkenntnisse über das eigene Staatsverständnis offenbaren.

Friedemann Groth ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for Security and Society der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. Als Doktorand am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität widmet er sich dem Recht aus kulturphilosophischer Perspektive. Sein Dissertationsprojekt trägt den Arbeitstitel „Waffen und Verantwortung – Worauf die Unterschiede zwischen deutschem und US-amerikanischen Waffenrecht hinweisen“.

Zitiervorschlag

Wie das Staatsverständnis das Waffenrecht beeinflusst: Im Namen der Freiheit . In: Legal Tribune Online, 31.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30655/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen