Entwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Privatjustiz mit Seitenblick aufs Recht

von Dr. Martin Engel

04.12.2014

Wenn es nach einem aktuellen Referentenentwurf aus dem BMJV geht, sollen Verbraucher ihre Streitigkeiten mit Unternehmen künftig vor außergerichtlichen Schlichtungsstellen beilegen.  Aber ist das nicht eigentlich der Job der Amtsgerichte? Martin Engel sähe lieber den Zivilprozess modernisiert – und die Selbstkontrolle imagebewusster Unternehmen auch als solche bezeichnet.

Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll die 2013 verabschiedete EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AS-RL) umsetzen. Mit dieser verordnete die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten eine Art "Außergerichtsbarkeit". Über die staatliche Ziviljustiz hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass Verbraucher Streitigkeiten mit Unternehmen auch außergerichtlich kostengünstig beilegen können. Die EU möchte mit dieser Regelung das Vertrauen der Verbraucher in einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt stärken. Dahinter steckt auch wirtschaftliches Kalkül, denn nur, wenn Verbraucher ihre Rechte effektiv durchsetzen können, werden sie nach der Vorstellung der EU auch engagiert am Binnenmarkt teilnehmen.

Interessant dabei ist, dass die EU noch vor wenigen Jahren versuchte, die Rechtsdurchsetzung durch neue gerichtliche Verfahren zu erleichtern. Nachdem aber die Ziviljustiz vieler Mitgliedstaaten nach wie vor äußerst behäbig agiert, sollen es jetzt außergerichtliche Institutionen richten.

Über die Kompetenz der EU zur Installation einer Privatjustiz könnte man trefflich streiten. Ungeachtet dessen hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Richtlinie nicht anzugreifen, sondern in einem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umzusetzen.

Im Kern regelt das neue Gesetz die Tätigkeit und behördliche Anerkennung privater Schlichtungsstellen, die sich zukünftig um die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten kümmern sollen. Das System bleibt dabei vorerst freiwillig. Es soll Verbraucher und Unternehmer von sich aus überzeugen.

Privatjustiz bekommt System

Nun ist die Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen gerade in Deutschland nichts Neues. Seit vielen Jahren schon gibt es eine ganze Reihe von Einrichtungen, Ombudsmännern und verbandlichen Beschwerdestellen, die sich in Summe jedes Jahr mit zigtausenden Verbraucherstreitigkeiten beschäftigen. Die Anrufung dieser Schlichtungsstellen, welche von Unternehmen oder Unternehmensverbänden finanziert werden, ist in der Regel für Verbraucher kostenlos.

Dennoch wird das VSBG ein Novum schaffen. Nun bekommt die außergerichtliche Streitbeilegung nämlich System. Verbraucher können sich künftig wie bei staatlichen Gerichten darauf verlassen, dass mindestens eine Schlichtungsstelle für ihre Streitigkeit zuständig ist.

Unternehmer, die sich dieser Art der Schlichtung nicht gänzlich verschließen, müssen darüber künftig auf ihrer Homepage und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren. Wenn sich ein Verbraucher beim Unternehmer beschwert und sich die Angelegenheit nicht einvernehmlich lösen lässt, muss letzterer seinen Kunden nochmals explizit auf die Verbraucherschlichtung hinweisen.

Gegenwärtig operieren die Schlichtungsstellen noch auf vergleichsweise kleiner Flamme. Bleibt das Verfahren für Verbraucher aber kostenlos, können sich die neu eingerichteten Stellen auf eine regelrechte Beschwerdelawine gefasst machen. Sobald die Fallzahlen signifikant steigen, werden sie sich beweisen müssen.

Zitiervorschlag

Dr. Martin Engel, Entwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Privatjustiz mit Seitenblick aufs Recht . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14010/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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