Wulff-Trennung
Was vom Glamour übrig bleibt
08.01.2013
Ihre Beziehung war von Beginn an öffentlich, glamourös und umstritten. Nicht nur Medien spekulierten, ob es Fluch oder Segen war, dass nicht zuletzt die große Blondine dafür gesorgt haben dürfte, dass der als eher bieder bekannte Christian Wulff sich zunehmend im Rampenlicht wiederfand. Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und die 14 Jahre jüngere schöne PR-Frau mit der Tätowierung boten für deutsche Verhältnisse ungewohnt viel Glamour.
Seine Trennung und Scheidung nach 18 Jahren Ehe mit der ersten Frau, die Karriere von Niedersachsen nach Berlin und der unaufhaltsame Fall: Seine undurchsichtigen finanziellen Verbindungen zu Freunden, Mitarbeitern und Bekannten, gegen die teilweise ihrerseits ermittelt wurde, sein Anruf bei der Bildzeitung, um Veröffentlichungen zu verhindern, der staatsanwaltliche Antrag auf Aufhebung seiner Immunität und schließlich sein Rücktritt beschäftigten die Republik ebenso sehr wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die nur teilweise mittlerweile eingestellt sind. Erstmals musste das Land sich anschließend fragen, ob ein Ehrensold auch nach nicht einmal zwei Jahren als Bundespräsident und mit derart unschönem Abgang angemessen ist.
Und wer bis dahin von den Internet-Gerüchten nichts gewusst hatte, Bettina Wulff habe vor ihrer Ehe mit dem 53-Jährigen* etwas mit dem Rotlichtmilieu zu tun gehabt, erfuhr es spätestens durch ihre Klage gegen Google. Pünktlich vor Erscheinen ihres Buches "Jenseits des Protokolls" reichte sie Klage ein, um den Suchmaschinenanbieter zu verpflichten, im Zusammenhang mit ihrem Namen Begriffe wie "Prostituierte" als Suchbegriff zu löschen.
Knapp ein Jahr nach dem Rücktritt des gebürtigen Osnabrückers und nur wenige Tage nach dem Ehe-Aus von Sylvie und Rafael van der Vaart ist nun auch das High Society-Paar Christian und Bettina Wulff Geschichte. Der 53-Jährige ist bereits aus dem Haus in Großburgwedel ausgezogen, die beiden haben eine Trennungsvereinbarung unterzeichnet. Um den Sohn Linus wolle man sich weiterhin gemeinsam kümmern, heißt es.
Die Kinder: Besuchsrechte für Linus, vielleicht auch für Leander
Die Wulffs sind kein Einzelfall. Immer mehr Beziehungen scheitern. Mittlerweile lebt jeder Fünfte in Deutschland als Single. Auch Kinder sind für viele Paare kein Grund mehr, zusammenzubleiben. Nicht zuletzt die Sorge um die im Haushalt des ehemaligen ersten Mannes im Staat lebenden beiden Jungen aber dürfte die ungewohnte Zurückhaltung der gelernten Medienwissenschaftlerin, die als ehemalige Pressereferentin im Umgang mit Öffentlichkeitsarbeit und PR geschult ist, und des Juristen im Umgang mit den Informationen über ihre Trennung erklären.
Die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder endet nicht mit der Trennung. Nur auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht diesem ganz oder teilweise die elterliche Alleinsorge für ein gemeinsames Kind übertragen. Die Wulffs scheinen das nicht zu wollen. In Bezug auf den fünfjährigen Linus soll es nach Informationen der Bildzeitung bei der gemeinsamen Sorge bleiben. Er soll weiterhin in den Kindergarten gehen, den er bislang besuchte und bei Bettina Wulff in dem nahe gelegenen gemeinsamen Haus leben. Sein Vater hat dann ein regelmäßiges Besuchsrecht, das auch Übernachtungen einschließt.
Bettina hat einen weiteren Sohn aus einer früheren Beziehung. Es spricht viel dafür, dass Christian Wulff auch zu ihm seit der Heirat im Jahr 2008 eine enge Bindung aufgebaut hat. Als "andere Bezugsperson" im Sinne des § 1685 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch könnte er daher auch ein Recht auf Umgang mit dem im Jahr 2003 geborenen Leander haben.
- Seite 1: Von Aufstieg, Niedergang und den Kindern
- Seite 2: Bettina Wulff und der Ehrensold
Zitiervorschlag
Pia Lorenz, LL.M. oec., Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Wulff-Trennung: Was vom Glamour übrig bleibt. In: Legal Tribune ONLINE, 08.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/7924/ (abgerufen am 22.05.2013)
Infos zum ZitiervorschlagKommentare
Kaum fällt das Wort Trennung wird das Leben einer Familie nach Anwaltsschema in die Kategorien Sorgerecht, Unterhalt und Umgang eingezirkelt. Die Familie wird in Betreuungselternteil und Zahlelternteil gespalten. Es wird suggeriert, dass die Rollen nach Geschlecht bereits feststehen - hilfsweise dient die BILD als Bürge. Geschäftstüchtige Anwälte spekulieren lustig über anderer Leute Unterhaltsverpflichtungen ... aber was ist mit dem eheprägenden geldwerten Vorteilen, wie Limousine, Fahrer, Büro und Personal? Fiktive Nebeneinnahmen? Muss er noch draufzahlen? Oder hat sie ihn mit ihren Bucheinnahmen beim laufenden Einkommen bereits überflügelt?
Und damit es auch Lieschen Müller versteht, was sie archaisch eh schon weiß: Die Kinder zur Mutter - der Vater zieht aus und zahlt. Mit Begriffen wie dem "Besuchsrecht" wird es plakativ zementiert.
Dabei könnte in einer Familie, die von den Medien als vorbildliches Patchwork hochgejubelt wurde, auch alles anders sein: Er betreut alle Kinder und sie macht jungdynamisch in irgendwelchen DAX-Vorständen quotenflankiert so richtig Karriere.
Nein, was Lieschen Müller nicht versteht, das sparen journalisierende Juristen lieber aus. Wo kämen wir da hin.
"schöne PR-Frau" läßt die Frage zu: Gehört LTO zu Bild?
Wenn nein, dann sollte LTO diese Art der Objektivität unterlassen!
immer geschmeidig bleiben ...
Das Wort "jedenfalls" an dieser Stelle gefällt mir. Jedenfalls bis zu seinem Lebensende - vielleicht darüber hinaus? Und dann bis wann? Mit neugierigen Grüßen
Tatjana Kutschera
Ansonsten hat sie sich über Christian schon in einer Art und Weise ausgelassen, dass ich gern so einiges schreiben würde. Aber um noch einen letzten Rest an Schlichkeit zu bewahren, nur das: Pfui, Betty, schäm´Dich!
Frau Guttenberg hat wenigstens noch zu KTG gestanden, als es eng wurde. Sie sind auch jetzt noch zusammen.
Zu Christian schgreibe ich nichts Schlechtes. wenn einer am Boden liegt, terte ich nicht noch nach. Der ist mit seiner Ex-First-Lady wahrlich gestraft genug. Am meisten werden die Kinder leiden. Das ist das eigentlich Tragische an der Geschichte.
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