Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Rückblick, Rücksicht, Rückkehr, Rückzahlung

17.01.2015

Angeführt wird die Top 10 dieser Woche mit einem Beitrag zum juristischen Faible für Regel-Ausnahme-Konstellationen, die sich schon einmal bis ins sechste Glied fortsetzen können. Ebenfalls mit dabei: Rückblick auf ein Anwaltsleben, Rücksicht mit religiösen Gefühlen, Rückzahlung von Casino-Gewinnen und Rückkehr der UFC ins deutsche Fernsehen.

10. Edathy-Prozess: Staatsanwalt lehnt Einstellung gegen Geldauflage ab

Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Einstellung des Kinderpornografie-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten gegen Geldauflage ab. Das teilte das LG Verden am Freitag mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Edathy hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dem Verfahren auf diesem Weg zu entgehen.

9. "Je suis Charlie" als Wortmarke angemeldet: Kommerzialisierte Katastrophe?

In den Beneluxstaaten versucht ein Belgier, "Je suis Charlie" als Wortmarke anzumelden. Der Slogan, mit dem Menschen nach dem Anschlag auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo weltweit ihre Solidarität ausdrückten, soll nun verschiedenste Waren von Verpackungsmaterial über Kleidungsstücke bis Telekommunikation zieren können. Kann das Markenrecht einen unheilvollen Trend stoppen?

8. VG München kippt Ausstrahlungsverbot: Ultimate Fighting Championship darf gezeigt werden

Das Sendeverbote für Formate der UFC durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ist rechtswidrig. Nach einer Pressemitteilung der Kampfsportorganisation hält das VG München die betroffenen Sendungen weder für sittlich fragwürdig noch für jugendgefährdend. Die Einstufung von Mixed Martial Arts als Sport sei nachvollziehbar.

 

7. Breitensport in Deutschland: Der Mindestlohn bedroht die Amateurvereine

Der Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2015, verzichten kann man im Grunde nicht. Betrifft er auch tausende Spieler, Trainer und Helfer, die sich in Deutschlands Sportclubs engagieren? Ihnen allen 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen, würde für viele Vereine das Aus bedeuten. Sebastian Scheffzek erklärt, wem die Clubs den Mindestlohn zahlen müssen und wie sie sich absichern sollten.

Zitiervorschlag

Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Rückblick, Rücksicht, Rückkehr, Rückzahlung . In: Legal Tribune Online, 17.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14401/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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