Teure Millionärsscheidung
Wer nicht übersetzt, bleibt dumm
05.04.2011

© Roland Spiegler - Fotolia.com
Beurkundungen beim Notar sind in der Regel kein sonderlich spannendes Thema. Selbst die Boulevardpresse aber interessierte sich nun für den Ablauf einer notariellen Beurkundung vor einem deutschen Notar, als es um den Ehevertrag zwischen der deutschen Millionärin Karin Radmacher und ihrem französischen Verlobten Nicolas Granatino ging. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags war Granatino gut verdienender Investmentbanker, heute ist er als Professor tätig.
Da beide Ehegatten ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz in London begründeten, musste der Franzose sich vor den englischen Gerichten wehren, um die Unwirksamkeit des Ehevertrages, der einen wechselseitigen Totalverzicht auf Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Pflichtteilsansprüche enthielt, geltend zu machen. Dabei ging er bis zum obersten Gerichtshof Großbritanniens, dem Supreme Court, wo er argumentierte, all das nicht verstanden zu haben, da der Vertrag vor einem deutschen Notar in deutscher Sprache geschlossen wurde.
Am Ende half ihm das nicht. Der Ehevertrag sei gültig, urteilten die englischen Richter, Granatino habe also wirksam verzichtet. Nicht nur die Braut, sondern auch die Brauteltern, die auf den Abschluss des Ehevertrags gedrungen hatten, dürften zufrieden sein, zumal vorvertragliche Eheverträge bei den Briten bislang nicht stets als bindend bewertet wurden. Der Ehemann hingegen dürfte sich ein wenig ärgern, bei der Übersetzung gespart zu haben.
Der Notar war "not amused"
Das Gesetz schreibt zwingend die mündliche Übersetzung der Niederschrift vor, wenn ein Urkundsbeteiligter die Urkundssprache nicht hinreichend beherrscht. Dennoch berufen sich viele Ehevertragsparteien einer gemischt-nationalen Ehe auf die Unwirksamkeit des Vertrags, weil sie dessen Inhalt trotz Übersetzung nicht verstanden hätten.
Dem deutschen Notar, der den Ehevertrag Radmacher / Granatino beurkunden sollte, war bekannt, dass Granatino der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig war. Er übermittelte der Millionärin einen Vertragsentwurf mit der Aufforderung, diesen dem künftigen Ehemann rechtzeitig vor der Beurkundung in eine ihm passende Sprache übersetzen zu lassen. Erst im Beurkundungstermin stellte sich aber heraus, dass dem Ehemann der Entwurf zwar in deutscher Sprache vorgelegt und mit ihm besprochen worden war, dass er aber keine schriftliche Übersetzung erhalten hatte.
"Dr. Magis was angry when he learned of the absence of a translation, which he considered to be important for the purpose of ensuring that the husband had had a proper opportunity to consider its terms", teilen uns die Entscheidungsgründe des Supreme Court über die Reaktion des Notars auf diese Offenbarung mit. Obwohl er die Verhandlung vertagen wollte, bestanden die zukünftigen und mittlerweile schon wieder ehemaligen Eheleute auf der sofortigen Beurkundung. Der Notar übersetzte schließlich den deutschen Vertrag für den Ehemann mündlich in die englische Sprache.
An der falschen Stelle gespart
So oder so ähnlich ist es schon vielen Notaren ergangen. Die Bemühung, fremdsprachige Beteiligte schon im Vorfeld einer Beurkundung und nicht erst im Verhandlungstermin mit dem Inhalt des Rechtsgeschäfts vertraut zu machen, scheitert oft am Desinteresse des Betroffenen oder am Wunsch des anderen Vertragsteils, die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags zu verharmlosen.
Im Ergebnis hat der Supreme Court den Umständen, unter denen der Ehevertrag zustande kam, keine große Bedeutung beigemessen. Zum einen, weil der französische Ehemann das Angebot des Notars auf Terminsverlegung ausschlug, zum anderen, weil er die vier Monate bis zur Hochzeit nicht nutzte, um den Vertrag anderweitig prüfen zu lassen.
Dieses aus Sicht der Beurkundungspraxis erfreuliche Ergebnis kann aber nur auf den ersten Blick beruhigen. Es ist das Ziel der Beurkundungsverhandlung, den Beteiligten den Inhalt und die Bedeutung ihrer Erklärungen rechtzeitig vor Augen zu führen. Dieses Ziel wird naturgemäß verfehlt, wenn der Betroffene die Erklärung, die er abgibt, nicht einmal versteht.
Hauptgrund für die Nachlässigkeit, fremdsprachigen Parteien eine professionelle Übersetzung des Vertrags zur Verfügung zu stellen, ist übrigens in aller Regel der Geiz der Beteiligten. Die Übersetzung durch einen staatlich geprüften Dolmetscher kann nämlich manchmal die Kosten der notariellen Beurkundung übersteigen.
Dass dabei – wie so oft – an der falschen Stelle gespart wurde, musste Granatino, der sich die Übersetzung sicherlich hätte leisten können, nun am eigenen Leib erfahren. Als Trostpflaster steht dem Franzosen unter anderem für die nächsten fünfzehn Jahre ein jährlicher Unterhalt von 76.000 Pfund zu. Immerhin.
Der Autor Dr. Jörn Heinemann ist Notar in Neumarkt i.d.OPf.
Mehr im Internet:
Presseerklärung des Supreme Court im Fall Radmacher ./. Granatino
Urteil des Supreme Court im Fall Radmacher ./. Granatino
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Zitiervorschlag
Dr. Jörn Heinemann, Teure Millionärsscheidung: Wer nicht übersetzt, bleibt dumm. In: Legal Tribune ONLINE, 05.04.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2944/ (abgerufen am 22.05.2012)
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Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.






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