US-Präsidentschaftswahl erklärt: Wer die Wahl hat…

Ob Clinton oder Trump neuer Präsident der USA wird, richtet sich nach einem Sammelsurium komplexer Regeln, die nicht immer demokratisch wirken. Und sie ermöglichen es, dass kritische Republikaner einen Sieg von  Trump verhindern.

Am 8. November ist es endlich so weit: Die Amerikaner wählen ihren nächsten Präsidenten – oder ihre erste Präsidentin. Der Satz klingt als Einstieg ins US-Wahlrecht erst einmal unverfänglich, enthält aber leider schon den ersten Fehler. Denn genau genommen wählen die Amerikaner am 8. November niemanden, sondern geben lediglich ihre Stimme für ihr Wunschduo aus Präsident und Vizepräsident ab. Die eigentliche Wahl findet erst am 19. Dezember statt, und zwar durch die 538 Mitglieder des Wahlmännergremiums.

Wer diese Mitglieder sein werden, hängt allerdings vom Ausgang der Wahl am 8. November ab. Denn jeder der amerikanischen Bundesstaaten sowie die Hauptstadt Washington D.C. (die kein Bundesstaat ist und keinem angehört) entsendet die ihm zustehenden Wahlmänner auf Grundlage des Abstimmungsergebnisses, das die Präsidentschaftskandidaten bei der allgemeinen Wahl innerhalb des Bundesstaates erzielt haben.

Mit Ausnahme von Maine und Nebraska gilt dabei überall das Mehrheitswahlrecht. Wenn Trump also z.B. 60 Prozent der Stimmen im Bundesstaat Missouri erhält und Clinton 40 Prozent, dann entsendet Missouri nicht sechs Wahlmänner, die sich zu Trump bekennen, und vier, die für Clinton stimmen wollen, sondern zehn für Trump.

The winner takes it all

Diese Konstruktion ist einer der zentralen Gründe, warum kleine Parteien neben den beiden amerikanischen Platzhirschen chancenlos sind: Achtungserfolge von einigen Prozentpunkten finden in der Zusammensetzung des Wahlmännergremiums keinen Ausdruck, sondern verschieben allenfalls das Stimmverhältnis zwischen Demokraten und Republikanern.

Umgekehrt macht das "winner takes it all"-Prinzip die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen zunichte: Wer in dem Beispiel für Trump gestimmt hat, dessen Votum fließt in die Zusammensetzung des Wahlmännergremiums ein – Stimmen für Clinton verpuffen hingegen wirkungslos.

Das wiederum steigert die psychologische Bedeutung von Wahlprognosen, die zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden können: Wenn angeblich ohnehin klar ist, wer gewinnen wird, und die Stimmen für den Verlierer keinerlei Wirkung haben, können dessen Unterstützer schließlich gleich zu Hause bleiben.

Eine Stimme aus Wyoming zählt so viel wie vier aus Kalifornien

Der Erfolgswert der Stimmen wird auch noch durch einen zweiten Faktor verzerrt – diesmal aber nicht innerhalb einzelner Bundesstaaten, sondern im Vergleich der Staaten miteinander. Die Anzahl von Wahlmännern, die sie entsenden dürfen, hängt zwar grob von ihrer Einwohnerzahl ab – da jeder Staat aber mindestens drei Wahlmänner erhält, fällt Staaten mit besonders geringer Bevölkerungszahl ein weit überproportionales Stimmgewicht zu.

Der bevölkerungsärmste Staat Wyoming hat z.B. gut 580.000 Einwohner, also etwa 193.000 für jeden seiner drei Wahlmänner. Kalifornien hingegen ist mit 39 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat, und darf 53 Wahlmänner entsenden – was 738.000 Einwohnern pro Wahlmann entspricht. Mit anderen Worten: Die Stimme eines Amerikaners aus Wyoming wiegt beinahe viermal so schwer wie die seines Landsmannes aus Kalifornien.

Einen obskuren Sonderfall bilden außerdem die nichtinkorporierten bewohnten Außengebiete der USA (Puerto Rico, Guam, die amerikanischen Jungferninseln, die Nördlichen Marianen und Amerikanisch-Samoa). Deren insgesamt gut 4,3 Millionen Einwohner sind zwar amerikanische Staatsbürger, können an der Präsidentschaftswahl aber überhaupt nicht teilnehmen, weil ihre Gebiete keine Wahlmänner entsenden dürfen. Damit stehen sie paradoxerweise schlechter da als amerikanische Staatsbürger, die im Ausland leben – denn die können per Briefwahl an der Abstimmung des Bundesstaats teilnehmen, in dem sie zuletzt gelebt haben.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, US-Präsidentschaftswahl erklärt: Wer die Wahl hat… . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20814/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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