SmartLaw im Test: Was taugt der Ver­trag aus der Maschine?

Musterverträge für den eher leidenschaftslosen Rechtsanwender gibt es online zuhauf, die Preise reichen von günstig bis gratis. Wer hingegen eine maßgeschneiderte Lösung benötigt, der ging bislang zum Anwalt, freilich zu sehr viel höheren Kosten. Das Portal SmartLaw will nun die Brücke zwischen beiden Varianten schlagen. Doch halten die individuell computergenerierten Verträge, was sie versprechen?

Seit Mitte September ist die Plattform SmartLaw online verfügbar und tritt mit einem selbstbewussten Versprechen an: Innerhalb weniger Minuten auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Kunden zugeschnittene Verträge anzubieten, rechtssicher und unter Berücksichtigung aktueller gesetzgeberischer und justizieller Entwicklungen. Damit will man Unternehmen wie etwa dem bereits im Jahr 2000 gegründeten janolaw Konkurrenz machen, das Vertragsmuster online anbietet.

Das Angebot bildet gewissermaßen eine Mischform aus dem klassischen Mustervertrag, der in nur sehr geringem Ausmaß individualisierbar ist, und dem durch einen Anwalt nach Kundenspezifikationen entworfenen Kontrakt, der die höchste Flexibilität bietet, allerdings auch sehr viel teurer ist. Kostenmäßig bewegt sich SmartLaw dabei näher an ersterem als letzterem: Mit Preisen zwischen 19 Euro (für einen Stellplatzmietvertrag) und 69 Euro (für einen Geschäftsführervertrag) wird die Geldbörse der Kunden recht schonend behandelt. Einen Autokaufvertrag und eine Erbfolgeprüfung gibt es sogar kostenlos.

Die maßgeblichen Angaben kann der Nutzer online über ein Formular eingeben, welches ihm auch mit Tipps und Hinweisen zur Seite steht; der Vertrag wird dann in Sekundenschnelle generiert. Vor allem für Anwälte in kleinen und mittelgroßen Kanzleien, deren wirtschaftliche Lage oft ohnehin nicht gerade rosig ist, stellen solche Angebote eine unliebsame Konkurrenz dar. Für den Kunden hingegen versprechen sie hohen Komfort und Tempo zu günstigen Preisen. Um festzustellen, ob dabei womöglich die Qualität auf der Strecke bleibt, hat LTO  exemplarisch drei Verträge generiert und von Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet begutachten lassen.

Zurückhaltend, aber solide: Der Mietvertrag

Das erste dieser Versuchsexemplare ist ein Wohnraummietvertrag, geschlossen zwischen dem fiktiven Ehepaar Schmidt als künftigen Mietern und dem durchaus realen Rechtsanwalt und Mietrechtsexperten Thomas Hannemann als Vermieter. Dieser zieht ein positives Fazit über das von SmartLaw generierte Dokument: "Der Vertrag ist solide und ausgewogen gestaltet; gravierende Mängel hat er keine."

Bei genauerem Hinschauen springt dem Fachmann aber doch die eine oder andere Ungenauigkeit  ins Auge: "§ 1 Abs. 2 des Vertrags regelt zum Beispiel die Übergabe der Schlüssel vom Vermieter an den Mieter. Hier sollte sinnvollerweise auch noch stehen, dass der Mieter den Empfang der Schlüssel in einem Übergabeprotokoll quittieren muss, sonst kann es später Beweisprobleme geben", merkt Hannemann mit Verweis auf § 309 Nr. 12b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an.

An sich entsprächen die Regelungen des Vertrages der aktuellen Rechtsprechung, zumindest an einer Stelle sei diese jedoch übersehen worden, meint Hannemann: "Der Vertrag bestimmt, dass das Halten von Haustieren, abgesehen von Kleintieren, nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich ist. Der BGH hat aber Anfang des Jahres entschieden, dass eine solche, im freien Ermessen des Vermieters stehende Klausel unwirksam ist (Urt. v. 22.01.2013, Az. VIII ZR 329/11 und v. 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12, Anm. d. Red). Vielmehr darf der Vermieter seine Erlaubnis nur dann verweigern, wenn sachliche Gründe vorliegen."

Neben einigen weiteren Details moniert Hannemann, dass der Vertrag nicht in allen Punkten individualisierbar sei. So fehle etwa die Möglichkeit, in die "sonstigen Betriebskosten" auch weitere Positionen wie etwa die Wartung eines Feuerlöschers oder Überprüfungen nach der TrinkwasserVO aufzunehmen. Dennoch findet er: "Der Vertrag ist ganz überwiegend solide verfasst. Er reizt die Gestaltungsmöglichkeiten des Vermieters nicht bis an ihre Grenzen aus, was manche Anwender als Nachteil empfinden werden. Andererseits ist er dadurch aber auch ziemlich rechtssicher und läuft nicht Gefahr, dass einzelne Klauseln den Bogen überspannen und gerichtlich kassiert werden. Insgesamt finde ich das Angebot für nur 29 Euro durchaus gut."

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, SmartLaw im Test: Was taugt der Vertrag aus der Maschine? . In: Legal Tribune Online, 29.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10206/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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