Rundfunkänderungsstaatsvertrag und GEZ

Private Spitzel schaffen größeren Datenmoloch

von Dr. Thilo Weichert

19.08.2011

GEZ

Gegen den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag regt sich Widerstand. Als "absolut skandalös" bezeichnen Vermieterverbände die Regelungen, wonach Vermieter und Verwalter ab 2013 ihre Mieter für die GEZ auspionieren sollen. Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag noch ratifizieren – die Parlamente täten gut daran, dem Vorstoß Einhalt zu gebieten, meint Thilo Weichert.

Es hätte so schön und einfach sein können. Über Jahre hinweg war die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks an das Bereithalten eines Rundfunkgerätes geknüpft. Gemeint waren hiermit in erster Linie Radio und Fernseher. Doch inzwischen nutzen viele auch Computer für den Empfang öffentlicher Medien; selbst mit einem Smartphone kann inzwischen Radio und Fernsehen konsumiert werden. Das bisherige Modell war deshalb nicht mehr zu halten, es mussten neue Regelungen her.

Die Politik griff dabei einen von Datenschützern schon vor Jahren gemachten Vorschlag auf, die Finanzierung im nichtgewerblichen Bereich vorrangig vom Vorliegen einer Wohnung abhängig zu machen. Die viel gescholtene und unwürdige Schnüffelei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), bei der das Bereithalten von Radio und Fernseher durch als "Rundfunkgebührenbeauftragte" bezeichnete Privatdetektiven und mit Hilfe gewagter Datenabgleiche nachgewiesen werden sollte, hätte damit ein Ende finden können. Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

Undurchsichtige Datenversorgung und es wird noch schlimmer

Die Diskussion über die Datenbeschaffung durch die GEZ, die für die Rundfunkanstalten tätige Behörde in Köln, war schon immer ein rechtliches und politisches Trauerspiel: Jahrelang beschaffte sich die GEZ zunächst insbesondere von Adresshändlern Daten, um Schwarzhörer und -seher handverlesen ausfindig machen zu können. Dies geschah ohne Rechtsgrundlage. Als die Kritik der staatlichen Datenschützer zu laut wurde, änderten die Länder das Gebührenrecht, so dass die bisherige illegale Datenbeschaffung der GEZ einfach legalisiert wurde. Dies stieß auf massive verfassungsrechtliche Kritik. Die GEZ, die hoheitlich tätig ist, sollte sich danach nicht nur von Meldebehörden und sonstigen öffentlichen Stellen ihre Daten besorgen können, sondern praktisch von jeder beliebigen privaten Person oder Stelle.

Der im Dezember 2010 unterzeichnete 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄstV) hätte hier einen Schnitt machen können. Mit Art. 1 des Änderungsabkommens soll der RÄStV zugunsten eines neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgeschafft werden. Doch in den Landesparlamenten, die die Abmachung bis Ende des Jahres ratifizieren müssen, damit sie 2013 in Kraft treten kann, wird heiß diskutiert. Wie es scheint, wollen die für den Rundfunk zuständigen Staatskanzleien die geplanten Änderungen nicht vornehmen.

Statt die GEZ-Spitzelei zu beenden, wird sie nämlich perfektioniert: Es soll eine so genannte Haushaltsabgabe eingeführt werden, das heißt es wird nicht mehr nach Rundfunkgeräten gefahndet, sondern jetzt nach Wohnungen und deren Bewohner. Damit steht nun eine hoch sensible Bundesbewohnerdatei zur Diskussion; schon die bislang bei der GEZ geführte Datei war als bundesweites Melderegister stark kritisiert worden.

Mehr Kompetenzen der GEZ fördern Denunzianten

Fast noch prekärer erscheint es, dass die Datenerhebungsbefugnisse der Kölner Behörde ausgeweitet werden sollen. Geplant ist, dass künftig die Wohnungseigentümer oder andere Dritte zur Auskunft über ihre Mieter herangezogen werden. Unter § 9 des neuen Beitragsstaatsvertrags heißt es hierzu: "Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen." Hiergegen wenden sich Vermieterverbände wie "Haus und Grund". Sie befürchten, dass die GEZ-Datenbeschaffung das Verhältnis zu ihren Mietern verschlechtern werde. In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre ist dies mehr als nachvollziehbar.

Wenn bei der GEZ für die neue Datenbeschaffung sogar noch wie geplant zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, ist zu befürchten, dass die Schnüffelei kein Ende findet, sondern auf höherem Niveau und intensiver fortgesetzt wird.

Erstaunlicherweise springen vorrangig die Rundfunk-Datenschutzbeauftragten für die Regelung dieser Datensammelei in die Bresche. Dies muss irritieren, hält man sich die angebliche Unabhängigkeit der Datenschützer vor Augen. Auch inhaltlich ist die Verteidigung der geplanten Änderungen fragwürdig. Es würde eine eine strenge Zweckbindung gelten – nach dem Motto: erst viel Daten erheben und diese dann gut abschotten.

Datenvermeidung als eine der Säulen des modernen Datenschutzrechts geht anders. Letztlich wird vorgebracht, es gelte ja der einschränkende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; dieser ist - zumindest in der Theorie – für jedes Verwaltungshandeln verbindlich. Die staatlichen Datenschutzbeauftragten haben gefordert, die Datensammelei auf die Eigenangaben der Bewohner und den Abgleich mit den Melderegistern zu beschränken. Dies wäre daten- und kostensparsamer und würde wohl nicht zu relevanten Beitragsausfällen führen. Beschlossen werden wird aber – so ist zu vermuten – die deutsche bürokratischere Lösung mit großer Datenverarbeitung. Wenn die Landesparlamente ihre Funktion wahren wollen, ohne den ganzen Prozess zu stoppen, so sollten sie zumindest durch Zusatzbeschlüsse vermeiden, dass die extensiven Informationserhebungen bei Privaten in der Praxis angewandt werden.

Dr. Thilo Weichert ist Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.


Mehr auf LTO.de:

BVerwG: Keine GEZ-Gebühren für Internet-PCs als Zweitgerät

Kritik an 9Live: Warum fehlendes Niveau noch keinen Lizenzentzug rechtfertigt

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

Dr. Thilo Weichert, Rundfunkänderungsstaatsvertrag und GEZ: Private Spitzel schaffen größeren Datenmoloch. In: Legal Tribune ONLINE, 19.08.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4062/ (abgerufen am 22.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr
22

Veranstaltungen und Seminare

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: