Das Papst-Wahlrecht: Im Angesicht des Jüngsten Gerichts

von Thomas Traub

11.03.2013

Am Dienstag tritt das Konklave zusammen, um nach dem Rücktritt von Papst Benedikt XVI. dessen Nachfolger zu wählen. In den Medien werden einige Kardinäle als Favoriten gehandelt. Thomas Traub erläutert, wer wen zum Papst wählen kann und wie aus verbrannten Stimmzetteln schwarzer oder weißer Rauch wird.

Es war ein historischer Schritt, von dem viele nicht einmal wussten, dass er möglich ist. Mitte Februar erklärte Papst Benedikt XVI., zum 28. Februar 2013 auf sein Amt des Bischofs von Rom zu verzichten. Seitdem ist der Heilige Stuhl vakant. Das Konklave muss nun einen Nachfolger wählen. Maßgeblich für diese Wahl ist ein kirchliches Gesetz, die Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis", das Benedikts Vorgänger Papst Johannes Paul II. 1996 erlassen hat. Im Kern reicht dieses Wahlrecht jedoch bis ins 13. Jahrhundert zurück.

Danach haben alle Kardinäle das aktive Wahlrecht, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist nicht der Beginn des Konklaves, sondern der Tag vor der Vakanz des Heiligen Stuhls. Davon profitiert aktuell der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper, der am 5. März – also erst nach dem Rückzug Benedikts – seinen 80. Geburtstag feierte und daher weiterhin wahlberechtigt ist.

Aktives Wahlrecht für Kardinäle unter 80 Jahren

Von den 117 wahlberechtigten Kardinäle werden nur 115 am Konklave teilnehmen, da einer krank geworden ist und ein weiterer kürzlich als Bischof zurückgetreten ist. Die 28 italienischen Purpurträger stellen dabei die größte Gruppe. Man kann daher gespannt sein, ob die bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende Tradition italienischer Päpste fortgesetzt wird, die der polnische Papst Johannes Paul II. und Benedikt XVI. unterbrochen hatten.

Aus Deutschland werden neben Kardinal Kasper die (Erz-)Bischöfe Karl Lehmann (Mainz), Reinhard Marx (München/Freising), Joachim Meisner (Köln), Rainer Maria Woelki (Berlin) sowie der emeritierte Kurienkardinal Paul Josef Cordes am Konklave teilnehmen.

Der Kreis der passiv Wahlberechtigten ist weit weniger exklusiv. Theoretisch kann jeder männliche Katholik Papst werden, so dass es ca. 600 Millionen potentielle Kandidaten gibt. Da das Amt die Weihe zum Bischof voraussetzt, muss der Kandidat zudem unverheiratet und mindestens 35 Jahre alt sein.

Tatsächlich ist die Zahl der aussichtsreichen Anwärter jedoch deutlich kleiner und stimmt praktisch mit dem Kreis der aktiv Wahlberechtigten überein: Seit dem 14. Jahrhundert wurden nur Kardinäle zum Papst gewählt. Alles andere wäre bei der anstehenden Papstwahl eine Sensation.

Abgeriegelt von der Außenwelt

Den Ablauf des Konklaves und den eigentlichen Wahlvorgang regelt das kirchliche Gesetz bis ins Detail. Während des Konklaves sind die Kardinäle und einige enge Mitarbeiter im Domus Sanctae Marthae, dem Gästehaus des Vatikans, untergebracht. Die Wahl selbst findet in der Sixtinischen Kapelle statt, vertraulich und streng geheim.

Die Kardinäle sind von der Außenwelt hermetisch abgeschirmt, um eine Beeinflussung auszuschließen und keine Informationen nach außen dringen zu lassen. Die Kardinäle schwören zu Beginn des Konklaves absolute Geheimhaltung. Mit einem päpstlichen Gesetz hat Benedikt XVI. noch unmittelbar vor seinem Amtsverzicht die Konsequenzen für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht verschärft, die nun die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich zieht.

Der Wahlvorgang beginnt damit, dass die Stimmzettel vorbereitet und ausgegeben und dann von jedem wahlberechtigten Kardinal geheim und möglichst mit verstellter Schrift ausgefüllt werden. Anschließend werden die Stimmzettel in die Urne geworfen, gemischt und schließlich ausgezählt sowie kontrolliert.

Der Wahlakt mag sehr technisch erscheinen, wird nach kirchlichem Recht aber als geistliches Ereignis begriffen und ist entsprechend ausgestaltet. So spricht jeder Kardinal vor Abgabe der Stimme einen Eid mit den Worten: "Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte." Die Bedeutung dieser Worte steht den Elektoren dabei anschaulich und deutlich vor Augen, erfolgt die Wahl doch im Angesicht von Michelangelos weltberühmtem Fresko "Das Jüngste Gericht".

Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich – auch in der Stichwahl

Nach einem ersten Wahlgang zu Beginn des Konklaves werden an den nächsten Tagen jeweils vier weitere durchgeführt, bis die für eine erfolgreiche Papstwahl erforderliche Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Wird eine solche Mehrheit auch nach 34 Wahlgängen nicht erreicht, so haben in den folgenden Wahlgängen nur noch die beiden Kandidaten das passive Wahlrecht, die zuvor die meisten Stimmen erhalten haben. Sie selbst verlieren für die dann folgenden Stichwahlen das aktive Wahlrecht.

Eine Vereinfachung der erforderlichen Mehrheit genügt in keinem Fall. Eine gültige Wahl setzt immer eine Zweidrittelmehrheit voraus. Eine Regelung von Papst Johannes Paul II., nach der nach dem 34. Wahlgang eine absolute Mehrheit ausreichen kann, hat Benedikt XVI. aufgehoben.

Weißer Rauch als Zeichen einer erfolgreichen Wahl

Nach der Wahl werden die Stimmzettel in einem Ofen verbrannt, dessen Rohr auf dem Petersplatz sichtbar ist. Einer alten Tradition gemäß wird den Stimmzetteln nach einem ergebnislosen Wahlgang nasses Stroh und Öl oder Pech beigemischt, so dass bei der Verbrennung schwarzer Rauch entsteht. Nach einer erfolgreichen Wahl sorgen trockenes Stroh und Chemikalien dafür, dass weißer Rauch aufsteigt – außerdem läuten die Glocken des Petersdoms.

Erreicht einer der Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit, so wird er gefragt, ob er die Wahl annimmt und wie er sich fortan nennen will. Mit der Annahme ist der Gewählte unmittelbar "Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums". Er hat damit die höchste Gewalt in der römisch-katholischen Universalkirche und kann diese sofort ausüben. Die Kardinäle leisten dem neugewählten Papst ein Gehorsamsversprechen.

Anschließend wird das Ergebnis der Wahl der wartenden Menschenmenge verkündet und der neue Papst erteilt von der Loggia des Petersdoms den Apostolischen Segen "Urbi et Orbi". Die letzten neun Konklaven seit 1903 waren nach spätestens fünf Tagen erfolgreich beendet. Schon bald wird daher wohl der Ruf des ranghöchsten Kardinaldiakons über dem Petersplatz erschallen: "Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam!" – ("Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!").

Der Autor Thomas Traub ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln.

Zitiervorschlag

Thomas Traub, Das Papst-Wahlrecht: Im Angesicht des Jüngsten Gerichts . In: Legal Tribune Online, 11.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8301/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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