Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: Dresdener Versammlungsgesetz scheitert (erstmal) an Formalien

20.04.2011

Alle warteten auf ein neues Grundsatzurteil zur Versammlungsfreiheit, doch dann befasste sich der sächsische Verfassungsgerichtshof nur mit Fragen des Parlamentsrechts. Dennoch beschäftigte das Urteil bundesweit die Medien. Außerdem geht es heute um Auslandseinsätze der Bundeswehr, Whistleblower und zahlreiche weitere Themen.

Thema des Tages: Sächsisches Versammlungsgesetz gekippt. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat gestern auf Klage von Oppositionsabgeordneten der Linken, SPD und Grünen das Anfang 2010 beschlossene Landesversammlungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Landesgesetz baute auf dem Versammlungsgesetz des Bundes auf und ging in einem Punkt über dieses hinaus. Während das Bundesgesetz nur an wenigen konkret benannten Holocaust-Gedenkstätten Versammlungsverbote erleichtert, zählt das sächsische Gesetz auch symbolische Orte wie die Dresdener Frauenkirche auf. Das Verfassungsgericht verzichtete nun aber auf  eine inhaltliche Prüfung des umstrittenen Gesetzes am Grundrecht der Versammlungsfreiheit, sondern kassierte es aus formalen Gründen. Bei der Schaffung des Landesgesetzes sei das Bundesgesetz nur abstrakt in Bezug genommen worden, ohne den konkreten ausformulierten Inhalt zu beschließen.

Ausführlicher berichten über das Urteil die FAZ (Peter Schilder) und die taz (Michael Bartsch) sowie die Leipziger Internet-Zeitung (Matthias Weidemann). In letzterer wird der Grünen-MdL Johannes Lichdi mit der Aussage zitiert, dass das Gesetz in der Praxis noch nie angewandt wurde und deshalb verzichtbar sei.

Rainer Blasius (FAZ) kommentiert das Urteil knapp: "Die Regierung Tillich ist blamiert." Eingehender wird das Urteil von Alfred Scheidler (LTO) besprochen. Er beschreibt die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und auch die Folgen der Gerichtsentscheidung. "Unmittelbare Konsequenz des Urteils ist, dass in Sachsen jetzt wieder das Versammlungsgesetz des Bundes gilt." Ob das Landesgesetz auch materiell verfassungswidrig war, lässt er offen. 

Weitere Themen

Bundeswehreinsätze im Ausland: Stephan Löwenstein (FAZ) kommentiert eine Mitte April angekündigte Verfassungsklage der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie moniert, dass der Flug von zwei Transall-Bundeswehr-Maschinen nach Libyen nicht nachträglich dem Bundestag zur Genehmigung vorgelegt wurde. Mit dem Flug wurden Deutsche und andere Europäer zurückgeholt. Löwenstein wünscht der Klage keinen Erfolg: "Es wäre gut, wenn das Verfahren nicht eine weitere Formalisierung der Parlamentsbeteiligung zur Folge hätte." Mit Blick auf die Auseinandersetzungen um den zeitweilig abgebrochenen deutschen AWACS-Einsatz in Afghanistan moniert der Kommentator, der Bundestag solle nicht versuchen "militärisches Mikromanagement" zu betreiben.

Wahlrecht: Bis zum 30. Juni diesen Jahres muss der Bundestag das Wahlrecht ändern. Das ist die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2008. Der Bundestag muss dabei das so genannte negative Stimmgewicht beseitigen. Damit ist gemeint, dass ein Bürger der favorisierten Partei unbeabsichtigt schadet, wenn er sie wählt. Dies kommt derzeit in seltenen Fällen bei der Verteilung der Stimmen auf Parteien und Landeslisten vor. Die taz (Sebastian Fischer) beschreibt den Anfang April bekannt gewordenen Vorschlag der Regierungskoalition. Nach Recherchen der taz kann aber auch dieser Vorschlag zu negativen Stimmeffekten führen.

NS-Täter: Der heute 89-jährige Niederländer Klaas Carel Faber war 1944 an der Erschießung von holländischen Widerstandskämpfern durch den deutschen Sicherheitsdienst beteiligt. Seine Geschichte schildert die SZ (Hans Holzhaider). 1949 sei er von einem holländischen Gericht verurteilt worden, 1952 aus der Haft nach Deutschland geflohen, wo er bis heute lebt. Er konnte nicht ausgeliefert werden, so die SZ-Reportage, weil er aufgrund eines Hitler-Erlasses von 1943 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. Deutsche Strafverfahren seien daran gescheitert, dass Faber auf Befehl gehandelt habe. Inzwischen hat Holland einen europäischen Haftbefehl gegen Faber erlassen.

Hartz IV: Noch nie wurden so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt wie 2010. Jeder achte der 6,6 Millionen Leistungsempfänger war betroffen. In einem Interview mit der Welt (Dominik Ehrentraut) argumentiert Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) "dass es sich zum überwiegenden Teil um Formal-Sanktionen handelt, zum Beispiel wenn jemand einen Termin verpasst". In der Regel handele es sich nicht um Sozialbetrug. Dagegen kommentiert Sven Ascheimer (FAZ), es handele sich hier nicht um Kavaliersdelikte: "Wer seinen Lebensunterhalt nicht ohne den Staat bestreiten kann, der hat auch seinen bürokratischen Pflichten nachzukommen."

Whistleblower: Die SPD will nach der Osterpause den Entwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz in den Bundestag einbringen. Das berichten SZ (Heribert Prantl) und FR (Matthias Thieme). Arbeitnehmer sollen Missstände nicht erst bei ihren Vorgesetzen melden müssen, sondern sich direkt an eine neutrale Stelle wenden dürfen. Arbeitgebern solle es verboten werden, solche Informanten zu bestrafen. Auch das so genannte Whistleblower-Netzwerk habe einen eigenen Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielrichtung vorgelegt, berichten die Zeitungen.

Kirch-Prozess: Die SZ (Martin Hesse) gibt einen Überblick über den Zivilprozess des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank. Kirch fordert eine Milliarde Schadensersatz, weil der damalige Bankchef Rolf Breuer 2002 in einem Interview sich schlecht über die Kreditwürdigkeit von Kirch geäußert und so den Zusammenbruch von dessen Firmen verursacht habe. Im Februar habe das OLG München, so der Bericht, einen Vergleich vorgeschlagen, wonach die Deutsche Bank 775 Mio. Euro an Kirch überweisen müsse. Die Bank lehnte ab. Im März habe das Gericht erklärt, dass nur noch eine von zwei Anspruchsgrundlagen, auf die Kirch sich beruft, zu prüfen sei, nämlich ob Breuer ihn vorsätzlich schädigen wollte, damit die Bank später an der Sanierung des Konzerns verdienen kann.

Schengen: Die FAZ (Jörg Bremer) beschreibt, wie die italienischen Behörden mit rund 22.000 tunesischen Flüchtlingen umgehen, die sie nicht abschieben können. Sie erhielten aus humanitären Gründen eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung. Eine blau-gelbe Plastikkarte erlaube drei Monate, im Schengen-Raum der EU zu reisen. Wer keine eigenen Papiere habe, erhalte einen Fremdenpass. In der Regel hätten die Flüchtlinge genügend Barmittel, um in Frankreich einreisen zu können. Meist reisen sie zu Verwandten nach Frankreich, Belgien oder Deutschland. Niemand gehe allerdings davon aus, dass die Tunesier rechtzeitig nach Italien bzw. nach Tunesien zurückkehren.

Italien: Die FAZ ( Tobias Piller) gibt einen Überblick über die Gerichtsverfahren des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi vor der heimischen Justiz.

Morgen gibt es eine neue LTO-Presseschau

Zitiervorschlag

Legal Voices – Die tägliche LTO-Presseschau: Dresdener Versammlungsgesetz scheitert (erstmal) an Formalien . In: Legal Tribune Online, 20.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3085/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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