Kündigung des Bauer-Verlags wirksam
Pressegrossisten nach BGH-Urteil geschwächt
24.10.2011

© pmphoto - Fotolia.com
Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof (BGH), Klaus Tolksdorf, wollte das mit Spannung erwartete Urteil zwar als Einzelfall qualifizieren. Aber auch er musste zugeben, dass die Entscheidung (Urt. v. 24.10.2011, Az.: KZR 7/10 ) "langfristig womöglich nicht nur unerhebliche Folgen" haben werde, wie er bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte. Der Präsident des höchsten deutschen Zivilgerichts verwies außerdem auf den Gesetzgeber. Er könne sich überlegen, neue Gesetze zum Schutze des Pressegrosso einzurichten.
Bisher war die Branche der Pressegrossisten erfolgsverwöhnt, denn Kündigungen kamen in der 40-jährigen Geschichte des Pressegrosso bisher so gut wie nicht vor. Seit den 1970-er Jahren bezieht der Großhandel Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und verteilt sie an die rund 120.000 Verkaufsstellen des Einzelhandels. Die derzeit etwa 70 Pressegrossisten sind vorwiegend mittelständisch organisiert, verlagsunabhängig und haben das Monopol in ihrem jeweiligen Vertriebsgebiet. 2004 bekannte sich die Branche auf Anregung der damaligen Bundesregierung in einer Gemeinsamen Erklärung zu dem Vertriebssystem.
Mit diesem System sollte erreicht werden, dass die Presseerzeugnisse aller Verlage überall erhältlich sind. Die großen Verlage sollten ihre Marktmacht nicht ausnutzen können, um vorwiegend ihre Erzeugnisse in die Kioske zu bringen.
Bauer kündigte Grade ohne sachlichen Grund
Mit dieser Tradition brach die Bauer Media Group, die mit Titeln wie "Bravo" und "TV-Movie" zu den größten deutschen und europäischen Zeitschriftenverlagen gehört. Der Verlag kündigte der im schleswig-holsteinischen Elmshorn ansässigen Heinz-Ulrich Grade KG 2009, ohne einen sachlichen Grund zu nennen. Seitdem vertreibt Bauer seine Zeitschriften in Südwestholstein über eine 100-prozentige Tochterfirma.
Dagegen hatte Grade geklagt. Der Unternehmer wollte die Kündigung für unwirksam erklären lassen und erreichen, dass er weiter von Bauer beliefert wird. Das Unternehmen berief sich unter anderem auf die Gemeinsame Erklärung, die Kündigungen nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes erlaubt. Das Oberlandesgericht Schleswig sah das aber anders und hielt die Kündigung für wirksam.
Die Gemeinsame Erklärung belege zwar eindrucksvoll, welche Bedeutung die Bundesregierung dem System beimesse, so Tolksdorf in der Urteilsverkündung. Grade könne darauf jedoch keinen Belieferungsanspruch begründen. Denn Bauer sei der Erklärung nicht beigetreten.
Grade befürchtet erheblichen Druck auf die Grossisten
Auch eine verbotene Diskriminierung konnte der BGH in der Kündigung nicht sehen. Soweit Bauer Pressegrossisten in anderen Gebieten beliefere, beeinträchtige das Grade nicht, hieß es. Jedes Unternehmen könne den Vertrieb seiner Produkte außerdem selbst übernehmen. Die Preisbindung werde durch die Kündigung ebenfalls nicht gefährdet, kleine Verlage nicht am Marktzutritt gehindert. Das zeige sich in Hamburg und Berlin, wo jeweils zwei Grossisten gleichzeitig tätig seien.
Der Eigentümer des gekündigten Grossisten, Alexander Grade, zeigte sich schockiert von dem Urteil. Verlage, die der Erklärung nicht beigetreten seien, könnten jetzt erheblichen Druck auf die Grossisten ausüben, sagte er nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Folge sei, dass die Neutralität der Grossisten gefährdet sei. Seine Firma habe nach der Kündigung durch Bauer schon gespürt, dass auch andere Verlage Druck ausüben wollten. Dies alles habe zur Folge, dass sein Unternehmen 2012 fusionieren müsse.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bekannte sich in einer ersten Erklärung zu dem System. Das Urteil werde sich hoffentlich nicht negativ auf das Grosso-System auswirken, hieß es. Der VDZ verwies darauf, dass fast alle Zeitschriftenverlage in diesem Jahr neue, mehrjährige Handelsspannenvereinbarungen mit dem Bundesverband Presse-Grosso getroffen haben. Dabei sei auch auf die gemeinsame Erklärung von 2004 Bezug genommen worden, die eine Kündigung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vorsehe.
Diana Niedernhöfer (dni)
Nachrichtensperre nach Tod von Kirsten Heisig: "Der Fall kann Presserechtsgeschichte schreiben"
Die Presse und der Pistolero: Von der Verantwortung der Medien im Zeitalter von WikiLeaks
Gescheiterte Fusion von Axel Springer und Pro7/Sat1: Wann ist ein Markt ein Markt?
Zitiervorschlag
Diana Niedernhöfer, Kündigung des Bauer-Verlags wirksam: Pressegrossisten nach BGH-Urteil geschwächt . In: Legal Tribune ONLINE, 24.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4642/ (abgerufen am 23.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehrVeranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren