Interview mit RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus: "Die Fi­xie­rung auf Zahlen ist von ge­rin­gem in­tel­lek­tu­el­lem Wert"

Interview von Constantin Baron van Lijnden

21.07.2015

2/4: "Die faulen Richter sind gerade die, die keine Probleme mit Erledigungszahlen haben"

LTO: Schlechte Erledigungszahlen liegen also stets nur an der Art der Rechtsanwendung – faule Richter gibt es nicht?

Schulte-Kellinghaus: Doch, es gibt faule Richter, wie es in jedem Beruf faule Arbeitnehmer gibt. Aber das sind in der ordentlichen Justiz in Deutschland nur diejenigen, die keine Probleme mit ihren Erledigungszahlen haben. Die wissen, wie man ein Verfahren "effizient gestaltet", die z. B. im Zivilprozess möglichst wenige Hinweise erteilen, Vortrag, der zusätzlichen Aufwand erfordern würde, als unsubstantiiert zurückweisen, oder die Parteien gleich in einen Vergleich bzw. einen Deal drängen.
Wenn Sie so arbeiten, können Sie ein effizienter Richter sein, und wenn Sie sich halbwegs geschickt anstellen, bleiben Ihre Entscheidungen dabei trotzdem berufungs- bzw. revisionsfest. So könnte ich auch arbeiten, so könnte ich meine Erledigungszahlen steigern – und genau deshalb stellt die allgemein formulierte Aufforderung, ich solle meine Erledigungsquote erhöhen, einen Eingriff in meine richterliche Unabhängigkeit dar.

LTO: Die Urteile der Kollegen, die im Schnitt 30 Prozent mehr schaffen, sind also um 30 Prozent schlechter als Ihre?

Schulte-Kellinghaus: Grundlage unserer Gesetzesbindung ist die richterliche Überzeugung, die wir uns bilden müssen. Das ist ein Kernbestandteil des Richtereids, in dem wir eine Entscheidung nur nach "bestem Wissen und Gewissen" versprochen haben. Die richterliche Überzeugung ist notwendigerweise bei verschiedenen Richtern unterschiedlich. Und daher führt eine überzeugungsgemäße richterliche Tätigkeit zu unterschiedlicher Rechtsanwendung, und damit zwingend zu einem unterschiedlichen Zeitbedarf, wobei die Unterschiede im Zeitbedarf pro Fall in der Praxis am OLG viel größer sind als nur 30 Prozent.

Jedem Richter steht seine eigene Überzeugung zu, in Kenntnis der Tatsache, dass andere Richter anders arbeiten. Wenn ich meiner Überzeugung folge, dann ist damit natürlich auch verbunden, dass ich meine Arbeitsweise und meine Rechtsanwendung für vorzugswürdig halte.

"Das System reguliert sich selbst – und lässt Ausreißer nicht zu"

LTO: Und wenn das eigene Rechtsverständnis und Gewissen des nächsten Kollegen bedingen, dass er nicht 70% des Durchschnittspensums schafft, sondern nur 50% oder 30% oder 10% - sind das dann alles Kosten, die der Staat und letztlich der Steuerzahler im Namen des Art. 97 GG zu schultern hat?

Schulte-Kellinghaus: Die Frage ist falsch gestellt, weil die Frage nach Zahlen als Maßstab unserer Tätigkeit mit dem Grundgesetz, mit dem Gerichtsverfassungsgesetz und mit unseren im Richtereid enthaltenen Verpflichtungen nichts zu tun hat. Außerdem geht sie an der heutigen Realität in den Gerichten vorbei. Wer niedrige Zahlen produziert, der schafft es gar nicht erst durch die drei- bis fünfjährige Probezeit, und würde auch danach dem sozialen Druck der Kollegen und den mehr oder weniger subtilen Gängelungen der Justizverwaltung nicht standhalten.

Das System reguliert solche Ausreißerfälle selbst, und zwar in der Regel ohne direkte Maßnahmen der jeweiligen Gerichtspräsidenten. Die Maßnahmen der Präsidentin des OLG Karlsruhe gegen mich waren, jedenfalls an einem Oberlandesgericht, neu. Normalerweise reicht der indirekte, aber hoch wirksame, Erledigungsdruck an den Gerichten aus, um  Richter dazu zu bringen, in erster  Linie für gute Zahlen zu sorgen, und diesem Ziel ihre Rechtsanwendung anzupassen.

LTO: Ziehen Sie bei den Erledigungszahlen also keine Grenze?

Schulte-Kellinghaus: Nein, ich ziehe keine Zahlen-Grenze, weil jede Grenzziehung der richterlichen Unabhängigkeit und dem Prinzip der Gesetzesbindung widersprechen würde. Außerdem gibt es, wie ich schon gesagt habe, kein praktisches Bedürfnis für Zahlengrenzen.

Die Schwankungsbreiten unterschiedlicher Zahlen dürften bei Richtern im Ergebnis deutlich geringer sein als quantitative Schwankungsbreiten in anderen intellektuell geprägten Berufen, wie beispielsweise bei Universitätsprofessoren oder Journalisten. Eine Rechtsprechung nach Durchschnittszahlen, wie es die Präsidentin des Oberlandesgerichts und ihr folgend der DGH verlangt haben, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch aus logischen Gründen absurd.
Mir ist im Übrigen bewusst, dass ein zahlenorientiertes Denken  in der freien Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielt. Aber als Richter sind wir nach unserem Richtereid verpflichtet, uns gegen Zahlenvorgaben zur Wehr zu setzen. Anders können wir unserer rechtsstaatlichen Verpflichtung nicht gerecht werden.

Noch nicht erwähnt habe ich übrigens die Schwierigkeit, Erledigungsquoten auf Grund der Unterschiedlichkeit der Fälle überhaupt sinnvoll zu vergleichen. 2012 hatte ich zum Beispiel einen Fall auf dem Tisch, in dem es 75 Kläger gab. Üblicherweise machen die Anwälte daraus nicht ein Verfahren, sondern 75. Wäre das hier auch so gewesen, hätte ich mit nur geringfügig höherem Zeitaufwand 75 Erledigungen verzeichnen können, anstelle von einer.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Interview mit RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus: "Die Fixierung auf Zahlen ist von geringem intellektuellem Wert" . In: Legal Tribune Online, 21.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16243/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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