Kay Nehm über Plan des Innenministeriums: "Die Kernaufgaben der Polizeien des Bundes stärken"

LTO-Redaktion

11.12.2010

Im Frühjahr will Bundesinnenminister de Mazière mit der Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei ein umstrittenes Vorhaben umsetzen. Gegen entsprechende Entwürfe einer Expertengruppe wurden bereits verfassungsrechtliche Bedenken laut. Im LTO-Interview erklärt Kay Nehm, Mitglied der Kommission, was wirklich geplant ist, und warum die Kritik der Länder ins Leere läuft.

LTO: Aktuell sind zwei organisatorische Modelle in der Diskussion. Zum einen ein übergeordnetes Polizeipräsidium mit einem Leitungsstab, zum anderen eine ministerielle Lösung, das heißt, die Zuständigkeit in einer Abteilung des Bundesinnenministeriums. Welches ist ihrer Meinung nach die sinnvollste Lösung?

Nehm: Ich präferiere die ministerielle Lösung – aus ganz einfachem Grund: Mit einem  dazwischen geschalteten Bundespolizeipräsidium würde eine zusätzliche Entscheidungsebene entstehen. Dies ist einer straffen Führung der beiden Polizeizweige und der Schlagkraft nicht unbedingt förderlich. Man darf auch nicht vergessen, dass das Innenministerium auch in der heutigen Struktur der Polizeien des Bundes stark eingebunden ist. Denken Sie an die brisanten Fälle des Bundeskriminalamtes (BKA). Da geht nichts ohne Unterrichtung des Ministeriums.

LTO: Nun wird an diesem Modell kritisiert, dass dadurch die Polizei einer erhöhten politischen Einflussnahme ausgesetzt sei...

Nehm: Nach meiner Erfahrung nehmen Innen- und auch Justizminister ihre politische Verantwortung auf diesem Gebiet sehr ernst. Das gilt insbesondere bei brisanten Fällen.

Gegenwärtig sind für Bundespolizei und BKA zwei unterschiedliche Abteilungen des Innenministeriums zuständig. Das hat Abgrenzungsprobleme und Doppelarbeit zur Folge und bringt zahlreiche Probleme mit sich. Wenn man die beiden Abteilungen zusammenlegt, wäre das organisatorisch leichter zu handhaben.

Im Übrigen hat die Kommission die Frage der Leitungsebene bewusst offen gelassen. Hier handelt es sich letztlich um eine politische Entscheidung, bei der es, wie die Polizeiorganisation in den Ländern beweist, gute Argumente für beide Modelle gibt.

"Das vorgeschlagene Modell hat sich in den Ländern schon seit Jahren bewährt"

LTO: Worin sehen Sie die erhöhte Effizienz bei einer Zusammenlegung der Polizeien?

Nehm: Unser Ziel war es, beide Polizeien des Bundes in ihren Kernaufgaben zu stärken. Das BKA soll weiterhin die ihm vom Grundgesetz zugedachte Zentralstellenfunktion erfüllen, zugleich aber in seiner Aufgabe der Verbrechensbekämpfung in besonders schweren und internationalen Fällen gestärkt werden. Die Bundespolizei soll sich als Präventiv-Polizei des Bundes auf ihre speziellen Aufgaben in der Gefahrenabwehr beschränken. Hinzu kommt die Bearbeitung der Massendelikte etwa aus dem Bereich der Bahnpolizei.

Damit haben wir im Grunde genommen ein Modell vorgeschlagen, dass sich in den Ländern seit Jahren bewährt hat. Dort unterstehen Kriminal- und Schutzpolizei in der Regel einem Polizeipräsidenten. Ich kann daher die Aufregung der Länder nicht nachvollziehen.

LTO: Um noch bei den Ländern zu bleiben: Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass eine Fusion in die ureigene Kompetenz der Länder zur Regelung der Polizei eingreifen würde?

Nehm: Ich halte das für eine typisch deutsche Diskussion. Der Bund macht sich Gedanken über eine Verbesserung der Sicherheitslage in seinem Zuständigkeitsbereich und die Länder haben nichts Besseres zu tun, als über die Gefahren des Missbrauchs zu reden.

Unser Modell soll gerade die Länderrechte wahren. Dieser Ansatz durchzieht den gesamten Bericht wie ein roter Faden. Polizei ist nach dem Grundgesetz Ländersache. Der Bund hat von Verfassungs wegen nur einen engen polizeilichen Zuständigkeitsbereich. Die Sonderpolizeien des Bundes haben nach der BGS-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine ergänzende und unterstützende Funktion. Daran kann und darf sich durch die Neuordnung selbstverständlich nichts ändern.

Ich denke, dass sich die Länder hier mit Kritik zurückhalten sollten. Ohne auf die Frage der Ursächlichkeit einzugehen, ist es in den letzten Jahren in der Tat zu einer gewissen Aufgabenverlagerung gekommen, der Bund und Länder aus unterschiedlichen Gründen tatenlos zugesehen haben.

"Behördenstrukturen sollen erhalten bleiben und gestärkt werden"

LTO: Was sagen Sie zu dem Kritikpunkt, dass sich die Polizei angesichts der gegenwärtigen Terrorgefahr lieber auf andere Aufgaben konzentrieren sollte als auf eine Umorganisation?

Nehm: Unser Auftrag lautete, Schwachstellen in der Zusammenarbeit von Bundespolizei, BKA und Zollverwaltung aufzudecken. Das Thema Terrorismus stand nicht auf der Tagesordnung. Hätten wir diesen Auftrag als unzeitgemäß zurückweisen sollen?

Im Übrigen: Unsere Verbesserungsvorschläge können größtenteils aus dem laufenden Geschäft heraus angegangen werden. Denn die Behördenstrukturen von BKA und Bundespolizei sollen ja erhalten bleiben und gestärkt werden. Das berührt die Sicherheitslage im Bund allenfalls am Rande. Von daher halte ich den Vorwurf, die Reform, die wir mit unserem Bericht angeregt haben, käme zur Unzeit, für abwegig.

LTO: Wieso bleibt bei den Reformvorschlägen der Zoll außen vor?

Nehm: Den Zoll haben wir wegen der Heterogenität der Aufgaben bewusst nicht mit einbezogen. Darüber haben wir lange und ernsthaft diskutiert.  Die Zollverwaltung hat nun einmal ein doppeltes Gesicht. Auf der einen Seite die Sicherung der Staatseinnahmen im weitesten Sinne mit entsprechenden Kontrollbefugnissen. Auf der anderen Seite kriminalpolizeiliche Aufgaben. Beides kann nicht so ohne weiteres miteinander verbunden werden. Das ist auch verfassungspolitisch ein heißes Eisen. Die Ressortverantwortung des Finanzministers kann nicht so ohne Weiteres aufgeteilt werden. Dem stünden nach meiner Auffassung Art. 108 und Art. 65 des Grundgesetzes entgegen. Wer die Zuständigkeit des BKA für das Zollkriminalamt will, müsste deshalb das Grundgesetz ändern.

LTO:  Wie schätzen sie die Möglichkeit ein, dass es im Zuge der Reform zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen einer Verletzung des Trennungsgebots, also der Vermischung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt?

Nehm: Das halte es für sehr unwahrscheinlich. Die Machtbalance zwischen Bund und Ländern wird von unseren Vorschlägen nicht berührt. Seit der Bahnpolizei-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht fest, dass der Bund Sonderpolizeien mit klar definierten Aufgaben einrichten kann. Danach wird auch bei der geplanten Reform verfahren werden.

LTO: Herr Nehm, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Kay Nehm ist ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt a.D.

Die Fragen stellte Steffen Heidt.

Zitiervorschlag

LTO-Redaktion, Kay Nehm über Plan des Innenministeriums: "Die Kernaufgaben der Polizeien des Bundes stärken" . In: Legal Tribune Online, 11.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2138/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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