Alternativer Gesetzentwurf zur Beschneidung: "Die beste Lösung wäre gar kein Gesetz"

mit Katja Keul

24.11.2012

2/2: "Vielleicht muss man hinnehmen, dass etwas rechtswidrig ist"

LTO: Was entgegnen Sie den Kritikern?

Keul: Der Staat ist auf jeden Fall verpflichtet, die Rechte des Kindes zu wahren. Er kann also, wenn die Grundrechte des Kindes betroffen sind, nicht einfach sagen, wir erklären die Beschneidung für erlaubt. Dennoch hat er eine gewisse Freiheit, wenn es darum geht, mit welchen Mitteln er diese Rechte durchsetzt und ob er dafür das Mittel der Strafverfolgung wählt.

Man muss also vielleicht hinnehmen, dass etwas nach unserer Rechtsordnung rechtswidrig ist. Gerade beim Tatbestand der Körperverletzung müssen die Strafverfolgungsbehörden, wenn kein Strafantrag gestellt wurde, die Ermittlungen aber nur aufnehmen, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten.
In diesem Rahmen können Erwägungen aller Art berücksichtigt werden. Gesellschaftliche und religiöse Aspekte, aber auch die Intention, unerwünschte Folgen zu vermeiden – etwa dass die Kinder unter gesundheitlich fragwürdigen Umständen beschnitten werden.

"Die Strafverfolgung ist nicht das richtige Mittel"

LTO: Eine Strafverfolgung ist also nicht das richtige Mittel, um Jungen unter 14 Jahren vor einer Beschneidung zu schützen?

Keul: Genau. Das war sie bisher nicht und das ist sie auch in Zukunft nicht. Und nur weil ich mich auf den Standpunkt stelle, dass unsere Rechtsordnung die Beschneidung nicht für rechtmäßig erklären kann, heißt das nicht, dass ich fordere, alle Eltern und Ärzte mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen.

Im Abtreibungsrecht hatten wir übrigens lange eine ähnliche Situation. Der Gesetzgeber wollte die Abtreibung wegen der Rechte des ungeborenen Kindes nicht für rechtmäßig erklären. Um den Ärzten Rechtssicherheit zu geben, hat man sich aber dafür entschieden, sie nicht strafrechtlich zu verfolgen.

LTO: Das Strafrecht erklärt den Schwangerschaftsabbruch auch weiterhin in bestimmten Fällen für straflos, ohne dabei aber an seiner Rechtswidrigkeit zu rütteln. Wäre das nicht auch eine Lösung für die Beschneidung? Also keine Regelung im Familienrecht, sondern doch im Strafrecht, wo man entsprechende Bestimmungen vielleicht auch eher vermuten würde?

Keul: Nein, ich denke nicht, dass wir das brauchen. Das Strafrecht sieht schon heute die erforderlichen Mittel vor, um jüdische und muslimische Eltern nicht strafrechtlich zu verfolgen, auch  wenn man die Beschneidung für rechtswidrig hält.

"Es gibt viele jüdische und muslimische Eltern, die versuchen, sich diesem Ritual zu entziehen"

LTO: Würden Sie eine verfassungsgerichtliche Klage gegen ein Beschneidungsgesetz in der Fassung, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat, unterstützen?

Keul: Das kann ich derzeit noch nicht beantworten, weil noch nicht klar ist, wer und auf welchem Weg diese Verfassungswidrigkeit geltend machen könnte. Ich gehe nicht davon aus, dass die Unterzeichner des Alternativentwurfs aus dem Bundestag heraus eine Normenkontrollklage anregen werden. Ich sehe im Moment auch nicht, wie Einzelpersonen die Verfassungswidrigkeit werden rügen können.

Am Ende werden entsprechende Veränderungen aus den Religionsgemeinschaften selbst herauskommen. Wir ignorieren im Moment, dass dort durchaus kontrovers über die Beschneidung debattiert wird. Es gibt viele jüdische und muslimische Eltern, die versuchen, sich diesem Ritual zu entziehen, sich aber von ihrer Gemeinschaft unter Druck gesetzt fühlen, sich ihm zu unterwerfen. Ich halte es daher nicht für richtig, zu argumentieren, dass ohne die rituelle Beschneidung jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland generell nicht mehr möglich wäre. Damit entzieht der Gesetzgeber Kräften innerhalb der Debatte der Religionsgemeinschaften den Boden, die sich gegen eine Beschneidung aussprechen.

LTO: Die beste Lösung also immer noch gar kein Gesetz?

Keul: Es wäre wahrscheinlich für alle das Angenehmste gewesen.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch!

Katja Keul ist Fachanwältin für Familienrecht und als Mitglied des Bundestags Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Gespräch führte Dr. Claudia Kornmeier.

Zitiervorschlag

Katja Keul, Alternativer Gesetzentwurf zur Beschneidung: "Die beste Lösung wäre gar kein Gesetz" . In: Legal Tribune Online, 24.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7632/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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