Standard & Poor's zu Schadensersatz verurteilt: "Ratings folgen einem abstrusen System"

Interview mit Jens-Peter Gieschen

07.11.2012

In Australien hat ein Bundesgericht die Ratingagentur Standard & Poor's zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von etwa 25 Millionen Euro wegen irreführender Ratings verurteilt. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erklärt im LTO-Interview, welche Auswirkungen die Entscheidung auf Verfahren von Anlegern vor deutschen Gerichten haben könnte und wie die EU Ratingagenturen künftig in die Haftung nehmen will.

LTO: Die australische Entscheidung ist tatsächlich die erste Verurteilung einer Ratingagentur?

Gieschen: Ja. Das ist die erste echte Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Standard & Poor's hat auch schon Rechtsmittel angekündigt.

LTO: Auf welcher Grundlage ist die Ratingagentur verurteilt worden?

Gieschen: Genaue Details kenne ich selbst leider noch nicht, da das Urteil 1.500 Seiten lang ist und zudem natürlich auf Englisch verfasst. Nach dem, was ich bisher aber in Zusammenfassungen gelesen habe, ist die Richterin wohl der Meinung, dass es keine wissenschaftlich nachprüfbare Methode gibt, nach der die Ratings von Standard & Poor's zustande kommen.

Die Bewertungen folgen offensichtlich irgendeinem abstrusen System, das sich nicht nachvollziehen lässt. Wenn jemand eine Bewertung vornimmt, dann muss diese aber wissenschaftlichen Standards entsprechen. Das hat in Deutschland der Bundesgerichtshof beispielsweise schon für Gutachten von Sachverständigen festgestellt.

"Auch eine Meinungsäußerung, die Grundlage von Investitionen ist, muss nachvollziehbar sein"

LTO: Die Medien sprechen von einem Präzedenzfall. Inwieweit hat die Entscheidung des australischen Bundesgerichts Auswirkungen auch auf Europa?

Gieschen: Das wird von der Begründung des Urteils abhängen und davon, auf welche Dokumente sich die Richterin bezieht. Präzedenzwirkung wird die Entscheidung aber im Wesentlichen haben, weil grundsätzlich festgestellt wurde, dass eine Ratingagentur für ihre Bewertungen – oder: Meinungsäußerungen wie sie selbst ja immer sagen – haftet. Darüber wurde und wird gestritten. In den USA sind sämtliche Klagen gescheitert. Die Ratingagenturen konnten sich immer darauf zurückziehen, sie äußerten lediglich eine Meinung, und eine solche könne nicht zu einer Schadensersatzverpflichtung führen. Das australische Gericht hat nun erstmals anerkannt, dass auch eine Meinungsäußerung, die mit Wissen der Ratingagentur als Grundlage für Investitionen dient, nachvollziehbaren Kriterien folgen muss. Und genau das haben die Bewertungen von Standard & Poor's in dem australischen Fall offenbar nicht getan.

"Ratings haben gutachterlichen Charakter"

LTO: Sie vertreten selbst einen Anleger gegen Standard & Poor's. Bisher ging es in Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Frankfurt allein um die Frage, ob eine amerikanische Ratingagentur überhaupt in Deutschland verklagt werden kann. Eine Entscheidung in der Sache steht bisher noch aus. Kann das australische Urteil in Ihrem Verfahren gegen Standard & Poor's berücksichtigt werden?

Gieschen: Wir werden das Urteil in deutscher Übersetzung in seinen Kernaussagen auf jeden Fall in das Verfahren einführen. Denn in der Sache geht es in unserem Verfahren um das Gleiche. Standard & Poor's hat keine reine Meinungsäußerung abgegeben. Die Bewertungen haben vielmehr einen gutachterlichen Charakter und die Agentur weiß auch, dass ihre Ratings Entscheidungsgrundlage für entsprechende Investitionen sind. Ist die Bewertung aber schlicht und ergreifend aus der Luft gegriffen, dann muss im Zweifel Schadensersatz gezahlt werden.

Die EU will einen direkten Anspruch für Anleger schaffen

LTO: Die EU-Kommission plant, eine Verordnung zu erlassen, nach der Ratingagenturen stärker in die Haftung genommen werden sollen. Geht der Vorschlag der Kommission über die Feststellungen des australischen Urteils hinaus?

Gieschen: Die Kommission will einen gesetzlichen Anspruch der Anleger gegen Ratingagenturen schaffen, der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt. Bisher müssen wir uns in unserem Verfahren einer Besonderheit des deutschen Rechts bedienen: dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Einen Vertrag schließt nämlich nicht der einzelne Anleger mit der Ratingagentur, sondern letztere mit den Unternehmen, die es zu bewerten gilt.

Allerdings werben die Unternehmen nach außen mit dem Rating, der Anleger verlässt sich auf das positive Rating und all das ist Standard & Poor's durchaus bekannt. Damit liegt ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vor, auf den sich ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Ratingagentur gründen lässt.

Einen direkten Anspruch des Anlegers gibt es dagegen nicht. Da beispielsweise das englische Recht das Institut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht kennt, hätten wir eine entsprechende Klage in England nicht führen können. Das Vorhaben der EU-Kommission würde das ändern. Auch in Deutschland wäre dann kein Umweg über das Richterrecht mehr erforderlich.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch.

Jens-Peter Gieschen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründungspartner der Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (KWAG) in Bremen. Die Kanzlei hat bereits mehrere größere Verfahren auf Anlegerseite geführt.

Die Fragen stellte Dr. Claudia Kornmeier.

Zitiervorschlag

Jens-Peter Gieschen, Standard & Poor's zu Schadensersatz verurteilt: "Ratings folgen einem abstrusen System" . In: Legal Tribune Online, 07.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7482/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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