Interview mit NSU-UA-Mitglied Bernd von Heintschel-Heinegg: "Ein Straf­pro­zess ist nicht auf Wie­der­gut­ma­chung ange­legt"

Interview von Maximilian Amos

10.07.2018

Selbst wenn Beate Zschäpe lange in Haft muss, dürften viele Menschen vom NSU-Prozess enttäuscht sein. Ein Gespräch mit Bernd von Heintschel-Heinegg über falsche Hoffnungen in ein zu langes Verfahren; und wie es schneller hätte gehen können. 

LTO: Herr Professor von Heintschel-Heinegg, Sie waren Mitglied in beiden NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages, außerdem in drei Ausschüssen auf Landesebene. Richter Manfred Götzl, der am Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch das Urteil über Beate Zschäpe fällen wird, ist außerdem ihr Amtsnachfolger. Haben Sie den Prozess besucht?

Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg: Ich war nur einmal da, aber aus rein privatem Interesse.

Wie intensiv haben Sie und ihre Kollegen in den Ausschüssen den Prozess verfolgt? Hat er eine Rolle für Ihre Arbeit gespielt?

Ich habe ihn natürlich in den Medien mit großem Interesse verfolgt. Schließlich ist dieser Prozess nach den Auschwitz- und den RAF-Verfahren einer der bedeutendsten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Für unsere Arbeit in den Ausschüssen spielte er eine eher untergeordnete Rolle. Wir haben ja im Grunde eigenständig und parallel zum Strafprozess gearbeitet.

Hatten Sie als Ausschussmitglied Zugang zu den Prozessakten?

Ja, wir hatten Zugang zu den kompletten Prozessakten, außerdem zu Akten der Ermittlungsbehörden. Aufgabe des Untersuchungsausschusses im Bundestag war es ja, die Fehler der Ermittlungsbehörden aufzuarbeiten. Dabei ist es schon etwas Besonderes, dass ein Ausschuss Verbrechen bereits parallel zum laufenden Strafprozess untersucht.

"Man hätte nicht alles auf einmal anklagen müssen"

Sie waren durch Ihre Arbeit in den Ausschüssen also sehr eingehend mit den Taten des NSU befasst. Wie haben Sie den Prozess mit Ihrem Hintergrundwissen wahrgenommen?

Ich denke nicht, dass meine Wahrnehmung des Verfahrens sich dadurch verändert hat. Die Ausschüsse hatten ja vorrangig zum Ziel, die Versäumnisse der Ermittlungsbehörden zu untersuchen. Vom Prozess hat mich vor allem die lange Dauer überrascht. Man muss sich vor Augen führen, dass Frau Zschäpe nun schon seit über sechs Jahren in Untersuchungshaft sitzt.

Die lange Prozessdauer ist sicherlich auch für die Hinterbliebenen der NSU-Mordopfer schwer zu ertragen. Hätte man das vermeiden können?

Mein Eindruck ist, dass es nicht glücklich war, alles auf einmal anzuklagen. Man hätte beispielsweise erst einmal eine Verurteilung wegen ihrer Tat in der Frühlingsstraße erwirken können (Zschäpe entzündete dort eine brennbare Flüssigkeit, wodurch es zu einer Verpuffung kam. Sie ließ dabei eine alte, bettlägerige Frau zurück, Anm. d. Red.).

Im Übrigen weiß ich nicht, ob man wirklich jeden Raub hätte mit anklagen müssen. Es wäre vielleicht sinnvoller gewesen, sich zuerst einmal auf die Frage der Mittäterschaft und die Morde zu konzentrieren.

Sowohl die lange Verfahrensdauer als auch die Rolle der Nebenkläger in dem Verfahren haben für viele Diskussionen gesorgt. Hat der NSU-Prozess ihrer Meinung nach einen Reformbedarf in der Strafprozessordnung aufgezeigt? Oder ist ein solches Mammutverfahren ein schlechtes Beispiel?

Man könnte zum Beispiel darüber nachdenken, künftig – wenigstens bei solchen Verfahren – die Nebenkläger in einem Pool zusammenzufassen. Man sieht ja, dass solche Verfahren vorkommen. Daher sollte man sich vielleicht darauf vorbereiten und für das nächste Mal bessere Lösungen entwickeln. Aber es scheint mir, als wolle der Gesetzgeber da zunächst einmal nichts ändern.

"Wiedergutmachung liegt am Verhalten der Angeklagten"

Sie sprachen die Bedeutung des Prozesses an: Diese wird auch in der Öffentlichkeit immer wieder betont, wenngleich Morde mit rechtsextremem Hintergrund auch jenseits des NSU Realität sind. Was macht aus Ihrer Sicht die Besonderheit dieses Verfahrens aus?

Allein das tatsächliche Geschehen. Dass man diese Terrorzelle so lange nicht entdeckt und den Zusammenhang zwischen diesen Taten erst nach so vielen Jahren erkannt hat. Dabei handelt es sich um eine einmalige Angelegenheit, die vor allem den Reformbedarf in der Arbeit der Verfassungsschutzämter belegte.

Schon vor Beginn und im Laufe des Verfahrens wurden sowohl von Nebenklägern als auch in den Medien Erwartungen dahingehend geäußert, dass in dem Prozess auch die weiteren Umstände der NSU-Taten aufgeklärt würden. Hat man sich da nicht zu viel versprochen?

Ja, das hat man von Anfang an falsch gesehen. Die Aufklärung weiterer Tatumstände, die nicht die Frage nach der Schuld der Angeklagten betreffen, kann in einem solchen Strafprozess allenfalls ein Nebenprodukt sein. Das Ziel ist es - mit Blick auf die lange Untersuchungshaft -, möglichst schnell zu einem Urteil zu kommen.

Für die umfassende Aufklärung im politischen Bereich haben wir ja gerade die Untersuchungsausschüsse, die sich mit den weiteren Umständen der Tat und den Ermittlungspannen beschäftigen. Und auf den Bericht des ersten Ausschusses hin hat sich schon vieles verbessert.

Von einer strafrechtlichen Verurteilung erhoffen sich Opfer und Öffentlichkeit auch ein Stück weit Wiedergutmachung für das begangene Unrecht. Der inzwischen verstorbene ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, warnte aber bereits zu Beginn des Prozesses davor, sich falsche Hoffnungen zu machen. Ist ein Strafprozess überhaupt darauf angelegt, Wiedergutmachung zu leisten?

Darauf angelegt ist er sicherlich nicht. Er kann es im Einzelfall vielleicht erreichen, aber zu allererst liegt das am Verhalten von Angeklagten und Verteidigern, etwa mit einer aufrichtigen Entschuldigung. Eine Entschuldigung kann für die Opfer von großem Wert sein. Das letzte Wort von Frau Zschäpe aber war in meinen Augen ein zu später Versuch, der bei den Opfern nicht mehr angekommen ist. Ob Wiedergutmachung erreicht werden kann, bestimmen also nicht die prozessualen Regeln. Ohne ein Zutun der Angeklagten schafft ein Strafprozess das in der Regel nicht.

"Für Richter spielt es eine Rolle, wie ihre Entscheidungen aufgenommen werden"

Vom anfänglichen Streit um die Presseplätze bis zum Umgang mit Nebenklägern und Angeklagten: Stets wurde erwartet, dass das Gericht mit seiner Prozessführung auch politische Signale senden würde. Kann das einen Richter überfordern?

Zunächst einmal geht es im Prozess nicht darum, politische Erwartungen zu erfüllen, das Gericht sollte und darf sein Handeln nicht danach ausrichten, welche Signale es damit senden könnte.

Natürlich dürfen die möglichen Folgen einer Entscheidung auch nicht ausgeblendet werden. Man hat ja gesehen, dass das beim Streit um die Presseplätze schief gegangen ist, da hat das Gericht keine glückliche Lösung gewählt. Aber man darf grundsätzlich keine Rücksicht darauf nehmen, wie etwas beispielsweise im Ausland ankommt. Solche Erwägungen dürfen nie die maßgebliche Entscheidungsgrundlage bilden.

Wie schwierig ist es für einen Richter, mit diesem öffentlichen Druck umzugehen? Zweifelt man mitunter an seinen eigenen Entscheidungen?

Für die Mehrzahl der Richter spielt es sicherlich eine Rolle, wie ihre Entscheidungen aufgenommen werden, beispielsweise wenn sie tags darauf im Spiegel oder der Süddeutschen darüber lesen. Manche beeinflusst es vielleicht auch gar nicht, bei anderen führt es schon zum Nachdenken. Dass die eigenen Entscheidungen auch vor diesem Hintergrund reflektiert werden, finde ich aber gut.

Können in letzter Konsequenz auch die Beschuldigtenrechte leiden, wenn – wie im Fall von Frau Zschäpe – das ganze Land eine harte Hand erwartet?

Ich hoffe nicht. Ein Gericht muss so viel Rückgrat haben, um abseits irgendeiner Erwartungshaltung ein gerechtes Urteil zu finden. Das gehört zum Richterdasein notwendig dazu.

"Ich denke, dass sie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden wird"

Wenn man sich all die Erwartungen an diesen Prozess und das bevorstehende Urteil betrachtet: Spiegeln sich darin ein Stück weit die Gerechtigkeitserwartungen vieler Bürger, die die Strafjustiz doch nie erfüllen kann?

Die Bevölkerung hat manchmal völlig falsche Erwartungen an Strafprozesse und ist immer erst einmal für das "scharfe Schwert". Deshalb finde ich es auch gut, wenn in einem Rechtsstaat am Ende auch mal überraschend ein Freispruch herauskommt, weil der Tatvorwurf nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden konnte. Wichtig ist, dass immer die Beschuldigtenrechte und die Grundrechte gewahrt bleiben.

Denken Sie nach der Lektüre der Prozessakten und Ihrer Beobachtung aus der Ferne, dass das "scharfe Schwert" gegen Frau Zschäpe zur Anwendung kommt?

Ich bin mir nach alledem sicher, dass sie entsprechend der Anklageschrift zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden wird. Ich bin mir nur nicht sicher, ob auch die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden wird.

Herr Professor von Heintschel-Heinegg, vielen Dank für das Gespräch.

Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg ist Honorarprofessor am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Universität Regensburg und Herausgeber eines Kommentars zum Strafgesetzbuch. Er war außerdem Mitglied in beiden NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages sowie in den Untersuchungsausschüssen der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, Interview mit NSU-UA-Mitglied Bernd von Heintschel-Heinegg: "Ein Strafprozess ist nicht auf Wiedergutmachung angelegt" . In: Legal Tribune Online, 10.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29645/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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