Strafrechtliche Forderungen der AfD: Die Alter­na­tive zum Rechts­staat

von Dr. Manuel Ladiges, LL.M. (Edinburgh)

31.08.2016

Glaubt man dem Grundsatzprogramm der AfD, ist der deutsche Rechtsstaat akut gefährdet bzw. bereits zerstört. Mit den strafrechtlichen Forderungen entfernt sich die Partei aber selbst von rechtsstaatlichen Grundsätzen, meint Manuel Ladiges.

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) will nach ihrem eigenen Verständnis eine "echte politische Alternative" sein, um "unser Land im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern". Angehörige der Partei haben bereits Sitze im Europaparlament und in einer Vielzahl von Landesparlamenten, ein Wahlerfolg auf Bundesebene im Jahr 2017 ist möglich.

Für eine Einordnung des Rechtsverständnisses der AfD ist zunächst ihr Staatsverständnis in den Blick zu nehmen. Gefordert wird ein "schlanker Staat", denn nur dieser könne einen "Ordnungsrahmen" garantieren, "in dem sich die Bürger frei entfalten können", heißt es im Programm der Partei. Die Expansion der Staatsaufgaben bedrohe "den Kerngehalt der elementaren Freiheitsrechte der Bürger". Daher müsse sich der Staat auf vier klassische Gebiete konzentrieren: Innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung.

Die AfD sieht die Innere Sicherheit vor allem durch die wachsende Kriminalität als erheblich bedroht an. Erforderlich sei ein sicherheitspolitischer "Befreiungsschlag". Es gehe um den "maximalen Schutz der Bürger" durch eine bessere Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Dabei ist jedenfalls zu begrüßen, dass den chronisch überlasteten Angehörigen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei eine bessere personelle und sachliche Ausstattung in Aussicht gestellt wird.

Strafen für grobe Steuerverschwendung

Die AfD will neue Straftatbestände einführen, die sich vor allem gegen Handlungen der politischen Entscheidungsträger richten: "Ämterpatronage" soll strafbar, die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung sollen deutlich verschärft werden. Ein Straftatbestand der "Haushaltsuntreue" sei erforderlich, um in "groben Fällen der Steuerverschwendung" die verantwortlichen Amtsträger bestrafen zu können. Tätliche Angriffe auf "Amtspersonen im weiteren Sinne", also auf Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte, seien mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe zu sanktionieren. Das sind durchaus unverdächtige Vorschläge.

Die AfD will bei volljährigen Tätern ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Die fakultative Ausnahme für Heranwachsende bis 21 Jahre gem. §§ 1 Abs. 2, 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) solle abgeschafft werden, um der "steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller und der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter" zu begegnen. Dabei bleibt freilich völlig unklar, wie härtere Strafen gegen Heranwachsende die Problematik jugendlicher Straftäter lösen sollten. Konsequenter ist dann schon die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf zwölf Jahre, um "den verloren gegangenen Respekt" bei jugendlichen Intensivtätern wiederherzustellen.

Zitiervorschlag

Dr. Manuel Ladiges, LL.M. (Edinburgh), Strafrechtliche Forderungen der AfD: Die Alternative zum Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 31.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20423/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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