Das Google-Testament: Alles löschen lassen oder weiterleiten

von Claudia Kornmeier

11.05.2013

Google will Hinterbliebenen das Leben erleichtern. Deshalb gibt es jetzt einen Kontoinaktivität-Manager, mit dem man schon zu Lebzeiten festlegen kann, was mit dem eigenen Profil nach dem Tod passieren soll. Ein lobenswerter Ansatz, mit dem wohl die geplante EU-Datenschutzverordnung aufgegriffen werden soll, meint der Notar Jörn Heinemann. Er selbst vertraue aber nach wie vor auf Stift und Papier.

Es ist der erste Eintrag mit dem Label "Tod" auf dem offiziellen Google Produkt-Blog. Das Unternehmen stellt darin seinen neuen Google Inactive Account Manager vor – oder in etwas holprigem Deutsch: Kontoinaktivität-Manager, wobei Google anmerkt: "uns ist bewusst, dass das nicht gerade der tollste Name ist".

Dabei muss man gar nicht sterben, damit die neue Funktion interessant wird. Auch wer geschäftsunfähig wird, kann nicht mehr über seine Fotos bei Google+, seine E-Mailpostfach bei Googlemail oder seine Youtube-Favoriten verfügen – ein anderer muss das dann tun oder gleich das gesamte Google-Profil gelöscht werden.

Das Recht auf Vergessen

"Was soll mit Ihren Fotos, E-Mails und Dokumenten geschehen, wenn Sie Ihr Konto nicht mehr nutzen? Bei Google haben Sie die Wahl", preist das Unternehmen den Kontoinaktivität-Manager an, der für +1s, Blogger, Kontakte und Kreise, Drive, Gmail, Google+ Profile, Seiten und Streams, Picasa-Webalben, Google Voice und Youtube gilt.

Das Ganze funktioniert so: Mit der letzten Anmeldung bei Google beginnt eine Frist zu laufen. Deren Dauer kann man selbst festlegen, wobei bisher nur zwischen den Zeiträumen drei, sechs, neun und zwölf Monate ausgewählt werden kann. Kurz vor Ablauf der Frist verschickt der Kontoinaktivität-Manager eine Warnung per E-Mail oder SMS, dass das Konto demnächst als inaktiv eingestuft wird.

Anschließend löscht Google das Konto samt der gespeicherten Daten oder es leitet alle oder einige Daten an eine Person weiter, die man zuvor als vertrauenswürdig angegeben hat. Der Nutzer kann selbst entscheiden, welche Variante ihm lieber ist: alles löschen lassen oder eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen benennen.

"Das Gegenteil von vertraulich"

Der Notar Jörn Heinemann findet diesen Ansatz sehr lobenswert. "Ich denke, Google hat damit bereits auf die kommende EU-Datenschutzverordnung reagiert, die das Recht auf Vergessen im Internet zu einem zentralen Punkt machen will." Im Grunde sei das vergleichbar mit einer Vorsorgevollmacht.

Datenschutzrechtlich sei an der Funktion nichts auszusetzen. "Was in solchen Netzwerken passiert, ist ja im Grunde das Gegenteil von vertraulich."

Ein bisschen willkürlich seien vielleicht die Zeiträume, die Google für die Frist gewählt habe. "Am besten wäre es sicherlich, wenn es gar keine bestimmte Auswahl gäbe und man individuell jeden Zeitraum wählen könnte." Für problematisch hält Heinemann, dass Google nicht sicherstellt, dass die Benachrichtigung auch tatsächlich an die Person geht, die der Verstorbene als Vertrauensperson angegeben hat. "Irgendeine Art von Nachweis wäre da vielleicht schon nicht schlecht. Google schafft sich damit ja sonst nur Folgeprobleme."

Gedächtnismodus bei Facebook, mit Erbschein Zugriff aufs E-Mailpostfach

Neben Google gibt es noch weitere soziale Netzwerke und Portale mit Benutzerkonten: etwa Facebook, Twitter, Xing, E-Bay, Amazon oder Paypal. Viele Internetnutzer speichern ihre Fotos in der iCloud oder bei Dropbox.

All diese Portale gehen sehr unterschiedlich mit dem Tod eines ihrer Nutzer um. Bei Facebook können Angehörige zum Beispiel nur beantragen, dass die Seite in einen Gedenkzustand versetzt wird. Dafür muss man den Tod des Facebook-Nutzers nachweisen, wobei wohl ein Link zu einem Nachruf oder einer Todesanzeige genügt.

"Wenn man nicht von den jeweiligen Portalen und ihren Möglichkeiten abhängig sein will, dann gibt es eigentlich nur noch die Variante, ein Blatt Papier und einen Stift in die Hand zu nehmen, alle Passwörter zu notieren und einer Person von dieser Liste zu erzählen", sagt Heinemann. "Das habe ich so gemacht." Natürlich könne auch dieser Zettel in die falschen Hände geraten.

Überhaupt stehe und falle das ganze System, ob Kontoinaktivität-Manager oder die Old-School-Zettel-Variante damit, dass man eine Vertrauensperson hat, deren Kontakt man bei Google hinterlegen möchte oder der man von der Liste erzählen kann.

Benutzernamen und Passwörter nicht auf einer einfachen Liste, sondern in einem Testament zu dokumentieren, hält Heinemann für keine gute Lösung. "Ein Testament wird nach dem Tod ja vom Gericht eröffnet und kann einfacher eingesehen werden als das Grundbuch."

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Das Google-Testament: Alles löschen lassen oder weiterleiten . In: Legal Tribune Online, 11.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8702/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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