Weiterverkauf von Fußballtickets: Über 1.000 Euro fürs Champions League-Finale

von Dr. André Soldner, LL.M. (Nottingham) und Amir Ali Mohebbi, LL.M. (SCU)

24.04.2013

Am Dienstag spielte bereits der FC Bayern München gegen den FC Barcelona, am Mittwoch tritt Borussia Dortmund gegen Real Madrid an. Welcher Fußballfan möchte das nicht live im Stadion erleben? Die Tickets sind aber rar und so boomt der Zweitmarkt. Ob die Clubs dagegen wenig tun können, obwohl sie den kommerziellen Weiterverkauf in ihren AGB verbieten, diskutieren André Soldner und Amir Ali Mohebbi.

Es waren nur wenige Karten, die Borussia Dortmund für das Halbfinal-Hinspiel gegen Real Madrid im freien Vorverkauf anbot. Die Wartereihen vor der Dortmunder Geschäftsstelle und an den Verkaufsstellen in der Innenstadt waren daher lang. Nicht alle hatten aber dasselbe Ziel, das Spiel im Stadion zu verfolgen. Manch einer war nicht als Fan gekommen, sondern als Strohmann eines Tickethändlers, an den er die ergatterten Karten gegen Geld weitergeben würde. So kam es zu Tumulten und Auseinandersetzungen zwischen den Wartenden.

Der Geschäftsführung von Borussia Dortmund gefiel das alles gar nicht. Sie kündigte an, einen solchen freien Vorverkauf in Zukunft nicht mehr anzubieten. Zudem werde man Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sowie die Stadionordnung konsequent verfolgen und ahnden.

Weiterverkauf nicht immer illegal

Nicht jedes Ticketangebot von anderen Anbietern als den Veranstaltern oder deren Verkaufsstellen ist aber illegal. Typische Anbieter auf dem Zweitmarkt sind Fans, die kurzfristig verhindert sind, Unternehmen wie "Viagogo", die mittlerweile in Kooperation mit zahlreichen Fußballclubs einen organisierten Tickethandel anbieten, aber auch andere Händler, die versuchen, auf verschiedenen Wegen an möglichst viele Tickets zu kommen mit der klaren Intention, diese Tickets auf dem freien Markt – zumeist im Internet – meistbietend weiter zu veräußern.

Der Preis auf dem Zweitmarkt ist zumeist deutlich höher als der ursprüngliche Ticketpreis. Für normale Sitzplatzkarten zum Champions League Finale am 25. Mai 2013 im Wembley-Stadion werden bereits jetzt weit über 1.000 Euro verlangt.

Händler darf Wiederverkaufsabsicht nicht verschleiern

Der Bundesgerichtshof (BGH) erkannte in der "bundesligakarten.de" Entscheidung an, dass die Clubs ein Interesse daran haben, den Erwerb von Tickets nur für private Zwecke zu gestatten. Es ist daher zulässig, in den ATGB die kommerzielle Weiterveräußerung von Tickets zu verbieten, so wie das auch Borussia Dortmund getan hat (Urt. v. 11.09.2008, Az. I ZR 74/06).

Allerdings verwies der BGH auch darauf, dass ein gewerblicher Weiterverkauf nur dann unterbunden werden dürfe, wenn der Händler die Tickets direkt im Vertriebssystem des Veranstalters erwirbt und dabei seine Wiederverkaufsabsicht verschleiert. Denn dies sei ein unzulässiger "Schleichbezug" gemäß §§ 3, 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Kartellsenat des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf musste sich jüngst mit der Haftung eines Betreibers von Zweitmärkten, dies sind in der Regel Online-Plattformen, beschäftigen. Dabei ging es ebenfalls um Eintrittskarten für Spiele von Borussia Dortmund. Während die Vorinstanz eine Haftung des Betreibers von Online-Portalen für den illegalen Karten-Weiterverkauf annahm, lehnte das OLG sowohl das täterschaftliche Mitwirken als auch eine eigene wettbewerbswidrige Handlung ab.

Insbesondere könne eine Ticketbörse nicht dazu verpflichtet werden, selektierte Nutzer zu sperren, die unter dem Verdacht der Verschleierung einer Wiederverkaufsabsicht Tickets erworben haben (Urt. v. 07.07.2010, Az. VI-U Kart 12/10).

Clubs wollen Zweitmarkt zumindest kontrollieren

Legt man diese Maßstäbe an, so spricht einiges dafür, dass sich die Tickethändler im Vorfeld des aktuellen Spiels von Borussia Dortmund gegen Real Madrid wettbewerbswidrig verhalten haben. Soviel zur Theorie. Werden diese Tickets aber erst einmal über eBay oder andere Plattformen angeboten, lässt sich kaum mehr nachzuweisen, wo und aus welchen Gründen die Karten gekauft wurden.

Viel tun können die Veranstalter daher nicht. Den freien Ticketverkauf ins Internet zu verlegen, könnte zwar die Tumulte vermeiden, aber auch keinen Schleichbezug ausschließen. Reduziert werden könnten diese jedoch dadurch, dass man die Karten im Losverfahren vergibt, so wie dies der DFB für das Pokalfinale praktiziert. Auch eine Personalisierung der Tickets wird allgemein als mögliche Lösung gesehen. Dies bedeutet für die Veranstalter allerdings einen erheblichen Mehraufwand ohne wirtschaftlichen Vorteil und ist auch nicht frei von datenschutzrechtlichen Bedenken.

Einige Clubs versuchen daher, den Zweitmarkt zumindest zu kontrollieren. Neun Bundesligaclubs kooperieren gegenwärtig mit Viagogo. Die Verkaufsplattform ist dabei teilweise an Maximalpreise gebunden und erhält vom Club nur ein begrenztes Kartenkontingent. Das Online-Portal genießt bei Fans allerdings einen zweifelhaften Ruf, da die Fans auch bei Viagogo in der Regel deutlich überhöhte Ticketpreise sowie zusätzliche Gebühren zahlen müssen.

Wie Borussia Dortmund den Vorverkauf künftig organisieren wird, ist noch nicht klar. Im besten Fall wird darüber aber nicht mit Bildern im Kopf von Tumulten zwischen den eigenen Fans entschieden, sondern nach einer rauschenden Siegesfeier.

Der Autor Dr. André Soldner, LL.M. (Nottingham) ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Klinkert Zindel Partner in Frankfurt am Main und berät vornehmlich im Sportrecht. Der Autor Amir Ali Mohebbi, LL.M. (SCU) ist Rechtsreferendar bei Klinkert Zindel Partner.

Zitiervorschlag

Dr. André Soldner, LL.M. (Nottingham) und Amir Ali Mohebbi, LL.M. (SCU), Weiterverkauf von Fußballtickets: Über 1.000 Euro fürs Champions League-Finale . In: Legal Tribune Online, 24.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8592/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen