Corporate Governance nach Berliner Flughafen-Chaos: "Haftung? Rechtlich alles völlig ungeklärt"

Interview mit Daniela Weber-Rey, LL.M.

23.01.2013

Bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat er offenbar versagt. Dabei soll der Aufsichtsrat kontrollieren und strategisch beraten – auch Unternehmen in öffentlicher Hand. Seine Mitglieder dort sind aber häufig Politiker, die Sitzungen verpassen und am Ende nicht haften. Bis jetzt. Ein guter Moment für einen Wandel, meint Corporate Governance-Spezialistin Daniela Weber-Rey im LTO-Interview.

LTO: In dem Desaster um den Berliner Flughafen fokussiert sich die Diskussion zunehmend auf den Aufsichtsrat. Klaus Wowereit ist als dessen Vorsitzender zurückgetreten, um die Verantwortung für die jahrelange Verzögerung des Bauprojekts zu übernehmen. Frau Weber-Rey, was genau ist die Aufgabe eines Aufsichtsrats?

Weber-Rey: Die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle des Vorstands und die Beratung hinsichtlich der Strategie nach vorn. Dafür hat das Gremium sich die wesentlichen Informationen zu verschaffen – dass es diese bekommt, dafür muss der Vorstand sorgen. Aber der Aufsichtsrat muss auch selbst nachhaken, wenn er das Gefühl hat, nicht genügend Infos zu haben.

In diesem Zusammenhang ist eine Vorschrift aus dem Public Corporate Governance Kodex von Brandenburg sehr interessant, nämlich Ziffer VI. 3.6 Abs. 2. Zunächst wird wie üblich geregelt, dass die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen bedeutsamen Fragen der Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance informiert. Aber dann kommt es: "Sie geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe der Gründe ein."

LTO: Ist diese Regelung ungewöhnlich?

Weber-Rey: Ja, dieser Satz findet sich im deutschen Corporate Governance Kodex nicht, der für die börsennotierten Unternehmen gilt, und wirkt verschärfend.

"Die Regeln für öffentliche Unternehmen gehen weniger weit"

LTO: Ist es denn zutreffend, dass – wie jetzt zunehmend moniert wird - die derzeitigen Corporate Governance-Vorgaben den Aktionär besser schützen als den Steuerzahler? Gelten für rein private Unternehmen strengere Regeln als für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung?

Weber-Rey: Das kann man in dieser Allgemeinheit nicht sagen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex gilt in erster Linie für börsennotierte Aktiengesellschaften. Und das Aktienrecht gilt für alle Aktiengesellschaften und teilweise durch Verweisungen auch für GmbHs – auch wenn sie in öffentlicher Hand sind. Der öffentliche Corporate Governance Kodex von Brandenburg greift auch dann ein, wenn der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht gilt. Dort allerdings geht er tatsächlich weniger weit.

LTO: Inwiefern?

Daniela Weber-ReyWeber-Rey: Er ist 2010 aufgestellt und seitdem nie verändert worden. Er hat also die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht mitgemacht.

Es gab in den letzten Jahren eine ungeheure Entwicklung auf dem Gebiet, ausgelöst durch die Finanzmarktkrise. Es wurde festgestellt, dass Mängel der Unternehmensführung zwar nicht Auslöser der Krise, aber doch mitverantwortlich für diese waren. Dann hat man sich auf verschiedene Punkte konzentriert, dabei ging es auch um Zusammensetzung und Kompetenz des  Aufsichtsrats – und da hat sich viel getan, nicht nur im Finanzsektor.

LTO: Aber all das wurde nur für den privaten Bereich neu geregelt?

Weber-Rey: Ja, und der Public Corporate Governance Kodex Brandenburg hat einfach nicht nachgezogen. Die Unternehmen, deren Beteiligungsgesellschaften in öffentlicher Hand sind, hat man weniger im Visier gehabt.

Dabei hat die Regierung für den privaten Bereich zunehmend auf eine bessere Qualifizierung der Aufsichtsräte gepocht. In doppelter Hinsicht, nämlich bei der Zusammensetzung – Stichwort Frauenrepräsentanz –, aber auch bei der Kompetenz der einzelnen Personen. Das reicht von Hard Skills hin zu Soft Skills wie Durchsetzungsvermögen und Widerspruchsbereitschaft bis hin zur zeitlichen Verfügbarkeit.

"Keine Zeit für die Aufsichtsratssitzung? Im öffentlichen Bereich fast institutionalisiert"

LTO: Die mangelnde zeitliche Verfügbarkeit insbesondere von Politikern als Aufsichtsratsmitgliedern wird beim Projekt BER nun stark kritisiert.

Weber-Rey: Das ist auch aus meiner Sicht der heikelste Punkt. Die zeitliche Verfügbarkeit der Aufsichtsräte ist natürlich kein neuer Aspekt und im Kodex für die privaten Unternehmen schon immer verankert. Nun hat die Sache neue Brisanz gewonnen. Auch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellt diesen Aspekt für Banken und Versicherungen in einem kürzlich veröffentlichten Merkblatt ganz stark heraus – das ist schon ungewöhnlich.

LTO: Nimmt denn ein Aufsichtsratsmitglied eines börsennotierten Unternehmens seine Verpflichtung eher wahr als ein Politiker?

Weber-Rey: Naja, auch ein Aufsichtsrat im privaten Bereich kann natürlich eine Menge Termine haben. Dort sind es aber ganz wenige Personen. Im öffentlichen Bereich dagegen ist der Zeitdruck nahezu institutionalisiert – das will ich auch gar nicht verurteilen, das ist ein echtes Dilemma!

Der Kämmerer oder Oberbürgermeister muss regelmäßig quasi kraft Amtes eine ganze Reihe weiterer Funktionen wahrnehmen, häufig sogar als Vorsitzender des Aufsichtsrats, weil es um Beteiligungen der Stadt geht. Als Bürgermeister oder Kämmerer hat man einen richtig harten Job – dann soll er sich noch um die Verkehrsbetriebe, die Stadtwerke und die örtliche Oper kümmern? Da kommt man einfach an seine zeitlichen Grenzen.

Zitiervorschlag

Daniela Weber-Rey, LL.M., Corporate Governance nach Berliner Flughafen-Chaos: "Haftung? Rechtlich alles völlig ungeklärt" . In: Legal Tribune Online, 23.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8016/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen