EuGH zu Fußballübertragungen

Bald Pay-TV aus England in der Kneipe um die Ecke?

von Frank Strankmann

03.02.2011

Fussballübertragung

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte nicht nur die Freizeitgestaltung britischer Fußballfans, sondern auch die Finanzierung des europäischen Profifußballs insgesamt verändern. Frank Strankmann erklärt, warum die anstehende Entscheidung für die Ligen teuer, für Gastronomen und Fans aber erfreulich günstig werden kann.

Am Donnerstag stellt Generalanwältin Kokott ihre Schlussanträge, die häufig richtungsweisend sind für die Entscheidung der Luxemburger Richter. Sie haben zu entscheiden, ob die Rechte für Direktübertragungen von Ligaspielen im Fernsehen wie bisher exklusiv pro Land vergeben werden dürfen oder nicht vielmehr europaweit ausgeschrieben werden müssten (verbundene Rechtssachen C-403/08 und C-429/08).

Hintergrund ist der Fall von Karen Murphy, die in ihrem Pub "The Red White & Blue" im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Liveübertragungen von Spielen der ersten englischen Liga gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin aus der Nähe von Portsmouth jedoch keine Gaststättenlizenz des heimischen Senders Sky, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Ersparnis: gut 5.200 £ pro Jahr.

Zum Prozess kam es, als der englische Ligaverband und die Rechteinhaber davon erfuhren. Im Vereinigten Königreich wurde Frau Murphy daraufhin u.a. zunächst wegen Verstoßes gegen englisches Urheberrecht zu einer Geldstrafe von gut 8.000 £ verurteilt. Da allerdings zeitgleich ein weiterer, ähnlich gelagerter Fall anhängig war, beschloss der oberste britische Gerichtshof in London, den EuGH im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens anzurufen.

Senderechte vielleicht bald EU-weit: "Bosman-Urteil für TV-Rechte" erwartet

Die Richter in Luxemburg müssen nun entscheiden, ob es in Gaststätten erlaubt ist, öffentlich Live-Fußball zu zeigen, wenn das Signal von einem Sender stammt, der im entsprechenden Mitgliedsstaat keine Übertragungsrechte hat. Das bestreiten die Football Association Premier League (FAPL) sowie verschiedene Sender vehement und verweisen vor allem auf das Urheberrecht. Sie berufen sich weiter auf ein EuGH-Urteil von 1980 (v. 18.03.1980, Az. 62/79 - Coditel I), nach dem Fernseh-Übertragungen territorial begrenzt werden dürfen.

Karen Murphys Anwälte argumentieren hingegen, die Beschränkung von Sendelizenzen und Fußballübertragungsrechten verstoße unter anderem gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Diese Einschätzung stützen auch Sportrechtler.

Sollten Generalanwältin Juliane Kokott und die Große Kammer des EuGH zu einer ähnlichen Rechtsaufassung kommen, rechnen Experten mit Auswirkungen für den gesamten Profifußball in Europa. Denn dann müssten Senderechte gegebenenfalls EU-weit ausgeschrieben werden – mit entsprechenden finanziellen Folgen für Sender, Ligen und Vereine.

Gastronomen und Fußballfans hingegen könnten nach einer Übergangsfrist womöglich legal Pay-TV-Programme aus allen Mitgliedsstaaten abonnieren. Englische Medien sprechen deshalb bereits von einem möglichen "Bosman-Urteil für TV-Rechte". Mit einer Entscheidung des EuGH ist in einigen Monaten zu rechnen.

Der Autor Frank Strankmann ist Journalist und (Online-)Redakteur in einem juristischen Fachverlag. Dort recherchiert und schreibt er seit Jahren zu aktuellen rechtlichen Themen.

 

Mehr auf LTO.de:

Fußball: Amateurspieler klagt auf Schmerzensgeld wegen Foulspiels

Fußball-Wettskandal: Das ist doch Betrug!

Klage gegen Staatsvertrag: Das ZDF und die Politik

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

Frank Strankmann, EuGH zu Fußballübertragungen: Bald Pay-TV aus England in der Kneipe um die Ecke? . In: Legal Tribune ONLINE, 03.02.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2468/ (abgerufen am 21.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Themen

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Artikel der Woche

Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie

Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.

mehr
21

Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

Ihre Meinung

Mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch

Müssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?

© Deyan Georgiev - Fotolia.com
Ja.

Eine härtere Bestrafung ist notwendig.

Nein.

Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: