Schlussanträge zum Verleih von E-Books: Buch oder kein Buch?

E-Books sind kräftig auf dem Vormarsch. Wie mit ihrem Verleih durch Bibliotheken umzugehen ist, beschäftigt den EuGH. Dessen Entscheidung könnte nun vorgezeichnet sein, meint André Niedostadek.

Bibliotheken setzen schon lange nicht mehr allein auf klassische Printpublikationen. Digitale Formate, insbesondere in Form von E-Books, stehen Nutzern ebenfalls zur Verfügung. Dies hat hierzulande in jüngster Vergangenheit bereits wiederholt die Gerichte beschäftigt, etwa wenn es um das Ausdrucken und Speichern von Inhalten geht.

Doch solche digitalen Produkte werfen weitere Fragen auf: Wie steht es etwa um das Ausleihen von E-Books? Technisch gesehen ist das kein Problem. Wer sich für ein E-Book entscheidet, kann es für die vorgesehene Verleihzeit herunterladen. Andere Nutzer haben währenddessen keinen Zugriff. Ihnen steht das Werk erst nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder zur Verfügung. Dieses "One-copy-one-user"-Modell, das im Kern dem Umgang mit dem klassischen Buch entspricht, liegt auch einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zugrunde.

Verleih kann erlaubt oder verboten werden

Aber wo liegt eigentlich das Problem? Das Urheberrecht scheint doch klar: Es gewährt Autoren – respektive den Verlagen – beim Umgang mit Büchern ein Ausschließlichkeitsrecht. Dementsprechend kann der Verleih erlaubt oder verboten werden. So liegt es auch einer Unionsrichtlinie von 2006 zugrunde (Richtlinie 206/115/EG). Doch wie so oft gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Denn Mitgliedsstaaten können bei der Umsetzung der Richtlinie Ausnahmen für öffentliche Bibliotheken vorsehen, wenn Urheber dafür angemessen vergütet werden. Aber gilt das überhaupt für E-Books?

In den Niederlanden fallen E-Books jedenfalls nicht per se unter diese Regelungen. Das ist Bibliotheken ein Dorn im Auge. Wollen Sie E-Books öffentlich verleihen, muss das durch gesonderte Lizenzvereinbarungen autorisiert werden. Dagegen wendet sich die Vereniging Openbare Bibliotheken (VOB), ein niederländischer Zusammenschluss öffentlicher Bibliotheken. Was für klassische Bücher gilt, so die Überlegung, müsse auch für E-Books gelten. E-Books gegen eine Bibliothekstantieme zu verleihen, dürfe von Urhebern und Verlagen nicht verweigert werden.

Mit ihrer Klage richtet sich die VOB gegen die Stichting Leenrecht (Az. C-174/15). Sie nimmt – ähnlich wie hierzulande die VG Wort – die Vergütungsinteressen der Urheber wahr. Das erstinstanzlich mit der Sache befasste Gericht in Den Haag sah mit Blick auf die Unionsrichtlinie europäisches Recht berührt und legte dem EuGH daraufhin mehrere Fragen im Wege der Vorabentscheidung vor.

Zitiervorschlag

André Niedostadek, Schlussanträge zum Verleih von E-Books: Buch oder kein Buch? . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19699/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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