Einheitlicher Strafgerichtsstand für Soldaten im Auslandseinsatz: Kempten und die Sache mit dem Rechtsstaat

von Christian Sieh

24.07.2012

Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz, die straffällig werden, sollen künftig zentral in Kempten vor Gericht kommen. So der Plan der Bundesregierung, der nach früheren gescheiterten Ansätzen nun kurz vor der Umsetzung steht. Gute Idee, meint Christian Sieh – wenn da nicht die Sache mit den Feldjägern wäre.

Ganze neun Monate lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gegen einen Soldaten der Bundeswehr, der im August 2008 an einem Checkpoint in Afghanistan das Feuer auf ein flüchtendes Fahrzeug eröffnet und dabei drei Zivilisten erschossen hatte.

Am Ende stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdacht ein. Wesentlich für diese Feststellung war eine Nachstellung des Vorfalls auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Hammelburg.

Die lange Verfahrensdauer kann der zuständigen Staatsanwältin nicht angelastet werden, musste sie sich doch erstmalig in die schwierige Materie einarbeiten und vor allem ein Gespür für die ungewohnte Einsatzsituation entwickeln. Auch die Funktionsweise einer Kriegswaffe und deren verheerende Wirkung im Ziel gehören nicht gerade zum Alltagsgeschäft eines Staatsanwalts.

Kempten gegen zersplitterte Zuständigkeiten

Unglücklich ist nur, dass die Strafverfolgerin ihre neu gewonnene Expertise nach geltender Rechtslage kaum in künftigen Verfahren wird einsetzen können; Zuständig für Soldaten im Auslandseinsatz ist die Staatsanwaltschaft am letzten inländischen Dienstort.

Da die Soldaten aber von unterschiedlichen Dienstorten im gesamten Bundesgebiet kommen, wechselt die Zuständigkeit von Fall zu Fall. Bei mehreren Tatverdächtigen können sogar unterschiedliche Staatsanwaltschaften in gleicher Angelegenheit zuständig sein. Die Folge: An keiner Stelle kann sich zuverlässig Fachexpertise sammeln, die zeitaufwändige Einarbeitung bleibt die Regel.

Dem will die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) begegnen. § 11a StPO soll für Straftaten deutscher Soldaten im Auslandseinsatz einen zusätzlichen Gerichtsstand in Kempten (Allgäu) begründen. Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen so bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.

Kempten ist dabei trotz seiner geografischen Randlage und des anstehenden Abzugs der letzten Bundeswehreinheiten eine nachvollziehbare Wahl. Bereits zum März 2010 hin hat das Bundesland dort – bundesweit einmalig – eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Soldaten gegründet, deren letzter Dienstort in Bayern lag. Die dortigen Sachbearbeiter können also auf schon vorhandene Fachexpertise zurückgreifen.

Keine "Militärgerichtsbarkeit"

Die Initiative der Bundesregierung erspart nicht nur den unmittelbar betroffenen Soldaten besondere Belastungen. Auch die langen Verfahrensdauern führen überall in den Streitkräften zu Unverständnis, Verunsicherung und Ärger. Zudem ist es für alle Armeeangehörigen sehr wichtig, sich auch im Auslandseinsatz bei der Strafverfolgung in guten Händen zu befinden – im Sinne nicht wohlwollender, sondern kompetenter Hände. Dem trägt der gewählte Ansatz Rechnung. Obwohl Kempten nur ein zusätzlicher Gerichtsstand werden soll, ist damit zu rechnen, dass künftig alle einschlägigen Verfahren dort bearbeitet werden.

Der Weg hin zu einem "Sondergericht" oder gar einer "Militärgerichtsbarkeit" ist nicht zu befürchten, auch wenn Kritiker immer wieder in dieses Horn blasen. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft Kemptens bleiben von der Bundeswehr vollständig unabhängig. Im Übrigen richtet sich die Zuständigkeit der Strafverfolger auch für Taten im Inland in erster Linie nach dem Tatort. Es ist daher nicht systemwidrig, Straftaten an einem Einsatzort der Bundeswehr im Ausland einheitlich von einer Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen.

Außerdem sieht das Grundgesetz in Art. 96 Abs. 2 eine noch viel weitreichendere Lösung ausdrücklich vor: Nach dieser Vorschrift kann der Bund sogar Wehrstrafgerichte unter anderem auch für Angehörige der Streitkräfte im Ausland einrichten.

Feldjäger als Ermittler und rechtsstaatliche Grundsätze

Ein anderes Problem jedoch berücksichtigt der Gesetzentwurf gar nicht: Die Staatsanwaltschaft hat derzeit keine Möglichkeit, eigene Ermittlungen am Tatort durchzuführen, denn in den Einsatzgebieten der Bundeswehr stehen ihr dafür keine Ermittlungspersonen zur Verfügung. Sie muss daher die Ermittlungsberichte der Feldjäger der Bundeswehr verwenden.

Diese Lösung begegnet massiven rechtsstaatlichen Bedenken. Die Zuständigkeit von Feldjägern ergibt sich allein aus der Wehrdisziplinarordnung (WDO). Sie erschöpft sich in der Unterstützung von Disziplinarvorgesetzten bei der Ermittlung von Dienstvergehen.

Zwar stellt jede Straftat eines Soldaten stets auch ein Dienstvergehen dar. Für die Ermittlungen gelten aber völlig andere Grundsätze. Die WDO erlaubt im Vergleich zur StPO beispielsweise nur deutlich geringere Eingriffe, umgekehrt können Beschuldigte aber unter dem Regime von Befehl und Gehorsam vernommen werden. Sie unterliegen der Wahrheitspflicht nach dem Soldatengesetz. Zwar muss sich auch nach der WDO ein Beschuldigter nicht selbst belasten, aber wenn er etwas sagt, muss es die Wahrheit sein. Es liegt auf der Hand, dass es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist, die so gewonnenen Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren zu verwenden.

Für dieses Problem muss eine Lösung gefunden werden, auch wenn die Idee, einen eigenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsapparat in den Einsatzgebieten der Bundeswehr einzurichten, unpopulär sein mag. Der nächstliegende Ansatz wäre, Feldjäger der Bundeswehr zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu ernennen. Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die disziplinare und die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit auf unterschiedliche Personen verteilt werden. Ein Ermittler mit "Doppelhut", das würde die Abstraktionsfähigkeit aller Beteiligten bis an die Grenze zur Schizophrenie fordern.

Christian Sieh ist Rechtsanwalt und seit 2005 Justitiar des Deutschen Bundeswehrverbandes, eine Interessenvertretung der Soldatinnen und Soldaten in Deutschland.

Zitiervorschlag

Christian Sieh, Einheitlicher Strafgerichtsstand für Soldaten im Auslandseinsatz: Kempten und die Sache mit dem Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 24.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6687/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen