Youtube-Sendung "CSYou": Unzu­läs­siger Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?

Gastbeitrag von Alexander Hobusch

12.09.2019

Zwar dürfen Fraktionen die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren. Doch bei der ersten Episode der Youtube-Reihe "CSYou" der CSU-Landesgruppe verwischen die Grenzen zur illegalen Parteienfinanzierung, meint Alexander Hobusch.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat eine neue Show auf Youtube gestartet. "CSYou" kann man unschwer als Reaktion auf das Video des Youtubers Rezo erkennen: Mit schnellen Schnitten, griffigen Parolen und reichlich Effekten soll das Video augenscheinlich vor allem junge Leute ansprechen. Moderiert wird das Format vom Social-Media-Chef der CSU-Landesgruppe. Die Videos sollen nun in einem zweiwöchentlichen Abstand erscheinen.

Die Themen des ersten Videos waren breit gefächert: Es ging zum einen um die Amerika-Reise von Greta Thunberg, um die vielen Flüge von Grünen-Abgeordneten und um unerwünschte Deutschland-Flaggen bei "Unteilbar"-Demos. Zum anderen gab es Lob für die Arbeit der GroKo, etwa für die eingeführte Bahn-Freifahrt für Soldaten oder die geplante Abschaffung des Soli.

Was haben nun die "Unteilbar"-Demo und Gretas USA-Trip gemeinsam? Sie haben mit der parlamentarischen Arbeit einer Fraktion im deutschen Bundestag relativ wenig zu tun. Dabei ist die CSU-Landesgruppe die CSU-Teilfraktion innerhalb der Unionsfraktion. Und Fraktionen dürfen die Öffentlichkeit nur über "ihre Tätigkeit" informieren, so besagt es § 47 Abs. 3 Abgeordnetengesetz (AbgG). Für Parteiarbeit dürfen die Fraktionsgelder damit nicht verwendet werden (§ 50 Abs. 4 S. 2 AbgG), denn dafür werden die Parteien bereits auskömmlich staatlich teilfinanziert.

Diese wichtige Grenzziehung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung dürfte bei der neuen Sendung "CSYou" indes verwischen. Die CSU-Landesgruppe war auf Anfrage von LTO nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Fraktionen wirken vornehmlich im innerparlamentarischen Raum

Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ist nach wohl überwiegender Ansicht verfassungsrechtlich zulässig. Dies ist mit guten Gründen angezweifelt worden, soll hier aber nicht weiter vertieft werden. Geht man aber davon aus, dass Fraktionen Öffentlichkeitsarbeit machen dürfen, so gerät vor allem die Abgrenzung zur Parteiarbeit in den Blick: Denn Parteiöffentlichkeitsarbeit soll durch die Fraktionen – und das ist unbestritten - eben nicht erledigt werden.

Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Fraktionsfinanzierung lässt sich entnehmen, dass die – meines Erachtens freilich zu hoch bemessenen – Gelder, welche den Fraktionen aus dem Haushalt zufließen, qua Verfassung zweckgebunden sind. Bereits im Wüppesahl-Urteil führten die Verfassungsrichter aus, dass die Mittel bestimmt sind für "Tätigkeiten des Bundestages, die den Fraktionen nach Verfassung und Geschäftsordnung obliegen" (Urt. v. 13.06.1989, Az. 2 BvE 1/88).

Fraktionen sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG also "in die organisierte Staatlichkeit eingefügt". Sie nehmen als Gliederungen des Parlaments letztendlich Aufgaben des Bundestags wahr, sie steuern zu einem gewissen Grad die Arbeit des Parlaments, machen dieses überhaupt handlungsfähig und koordinieren die Arbeit der einzelnen Abgeordneten. Fraktionen wirken damit vornehmlich im innerparlamentarischen Raum. Auf diese Aufgaben bezieht sich damit auch ihre Mittelverwendung.

Problem: Fraktion und Partei bilden politisch eine Einheit

Parteien hingegen wurzeln in der gesellschaftlichen Sphäre, ihre Aufgabe ist unter anderem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes und die Einspeisung von Inhalten in den parlamentarischen Prozess.

Der Gesetzgeber - und damit die Fraktionen in eigener Sache - haben die zunächst einfachgesetzlich nicht vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen mit § 47 Abs. 3 AbgG eröffnet und damit ein Problem heraufbeschworen: Die Abgrenzung zur Parteiarbeit ist diffus. Partei und Fraktion sind zwar pro forma getrennt, bilden politisch aber eine Einheit. Diese Unschärfe kommt den Fraktionen in Sachen Öffentlichkeitsarbeit – zumindest aus ihrer Sicht - zugute: Im Zweifel bleibt die Parteiunterstützung damit ungestraft. Dass Fraktionen ihre Rücklagen in Wahljahren des Öfteren auflösen und in Öffentlichkeitsarbeit stecken, steht dabei ebenfalls in der Kritik.

Die konkurrierenden Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und deshalb nicht auf Fraktionen zurückgreifen können, schauen in die Röhre. Ihre Chancengleichheit wird verletzt, wenn der Staat eine verfassungswidrige Mittelverwendung von Fraktionsgeldern nicht unterbindet.

Schwierigkeiten bei der Abgrenzung

Beachtet man diese Zweckbindung der Fraktionsmittel und damit der Fraktionsausgaben bei der Abgrenzung zwischen Partei- und Fraktionsarbeit, muss die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen also unmittelbaren Bezug zur parlamentarischen Arbeit haben.

Nach verbreiteter und zutreffender Ansicht in der Literatur muss daneben die Urheberschaft der Fraktion zweifelsfrei erkennbar sein, ein sachbezogener Stil eingehalten werden und werbende Aussagen für die Partei müssen unterbleiben. Weiterhin soll auch bei der Verbreitung ein erkennbarer Bezug zur Fraktion oder zu einzelnen Abgeordneten notwendig sein.

Gemischter Inhalt bei "CSYou"

An diesen Maßstäben gemessen erscheint die Show "CSYou" jedenfalls nicht nur Fraktionsöffentlichkeitsarbeit zu sein. Denn bereits bei dem Anspruch der Show geht es um weit mehr als um die Begleitung der parlamentarischen Arbeit. Es soll laut Moderator Armin (auch) um "Tagespolitik" gehen, wie es im ersten "CSYou"-Video heißt.

Entsprechend legt die erste Folge auch gleich los: Wo der Moderator die bisher abgearbeiteten Inhalte der großen Koalition auflistet, mag ein parlamentarischer Bezug noch herstellbar sein. Bei den anderen behandelten Themen fehlt er allerdings völlig: Weder hinsichtlich der Kritik an Greta Thunbergs Segelreise nach New York noch der "Unteilbar"-Demos ist ein Bezug zur parlamentarischen Arbeit der CSU-Landesgruppe zu erkennen. Diese Inhalte machen aber einen Großteil des Videos aus.

Auch der Titel der Sendung liefert keine Hinweise darauf, dass es sich um eine Veröffentlichung der Fraktion handelt. "CSYou" als veränderte Form der Parteiabkürzung "CSU" lässt die Urheberschaft der Partei naheliegend erscheinen. Das Logo "CSU im Bundestag" gibt dann zwar einen Hinweis auf den Urheber - eine Erläuterung, dass es sich dabei konkret um die Landesgruppe der CSU innerhalb der CDU/CSU-Fraktion handelt, fehlt allerdings. Eindeutig ist die Urheberschaft der Fraktion damit nicht.

Auch mangelt es an einem sachbezogenen Stil ohne werbende Aussagen: Zu deutlich schwingt eine gewisse Portion Lob für die eigene Partei mit. So etwa, wie sehr sich die CSU (nicht die Fraktion!) etwa für Gratis-Bahnfahrten der Soldaten eingesetzt habe und dass die Grünen dies "noch nie" getan hätten.

Das klingt nicht mehr nach Bericht über die parlamentarische Arbeit, sondern nach parteipolitischem Meinungskampf. Und diesen betreiben zunächst die Parteien – und zwar ohne Rückgriff auf Fraktionsressourcen.

Andere Fraktionen nutzen Youtube zurückhaltender

Die anderen Bundestagsfraktionen nutzen Youtube ebenfalls als Plattform zur Veröffentlichung von kurzen Videos, die Ausrichtung ist aber eine gänzlich andere. Bei der SPD-Bundestagsfraktion ist die Fraktion bereits namentlich als Urheber wesentlich klarer zu erkennen und von der Partei zu unterscheiden. Bei den von ihr eingestellten Videos handelt es sich zudem vornehmlich um schlichte Wiedergaben von Interviews der Fraktionspressekonferenzen und Reden der Fraktionsmitglieder im Bundestag.

Die FDP-Fraktion veröffentlicht regelmäßige Podcasts, bei denen der Fraktionsvorsitzende mit Gästen über verschiedene Themen diskutiert – diese Themen weisen allerdings einen parlamentarischen Bezug auf. In anderen Videos kommen Abgeordnete zu Wort, welche inhaltliche Positionierungen der Fraktion erläutern. Einen ähnlichen Auftritt hat die AfD-Bundestagsfraktion.

Bei den Grünen verwischt die Grenze zwischen Partei- und Fraktionsarbeit indes auch. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Fraktion und Partei ein und denselben Youtube-Kanal betreiben. Auf der Seite finden sich Wahlwerbespots, daneben auch viele Pressestatements der Fraktionsspitze und Reden der Abgeordneten im Plenum. Auch hier muss hinsichtlich der Parteiinhalte sichergestellt werden, dass diese nicht mit Fraktionsgeldern finanziert werden.

Fraktionen dürfen nicht noch mächtiger werden

Man darf gespannt sein, wie sich das Format "CSYou" entwickelt. Nach einer Folge steht jedenfalls der Verdacht im Raum, dass (teilweise) Partei-PR mit Fraktionsmitteln betrieben wird: Zu weit entfernt sind die Inhalte vom parlamentarischen Betrieb, zu stark ist ihr Parteibezug. Der Vorfall zeigt anschaulich das Dilemma der Abgrenzung zwischen Partei- und Fraktionsöffentlichkeitsarbeit auf: Wie viel allgemeinpolitische Diskussion und wie viel Zuspitzung kann mit Fraktionsgeldern betrieben werden?

Die oben genannten Kriterien begrenzen die Möglichkeit zulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen stark. Das ist auch richtig so: Die staatlich vollfinanzierten Fraktionen sind schon jetzt die Kraftzentren im Verhältnis zu den Parteien. Übernähmen sie verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien, läge darin eine deutliche Verzerrung des freien Parteienwettbewerbs. Parteipolitische Öffentlichkeitsarbeit sollte also dort verbleiben, wo sie eigentlich hingehört: bei den Parteien.

Der Autor Alexander Hobusch ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr Sophie Schönberger) und promoviert zu Fragen der Parteienfinanzierung bei Prof. Dr. Martin Morlok.

Zitiervorschlag

Youtube-Sendung "CSYou": Unzulässiger Parteifunk mit Fraktionsgeld? . In: Legal Tribune Online, 12.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37581/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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