Compliance in der öffentlichen Verwaltung: "Image- und Vertrauensschaden bei Fehltritten der öffentlichen Hand größer als bei Privaten"

Interview von Daniel Grosse

05.09.2014

Viele Behörden, Verbände und städtische Betriebe sorgen sich um regeltreues Verhalten, erarbeiten Strategien und schaffen dafür Stellen. Die Aussage, Compliance sei im öffentlichen Sektor seit längerem angekommen, ist trotzdem falsch, meint Nicola Ohrtmann.

LTO: Das Thema Compliance ist für Unternehmen der Privatwirtschaft seit langem ein großes. Bei der Verwaltung haben wir hingegen so unsere Zweifel. Ein Beispiel: Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), eine gesetzliche Unfallversicherung und bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht aktuell nach Bewerbern für eine neu geschaffene Stabstelle zur Leitung der dortigen Compliance. Ist das nicht reichlich spät?

Dr. Nicola Ohrtmann: Besser spät als zu spät. Die allgemeine Aussage, Compliance sei im öffentlichen Sektor seit längerem angekommen, ist zudem falsch. In großen Unternehmen ist das Thema  über den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) geregelt. Die Verwaltung hingegen fremdelt – oftmals aus Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen – mit einer compliancegerechten Modernisierung ihrer Organisationsstrukturen.

LTO: Was heißt das bezogen auf das Beispiel VBG?

Ohrtmann: Bundesunternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wird die Anwendung des PCGK lediglich empfohlen. Dies mag ein Grund sein, warum die Entscheidung zur Schaffung einer solchen Stabsstelle Compliance erst jetzt bei der VBG auf der Agenda steht.

Unabhängig davon ist aber auch die Berufung eines Compliance-Officers beziehungsweise die Einrichtung einer Stabsstelle Compliance, oder wie auch immer man eine Personalie bezeichnet, die mit der Organisation von Compliance im Unternehmen betraut wird, kein zwingender Bestandteil eines Compliance-Management-Systems. Compliance-Instrumentarien sind vielgestaltig und es gibt kein "one size fits all"-Modell. Daher heißt die jetzige und von Ihnen als spät empfundene Schaffung der Stabsstelle nicht zwingend, dass die VBG in Sachen Compliance bislang untätig war.



LTO:  Trotzdem hat man oft den Eindruck, dass es mit der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen im öffentlichen Sektor nur schleppend voran geht. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?

Ohrtmann: Die öffentliche Hand neigt oft dazu, die Notwendigkeit der Compliance-Thematik für sich zu verneinen. Immer wieder begegnet man dem Argument, die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei doch bereits durch Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz hinreichend geregelt. Solche Reaktionen verdeutlichen das immer noch weit verbreitete Missverständnis, Compliance sei lediglich ein Synonym für Rechts- und Regeltreue.

"Compliance als effiziente Organisation von Rechts- und Regelkonformität"

LTO: Was ist es denn dann?

Ohrtmann: Compliance als mittlerweile etabliertes Thema der Rechtspraxis geht hierüber weit hinaus, der Oberbegriff erfasst vor allem auch die effiziente Organisation von Rechts- und Regelkonformität. Hierbei handelt es sich um einen präventiven Ansatz, der auf Fehlervermeidung, statt ausschließlich auf Fehleraufdeckung und -sanktionierung zielt. Compliance-Management-Systeme gelten für solch eine effektive Organisation von Rechts- und Regelkonformität als Schlüssel zum Erfolg.

LTO: Und wie geht die öffentliche Hand mit diesem Schlüssel um?

Ohrtmann: Die Instrumente als solche unterscheiden sich gar nicht unbedingt so sehr von den in der Privatwirtschaft verwendeten, aber sie müssen für die öffentliche Hand inhaltlich oft anders ausgestaltet werden. Die Privatwirtschaft kennt keine Rechtsbindungen wie das Vergaberecht, Preisrecht oder Haushaltsrecht bei ihrem Einkauf. Im öffentlichen Sektor sind diese Regelungen bei Anschaffungen, Investitionen und Ausschreibungen enorm wichtig, weil der Staat hier das Geld seiner Bürger verwaltet und einsetzt und dabei einem klaren Auftrag unterliegt, nämlich der Sicherung der Daseinsvorsorge.

LTO: Wie wirken sich diese strengeren Regeln praktisch aus?

Ohrtmann: Nehmen Sie zum Beispiel Korruptionsstraftaten: Wenn Amtsträger involviert sind, werden diese deutlich härter strafrechtlich verfolgt und geahndet, als wenn es beispielsweise um eine Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr der Privatwirtschaft geht. Auch was die Transparenz seiner Vorgehensweise angeht, obliegt dem Staat eine sorgfältigere Dokumentation, als dies in der Privatwirtschaft jemals der Fall wäre. Dies folgt aus der allgemeinen Aktenführungspflicht, der Rechtfertigung gegenüber der Rechts- und Fachaufsicht, den Auskunftsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem immer lauter werdenden Ruf nach einer gläsernen Verwaltung. Dass der Staat klaren Regeln unterliegt und diese auch einhält, ist dabei sowohl praktisch bedeutsam, als auch ideell.

"Die Bevölkerung hat ein gutes Gespür dafür, ob sich ein Amtsträger falsch oder richtig verhalten hat"

LTO: Was meinen Sie damit?

Ohrtmann: Compliance umfasst auch Werte vermittelnde Komponenten und führt letztlich zu einer Compliance-Kultur. Aspekte wie Unparteilichkeit, Loyalität, Gerechtigkeit, Gemeinwohlorientierung, Dien- und Dienstleistungsmentalität, Opferbereitschaft oder Unbestechlichkeit werden noch mehr der öffentlichen Hand als der Privatwirtschaft zugeschrieben. Der Imageschaden und Vertrauensverlust bei Fehltritten der öffentlichen Hand ist daher größer als bei Privaten. Gleichzeitig gibt es ein höheres Risiko, gegen Regeln zu verstoßen, da die gesetzlichen Anforderungen oftmals höher sind als an Private. Dass die Compliance-Anforderungen an den Staat, seine Untergliederungen und Repräsentanten weit über reines Gesetzesrecht hinausgehen, zeigt die Affäre um den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff sehr anschaulich.


LTO: Was leiten Sie aus dem Rücktritt Wulffs für das Thema Compliance ab?

Ohrtmann: Was als richtiges oder falsches Verhalten eingeordnet wird, kann in Ansehung von Amt und Position in Staat, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ganz unterschiedlich sein. Einige Vorwürfe gegen den Bundespräsidenten stehen selbst heute noch teilweise im Raum, zu Recht oder Unrecht.

LTO: Ein, schwäbisch ausgedrückt: Gschmäckle?

Ohrtmann: Ja, so etwas in dieser Art. Die Bevölkerung empfand sein Verhalten in einigen wesentlichen Punkten als eines Präsidenten unwürdig. Und die Bevölkerung hat ein gutes Gespür dafür, ob sich ein Amtsträger falsch oder richtig verhalten hat – erst recht ein so hoher. Deshalb war diese öffentliche Meinung ein wesentlicher Grund dafür, dass Wulff als Bundespräsident nicht mehr haltbar war.

LTO: Was ist zu tun für die Syndizi und Justiziare in öffentlichen Unternehmen und generell bei der öffentlichen Hand, wenn es um Compliance geht?

Ohrtmann: Neben die bisherige, juristisch beratende Tätigkeit tritt nunmehr die Organisation von Rechts- und Regelkonformität. Beispiele sind Schulungen der Mitarbeiter zu bestimmten Rechtsthemen, Beratungen zur Annahme von Einladungen und Geschenken sowie zum Umgang mit Sponsoring.

Weitere Punkte sind der Entwurf von Handlungsanweisungen, Ethik- oder Verhaltenskodizes, eine neue Schwerpunktsetzung in der Dokumentation der Maßnahmen zur richtigen Auswahl, Anweisung und Überwachung der Mitarbeiter, eine arbeitsrechtliche Verankerung der Compliancethemen, eventuell auch die Zusammenarbeit mit externen Stellen wie dem Ombudsmann oder einer Whistleblower-Hotline. Wichtig ist auch die regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung.

LTO: Frau Dr. Ohrtmann, vielen Dank für das Interview!

Dr. Nicola Ohrtmann ist Rechtsanwältin und Counsel der Wirtschaftskanzlei Bird & Bird in Düsseldorf. Dort betreut sie Mandanten im Bereich Vergaberecht und Compliance.

Das Interview führte Daniel Grosse.

Zitiervorschlag

Daniel Grosse, Compliance in der öffentlichen Verwaltung: "Image- und Vertrauensschaden bei Fehltritten der öffentlichen Hand größer als bei Privaten" . In: Legal Tribune Online, 05.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13105/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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