Interview mit der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion: "§ 219a StGB muss man nicht ändern"

Interview von Hasso Suliak

24.04.2018

Die CDU/CSU im Bundestag verlangt Nachbesserungen bei der Musterfeststellungsklage. Beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erteilt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der SPD eine Absage.

LTO: Frau Winkelmeier-Becker, ursprünglich sollte die Musterfeststellungsklage diesen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Das klappt nicht, nun wird der 2. Mai als neuer Termin genannt. Es heißt, die Union habe mit dem Gesetzentwurf, den das federführende Justizministerium vorgelegt hat, ein Problem. Woran hakt es?

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Die Union steht voll und ganz hinter der geplanten Musterfeststellungsklage. Und wir müssen uns auch zeitig einigen, damit sie noch vor dem Ende einer möglichen Verjährung den geschädigten VW-Kunden zu Gute kommt. Sie muss jetzt so ausgestaltet werden, dass sie einen echten Mehrwert bringt: vor allem für die Verbraucher, aber auch für die Unternehmen, die sich auf einen Musterprozess statt vieler Klagen konzentrieren können, und für die Justiz, die von gleichgerichteten Verfahren entlastet wird. Dafür kommt es entscheidend darauf an, wer solche Klagen führen darf.

LTO: Sie wollen eine Art Positivliste: Die Befugnis, zu klagen soll nur solchen Verbänden zustehen, die ausdrücklich in der Liste genannt sind. Wer es nicht auf die Liste schafft, hat keine Chance zu klagen. Ist das verbraucherfreundlich?

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Winkelmeier-Becker: Von einer Liste geht auch das Justizministerium aus, das auf das Unterlassungsklagengesetz Bezug nimmt. Die Klagebefugnis sollte aber an eine deutlich höhere Qualifikation geknüpft sein. Das ist wichtig für die Verbraucher, die darauf vertrauen können müssen, dass der Verband das Verfahren gut und erfolgreich führt; anderenfalls können Ansprüche verloren gehen. Und wenn ein ungeeigneter Verband die Klage einreicht, ist ein anderer, besser qualifizierter Verband ausgeschlossen. Denn im geplanten Gesetz gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Auch die Unternehmen dürfen nicht mit mutwilligen Klagen konfrontiert werden, an denen nichts dran ist. Verbraucherverbände wie der vzbv, der Mieterbund oder der ADAC sollten klagebefugt sein – keine Frage. Aber die Gefahr einer Klageindustrie, die in erster Linie einigen findigen Rechtsanwälten dient, wollen wir verhindern. Deshalb wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn nur bestimmte, qualifizierte Verbände die Klagebefugnis erhalten, am besten durch individuelle Beauftragung.

VW-Kunden dürfen noch hoffen

LTO: Laut Koalitionsvertrag soll die Musterfeststellungsklage am 1.November 2018 in Kraft treten. Die Ansprüche der VW-Kunden wegen manipulierter Abgaswerte verjähren Ende des Jahres. Schaffen Sie trotzdem noch den Zeitplan?

Winkelmeier-Becker: Ich bin zuversichtlich, dass wir uns rechtzeitig auf zielführende Kriterien einigen und dass das Gesetz wie geplant bis Ende Oktober in Kraft tritt.

LTO: Bei einem anderem Thema dürfte ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition noch fernliegender sein: Eine Reform des § 219a StGB, der die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, wollen Sie nicht. Warum sollen Ärzte kriminalisiert werden, die zum Beispiel auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?

Winkelmeier-Becker: Nicht die Ärzte stehen bei dieser Diskussion im Mittelpunkt, sondern die Frauen, die eine enorm schwierige Entscheidung zu treffen haben, und das ungeborene Kind. Uns geht es deshalb in erster Linie darum, die umfassende und unabhängige Beratung der Frauen zu stärken - auch gegen möglichen Druck zur Abtreibung aus ihrem persönlichen Umfeld, aber ohne moralische Vorgaben und bei voller Akzeptanz ihrer Entscheidung. Zu dieser Beratung gehört die Information, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie die Beratungsstellen informieren. Auch andere Personen, zum Beispiel der eigene Gynäkologe oder eine Freundin, können die Adressen von Ärzten weitergeben; es gibt hier kein Tabu und angesichts von ca. 100.000 Abtreibungen pro Jahr auch offenbar kein generelles Informationsproblem. Es würde aber der folgenschweren Bedeutung eines Schwangerschaftsabbruches nicht gerecht, wenn Ärzte sie auf ihren Internetseiten oder in Prospekten als eine Leistung wie jede andere anböten. 

Im Übrigen würden die vorgelegten Entwürfe weit mehr an Werbung ermöglichen, als die bloße Information, dass in der Praxis Abbrüche durchgeführt werden; das wird in der aktuellen Diskussion häufig verschleiert. Von den Ärzten kann meines Erachtens erwartet werden, dass sie für alle geltende Regeln einhalten und sich gegenüber den Kollegen keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen; ein Strafbarkeitsrisiko ist dann ausgeschlossen.

Vorschlag der Bundesärztekammer: "Gangbarer Weg"

LTO: Die SPD wollte den § 219a StGB reformieren und hat ihren ursprünglichen Gesetzentwurf erst zurückgezogen, nachdem die Kanzlerin ihr angeblich einen Regierungsentwurf bis zum Sommer versprochen hat. Ihre Position klingt nun aber danach, dass alles beim Alten bleiben soll. Gibt es keinen Weg des Kompromisses?

Winkelmeier-Becker: Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat kürzlich einen Weg aufgezeichnet, den ich für gangbar halte: Danach könnte man die Liste derjenigen Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, an einer geeigneten Stelle veröffentlichen, etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder bei den Landesärztekammern. Dazu muss man aber § 219a StGB nicht ändern.

LTO: Ein anderes Thema, das viele Millionen Menschen in Deutschland betrifft: der Datenskandal bei Facebook. Sie haben sich nach einer Sondersitzung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für digitale Agenda darüber beklagt, dass der Facebook-Vize, Joel Kaplan, viele Antworten auf Fragen der Parlamentarier schuldig geblieben ist.

Winkelmeier-Becker: Der Auftritt von Herrn Kaplan war insoweit enttäuschend und befremdend zu gleich. Befremdend, weil Facebook tatsächlich sich immer noch ausschließlich in der Rolle des Guten sieht, der mit einem globalen Netzwerk alle Menschen einander näherbringt. Sensibilität für das Thema Datenschutz und für unser Verständnis von wirksamer Einwilligung war kaum zu spüren.

LTO: Und damit wird sich das Parlament jetzt abfinden?

Winkelmeier-Becker: Nein, alle Fraktionen werden wohl schriftlich nachhaken. Herr Kaplan ist auf die entscheidenden Fragen zu der Praxis, den Inhalten und dem Umfang der Datenweitergabe an Apps von Drittanbietern nur oberflächlich eingegangen. Dabei war dieses Vorgehen schon bisher mit deutschem Recht nicht vereinbar.

Unser Recht setzt eine ausdrückliche Einwilligung in die Erhebung und Verwendung eigener Daten voraus, die nicht an versteckter Stelle in umfangreichen AGB platziert werden darf. Daten von Freunden wurden und werden weiterhin - wenn auch in begrenztem Umfang - ohne deren informierte Einwilligung an Dritte außerhalb Facebooks weitergegeben. Verwendung und Weitergabe an Apps, aber auch die Zusammenfügung mit Daten anderer Webseiten ist völlig intransparent. Immerhin wird es bald mit der Datenschutzgrundverordnung wirksamere Sanktionsmöglichkeiten gegen Facebook geben.

Mehr Effizienz in Gerichtsverfahren

LTO: Der Koalitionsvertrag trägt im Bereich Justiz vor allem da die Handschrift der Union, wo es um Verfahrensbeschleunigung geht. Wird das ohne Abbau rechtsstaatlicher Standards funktionieren?

Winkelmeier-Becker: Zunächst müssen wir Gerichte und Staatsanwaltschaften auch personell handlungsfähiger machen. Der Justiz fehlen rund 2.000 Stellen. Vor allem auf Betreiben der Union hat sich die Koalition deshalb auf einen Pakt für den Rechtsstaat verständigt, den es jetzt auszufüllen gilt: Im Zusammenwirken mit den Bundesländern müssen wir einen Modus finden, diese Stellen alsbald zu besetzen.

Bei der Reform von Verfahrensrechten geht es uns um mehr Effizienz ohne Einschränkung bei den Standards: Im NSU-Verfahren erleben wir doch, wie ein Verfahren etwa durch unzählige Beweis- und Befangenheitsanträge in die Länge gezogen wird – ohne jeden Gewinn für ein faires Verfahren. Andere Prozesse sind aus solchen Gründen geplatzt; wegen fehlender Ressourcen müssen Kompromisse bei Verfahrenseinstellungen gemacht oder Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dafür haben die Bürger kein Verständnis. Reformen standen schon in der letzten Wahlperiode auf dem Programm, konnten aber mit unserem Koalitionspartner leider nur beschränkt umgesetzt werden.

LTO: Eine letzte Frage: Das Chaos um das elektronische Anwaltspostfach beA dauert an. Haben Sie noch Vertrauen in die BRAK?

Winkelmeier-Becker: Ich will es positiv formulieren: Die Anwaltschaft leistet hier eine beschwerliche Pionierarbeit, von der die Justiz und staatliche Behörden bei der Ausgestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs eines Tages profitieren werden.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Interview mit der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion: "§ 219a StGB muss man nicht ändern" . In: Legal Tribune Online, 24.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28235/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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