Zwischen Burkaverbot und Leitkultur: Wahl­kampf­stand Bun­destag

von Dr. Lorenz Leitmeier

05.05.2017

Schon wieder eine Debatte über Leitkultur? Ermüdend, aber im Wahlkampf ist ja vieles erlaubt, meint Lorenz Leitmeier. Gesetze zu erlassen, zudem ohne Anwendungsfall und mit einer falschen Begründung, allerdings dann doch nicht. 

Neulich waren die Abgeordneten des Bundestags sehr fleißig: Am 27 April verabschiedeten sie spät am Abend ein Gesetz, wonach es BeamtInnen und SoldatInnen künftig verboten ist, im Dienst ihr Gesicht zu verhüllen – also eine Burka oder einen Niqab zu tragen, die nur die Augenpartie mit einem Gitterfenster oder durch einen Schlitz im Stoff freilassen.

Stellungnahmen von betroffenen Frauen oder Männern sind weder bislang noch künftig zu erwarten: Das Gesetz betrifft niemanden – bislang zumindest. Nach Auskunft der Innenministerien des Bundes und der Länder ist kein Fall bekannt, in dem eine Beamtin ihr Gesicht verhüllt hatte, auch der Deutsche Richterbund weiß von  keiner Richterin, die eine Burka oder eine ähnliche Gesichtsverhüllung getragen hätte.

Drei Tage nach Verabschiedung des Gesetzes stieß Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in einem Interview mit der Bild-Zeitung ("Wir sind nicht Burka") die Leitkultur-Debatte wieder an, die sich seit ihrem Beginn im Jahr 2000 schon fast ein wenig beruhigt hatte. In zehn Thesen formulierte er eine Richtschnur für das Zusammenleben in Deutschland. Interessant aus rechtlicher Sicht ist dabei, dass zur Identität Deutschlands scheinbar unverzichtbar das Vermummungsverbot bei Demonstrationen gehört – eine Regelung aus dem Versammlungsrecht, einem einfachen Bundesgesetz, welches jederzeit aufgehoben werden kann. Die Menschenwürde aus Art. 1 Grundgesetz (GG) hingegen sei nicht das, was Deutschland ausmache, sie gelte schließlich in allen westlichen Gesellschaften.

Wir sind nicht Burka – und nicht Grammatik

Selbstverständlich darf ein Bundesminister ein Interview geben, in dem er eine alte Debatte aufwärmt und die reflexhaft erwartbaren Reaktionen von rechts und links provoziert. Schließlich ist der Minister auch Politiker, am 24. September 2017 ist Bundestagswahl, und im Wahlkampf ist vieles erlaubt. Und tatsächlich hat man sich ja auch an vieles gewöhnt – dass man zum Beispiel Parteien wählen soll, weil man einen Regenschirm geschenkt bekommt.

Aus rechtlicher Sicht ist die Grundlage jeder "Leitkultur" klar, in Deutschland ist das allein das Grundgesetz: Dieses ist der Maßstab für die Rechtsordnung. In politischer Hinsicht ist die Diskussion um die "Leitkultur" so erschöpfend geführt, dass man den Verdacht haben könnte, es mache Deutsch-Sein aus, sich mit sich selbst zu beschäftigen. Aber auch das ist schon länger bekannt – seit 1886, als Friedrich Nietzsche schrieb: "Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage ´Was ist deutsch?´ niemals ausstirbt."

Eine neue Pointe der aktuellen Diskussion ist allenfalls die schöne Ironie, dass de Maizière seine Thesen zur deutschen Leitkultur mit einem schiefen Satz begründet. Man muss also sagen: Wir sind offenbar nicht Burka – und leider auch nicht Grammatik.

Zitiervorschlag

Dr. Lorenz Leitmeier, Zwischen Burkaverbot und Leitkultur: Wahlkampfstand Bundestag . In: Legal Tribune Online, 05.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22839/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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